Datenübermittlung in die USA prüfen: die Datenübermittlung-Folgenabschätzung (Teil 17 der Reihe DSGVO-Dokumentation)
Teil 17 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco": die Übermittlung von Newsletter-Daten an einen US-Dienst mit einer Datenübermittlung-Folgenabschätzung prüfen, von Akteuren und Rechtslage im Zielland über Garantien bis zur Bewertung.
Transkript des Videos
Den Newsletter verschickt die Velomanufaktur Kaltenbach über MailHarbor, einen Dienst in den USA. MailHarbor hat seine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework nicht erneuert, deshalb stützt Kaltenbach die Übermittlung jetzt auf Standardvertragsklauseln. In diesem Teil prüft Lea Brandner in preeco | datenschutz mit einer Datenübermittlung-Folgenabschätzung, ob die Daten in den USA ausreichend geschützt sind. Dieser Artikel ist Teil 17 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco".
Voraussetzungen
- Ihr Team verfügt über eine Lizenz für preeco | datenschutz.
- Die Verarbeitungstätigkeit, um die es geht, ist im Verzeichnis erfasst, mit dem Empfänger im Drittland (Teil 05 der Reihe).
- Für "Risikokatalog ergänzen" und "Maßnahmen ergänzen" ist in Ihrem Team die KI-Integration eingerichtet.
Worum es geht
Personenbezogene Daten dürfen nur dann in ein Land außerhalb der EU gehen, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau besteht (Art. 44 DSGVO). Ohne Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO) braucht es geeignete Garantien wie die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Seit dem Urteil "Schrems II" des EuGH (C-311/18) müssen Sie zusätzlich prüfen, ob das Recht im Zielland den Schutz der Klauseln aushebelt. Diese Prüfung heißt im Fachjargon Transfer Impact Assessment, in preeco Datenübermittlung-Folgenabschätzung.
Die Prüfung anlegen
- Öffnen Sie im Menü Risiken den Punkt Datenübermittlung-Folgenabschätzungen.
- Klicken Sie auf Neu und Datenübermittlung-Folgenabschätzung erstellen. Geben Sie eine Bezeichnung ein, wählen Sie unter Zugehörigkeit die Organisation und klicken Sie auf Erstellen. Mit dem Schalter Alle gilt die Prüfung auch für die untergeordneten Organisationen.
- Klicken Sie auf Bearbeiten und wählen Sie unter Bezug auf Verarbeitungstätigkeiten die Verarbeitungstätigkeit, bei Kaltenbach den Newsletter.
Akteure und Beschreibung der Übertragung
- Unter Akteure öffnen Sie bei Datenexporteur:in das Menü und wählen Oben ausgefüllte Organisationseinheit übernehmen. Wählen Sie die Organisation und klicken Sie auf Übernehmen. Name, Anschrift und Kontaktdaten stehen dann im Formular.
- Bei Datenimporteur:in wählen Sie im Menü Aus Verarbeitungstätigkeit laden. Zur Auswahl stehen die Empfänger der verknüpften Verarbeitungstätigkeit. Kaltenbach wählt MailHarbor Inc. mit Sitz in San Francisco.
- Unter Zusätzliche Datenempfänger tragen Sie weitere Stellen ein, die die Daten erhalten. Bei Kaltenbach ist das der Hoster, den MailHarbor als Subunternehmer einsetzt.
- Unter Beschreibung der Übertragung halten Sie Startdatum, Umstände der Übermittlung, Übertragungskanäle und den Speicherort der übermittelten Daten fest.
- Zweck und Datenkategorien übernehmen Sie aus dem Verzeichnis: Setzen Sie die beiden Haken bei Datenübernahme. Was übernommen wird, zeigt die Vorschau.
Rechtsvorschriften und Garantien
- Unter Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten (im Bestimmungsdrittland) geben Sie den Beurteilungszeitraum an. Danach prüfen Sie neu.
- Beschreiben Sie unter Rechtsvorschriften und Geltende Beschränkungen und Garantien, welche Zugriffsrechte Behörden im Zielland haben und welche Rechtsbehelfe Betroffene aus der EU dagegen haben.
- Unter Frühere Ersuchen um Offenlegung seitens Behörden notieren Sie, ob der Importeur schon Anfragen von Behörden erhalten hat, etwa laut seinem Transparenzbericht.
