Eine Datenpanne als Vorfall erfassen und melden (Teil 21 der Reihe DSGVO-Dokumentation)
Teil 21 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco": den Verlust eines Werkstatt-Tablets als Vorfall erfassen, Zeitpunkte und Beurteilung festhalten, die Erstmeldung aus einer Vorlage erstellen, die Meldefrist eintragen und eine Folgemeldung nachreichen.
Transkript des Videos
Im Store Karlsruhe der Velomanufaktur Kaltenbach fehlt am Freitagmorgen ein Werkstatt-Tablet, auf dem der Werkstattplaner angemeldet war. In diesem Teil erfasst Lea Brandner den Vorfall in preeco | datenschutz: betroffene Verarbeitungstätigkeit, Zeitpunkte, Beteiligte, Beschreibung mit KI-Unterstützung, Beurteilung und Einstufung. Danach dokumentiert sie die Erstmeldung an die Aufsichtsbehörde und eine Folgemeldung. Dieser Artikel ist Teil 21 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco".
Voraussetzungen
- Ihr Team verfügt über eine Lizenz für preeco | datenschutz.
- Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist gepflegt (Teil 05 bis 07 der Reihe).
- Die zuständige Aufsichtsbehörde und Ihr Datenschutzbeauftragter stehen in den Kontakten (Teil 01).
- Für die KI-Aktionen: Die KI ist für Ihr Team eingerichtet und Ihre Rolle darf sie nutzen.
Worum es geht
Für die Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde nennt die DSGVO 72 Stunden ab Kenntnis der Verletzung. Ausgenommen sind Fälle, in denen ein Risiko für die Betroffenen unwahrscheinlich ist (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Informationen dürfen schrittweise nachgereicht werden (Art. 33 Abs. 4 DSGVO), und jede Verletzung ist zu dokumentieren, auch eine, die nicht gemeldet wird (Art. 33 Abs. 5 DSGVO). Ob gemeldet wird, entscheidet Ihr Unternehmen zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten. preeco hält die Entscheidung und ihre Gründe fest.
Den Vorfall anlegen
- Öffnen Sie im Menü Auskünfte und Vorfälle den Punkt Vorfälle.
- Wählen Sie Neu und Vorfall erstellen. Eine Bezeichnung genügt. Unter Zugehörigkeit ordnen Sie den Vorfall zu, bei Kaltenbach der GmbH und dem Store Karlsruhe. Klicken Sie auf Erstellen.
- Der Vorfall hat feste Abschnitte, von Zeitpunkte bis Meldungen. Klicken Sie auf Bearbeiten, um sie auszufüllen.
Was passiert ist
- Unter Betroffene Verarbeitungstätigkeiten und Datenfelder wählen Sie die betroffenen Verarbeitungstätigkeiten, hier die Werkstattaufträge.
- Unter Zeitpunkte tragen Sie den Zeitpunkt der Feststellung des Vorfalls und den Geschätzten Zeitpunkt des Vorfalls ein. Die Frist beginnt mit der Kenntnis, nicht mit dem Ereignis; halten Sie die Feststellung deshalb genau fest.
- Unter Beteiligte füllen Sie jeden Block über das Menü rechts: Beim Verantwortlichen übernimmt Oben ausgefüllte Organisationseinheit übernehmen Firma, Geschäftsführung und Anschrift. Meldender, Datenschutzbeauftragter und Zuständige Aufsichtsbehörde laden Sie mit Aus Kontakten laden.
- Unter Beschreibung beschreiben Sie den Vorfall, wie Sie davon erfahren haben, die wahrscheinlichen Folgen und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze.
- Über KI-Aktionen und Beschreibung ergänzen ergänzt die KI den Abschnitt, etwa um Beitragende Faktoren und Datenkategorien. Die Ergänzungen landen im Formular. Prüfen Sie sie vor dem Speichern und löschen Sie, was nicht stimmt oder nur wiederholt, was schon dasteht.
Beurteilen und einstufen
- Unter Beurteilung wählen Sie bei Rechtsgrundlage der Meldung die passende Grundlage, für eine Meldung an die Aufsichtsbehörde "DSGVO Art. 33 Abs. 1". Unter Begründung halten Sie fest, warum Sie melden oder nicht melden.