- Unter Garantien verweisen Sie auf Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen, nennen die Rechtsgrundlage und beschreiben Weitere Maßnahmen. Bei Kaltenbach gehen nur E-Mail-Adresse und Vorname an MailHarbor, Bestelldaten bleiben im Haus.
Diese Einschätzung schreiben Sie selbst, meist zusammen mit Ihrem Datenschutzbeauftragten. preeco gibt die Gliederung vor und bewertet das Recht im Zielland nicht.
Risiken und Maßnahmen, auf Wunsch mit KI
- Unter Bewertung legen Sie die Risiken an, jeweils mit Risikokategorie, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Auswirkung. Die Risikokartierung zeigt die Einordnung.
- Über KI-Aktionen und Risikokatalog ergänzen schlägt die KI weitere Risiken vor. Die Daten der Prüfung gehen dabei an den KI-Anbieter. Die Vorschläge landen im Formular, gespeichert ist noch nichts. Prüfen Sie jeden Vorschlag und klicken Sie dann auf Speichern.
- Unter Maßnahmen funktioniert Maßnahmen ergänzen genauso. Jede Maßnahme hat Bezeichnung, Beschreibung, Planung der Umsetzung bis und Status der Umsetzung.
Die Vorschläge der KI sind ein Entwurf. Bei Kaltenbach schlägt sie eine Verschlüsselung vor, bei der die Schlüssel in der EU bleiben. Ob das bei einem Newsletterdienst überhaupt geht, klärt Lea mit der IT und trägt dafür einen Termin ein.
Bericht und Status
- Die Datenübermittlung-Folgenabschätzung hat kein eigenes Feld für den Datenschutzbeauftragten. Schreiben Sie seine Einschätzung im Abschnitt Bericht unter Inhalte über Neu in die Beschreibung und klicken Sie auf Übernehmen.
- Setzen Sie unter Allgemein den Status auf Akzeptabel. Ist ein Risiko zu hoch, wählen Sie "Handeln / Prüfen" oder "Inakzeptabel".
- Klicken Sie auf Speichern.
Lässt sich der Importeur wieder nach dem Data Privacy Framework zertifizieren, ändert sich die Grundlage der Übermittlung. Dann aktualisieren Sie die Prüfung.
So machen es Praktiker
Übermitteln Sie nur, was der Dienst braucht. Jede Datenkategorie, die in Europa bleibt, fällt aus der Prüfung heraus.
Nächster Schritt
Im nächsten Teil vereinbart Kaltenbach mit einem Händlerverband, wer bei gemeinsamen Probefahrten wofür verantwortlich ist.
Alle Teile der Reihe
← Teil 16: DSFA: Maßnahmen und Bericht · Teil 18: Gemeinsame Verantwortlichkeit →
- Auftakt: DSGVO-Dokumentation aufbauen
- Teil 1: Organisation, Datenschutzbeauftragter, Kontakte
- Teil 2: Systeme erfassen
- Teil 3: Datenfelder und Datenflüsse
- Teil 4: TOMs nach Art. 32
- Teil 5: Die erste Verarbeitungstätigkeit
- Teil 6: Verzeichnis mit KI und Team füllen
- Teil 7: Prüfen, freigeben, vorlegen
- Teil 8: Informationspflichten nach Art. 13 und 14
- Teil 9: Veröffentlichen
- Teil 10: Fehlende AV-Verträge erkennen
- Teil 11: AV-Vertrag erstellen und unterzeichnen
- Teil 12: Schutzbedarf ermitteln
- Teil 13: Löschkonzept und Löschklassen
- Teil 14: Löschregeln und Durchführer
- Teil 15: DSFA: Kontext und Risiken
- Teil 16: DSFA: Maßnahmen und Bericht
- Teil 17: Drittlandtransfer prüfen (dieser Artikel)
- Teil 18: Gemeinsame Verantwortlichkeit
- Teil 19: Kaltenbach als Auftragsverarbeiter
- Teil 20: Betroffenenanfrage bearbeiten
- Teil 21: Vorfall erfassen und melden
- Teil 22: Aus einem Vorfall lernen
- Teil 23: Einwilligungen einholen
- Teil 24: Datenschutzschulung durchführen
- Teil 25: Cookie-Banner und Datenschutzerklärung
- Teil 26: Wiedervorlagen, Aufgaben, Workflows
- Teil 27: Anfrage der Aufsichtsbehörde