- Unter Einstufung wählen Sie die Kategorie. Fehlt eine passende, klicken Sie auf Bearbeiten neben dem Feld, dann in Vorfallkategorien auf Neu. Die neue Kategorie, bei Kaltenbach "Physischer Verlust", steht danach für alle Vorfälle bereit.
- Setzen Sie den Schweregrad und die verletzten Schutzziele und klicken Sie auf Speichern.
Die Meldung dokumentieren
- Unter Meldungen klicken Sie auf Neu.
- Wählen Sie eine Vorlage, etwa "Erstmeldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1 DSGVO)". Der Typ stellt sich passend ein. Platzhalter in geschweiften Klammern füllt preeco aus den gespeicherten Angaben des Vorfalls; das Ergebnis zeigt die Vorschau. Stellen in eckigen Klammern ergänzen Sie selbst.
- Tragen Sie die Meldefrist ein. preeco rechnet sie nicht aus. Bei einer Feststellung am Freitag um 8:30 Uhr setzte Lea Montag, 8:30 Uhr.
- Setzen Sie den Status auf Entwurf und klicken Sie auf Erstellen. Der Fristenstatus zeigt "Frist läuft noch".
- Die Meldung selbst senden Sie auf dem Weg, den die Behörde vorsieht, zum Beispiel über ihr Online-Formular. preeco versendet sie nicht. Danach öffnen Sie die Meldung, klicken auf Bearbeiten, setzen den Status auf Gesendet und tragen Gesendet am ein. Liegt der Zeitpunkt vor der Meldefrist, zeigt der Fristenstatus "Fristgerecht gemeldet".
Informationen nachreichen
- Öffnen Sie die gesendete Meldung und wählen Sie unter Aktionen den Punkt Folgemeldung erstellen. Das Formular startet leer.
- Wählen Sie die Vorlage "Folgemeldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 4 DSGVO)" und tragen Sie die neuen Erkenntnisse ein. Bei Kaltenbach: Das Tablet wurde aus der Ferne gelöscht, im Werkstattplaner gab es keinen fremden Zugriff.
- Beide Meldungen stehen danach im Vorfall, mit Typ, Status und Fristenstatus.
Den ganzen Vorfall laden Sie über Aktionen und Download als PDF herunter. Vorher wählen Sie die Organisation, für die das Dokument gilt.
So machen es Praktiker
Legen Sie den Vorfall in der ersten Stunde an, mit dem wenigen, was Sie wissen. Den Rest ergänzen Sie, sobald er feststeht.
Nächster Schritt
Im nächsten Teil, Teil 22, lernt Kaltenbach aus dem Vorfall: neue Maßnahmen und ein Formular, über das Beschäftigte Vorfälle melden.
Alle Teile der Reihe
← Teil 20: Betroffenenanfrage bearbeiten · Teil 22: Aus einem Vorfall lernen →
- Auftakt: DSGVO-Dokumentation aufbauen
- Teil 1: Organisation, Datenschutzbeauftragter, Kontakte
- Teil 2: Systeme erfassen
- Teil 3: Datenfelder und Datenflüsse
- Teil 4: TOMs nach Art. 32
- Teil 5: Die erste Verarbeitungstätigkeit
- Teil 6: Verzeichnis mit KI und Team füllen
- Teil 7: Prüfen, freigeben, vorlegen
- Teil 8: Informationspflichten nach Art. 13 und 14
- Teil 9: Veröffentlichen
- Teil 10: Fehlende AV-Verträge erkennen
- Teil 11: AV-Vertrag erstellen und unterzeichnen
- Teil 12: Schutzbedarf ermitteln
- Teil 13: Löschkonzept und Löschklassen
- Teil 14: Löschregeln und Durchführer
- Teil 15: DSFA: Kontext und Risiken
- Teil 16: DSFA: Maßnahmen und Bericht
- Teil 17: Drittlandtransfer prüfen
- Teil 18: Gemeinsame Verantwortlichkeit
- Teil 19: Kaltenbach als Auftragsverarbeiter
- Teil 20: Betroffenenanfrage bearbeiten
- Teil 21: Vorfall erfassen und melden (dieser Artikel)
- Teil 22: Aus einem Vorfall lernen
- Teil 23: Einwilligungen einholen
- Teil 24: Datenschutzschulung durchführen
- Teil 25: Cookie-Banner und Datenschutzerklärung
- Teil 26: Wiedervorlagen, Aufgaben, Workflows
- Teil 27: Anfrage der Aufsichtsbehörde