preeco | hinweisgeber
Vertrauliche und optional anonyme Hinweisabgabe gemäß HinSchG – digital, strukturiert und mandantenfähig.
Vertrauen Sie auf preeco – wie diese Unternehmen
Digitaler Meldekanal
Öffentlich zugängliches Meldeformular für vertrauliche und optional anonyme Hinweisabgabe. Einfach konfigurierbar, in bis zu 24 Sprachen verfügbar und mit automatischer Eingangsbestätigung gemäß HinSchG.
Digitaler Meldekanal
Öffentlich zugängliches Meldeformular für vertrauliche und optional anonyme Hinweisabgabe. Der integrierte Schritt-für-Schritt-Assistent führt Hinweisgebende sicher und verständlich durch den gesamten Meldeprozess – ohne technisches Vorwissen.
Das Formular ist weitreichend anpassbar: Einleitungstexte, Anwendungsbereiche und Pflichtfelder lassen sich individuell konfigurieren. Verfügbar in bis zu 24 Sprachen mit automatischer Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen gemäß HinSchG. Anhänge wie Dokumente, Bilder oder Screenshots können direkt mit der Meldung übermittelt werden.
Meldungsverwaltung und Kommunikation
Strukturierte Bearbeitung und Dokumentation aller Meldungen mit vollständiger Kommunikation im geschützten Bereich – konform mit den HinSchG-Anforderungen.
Komfortable Meldungsverwaltung
Strukturierte Bearbeitung und Dokumentation aller Meldungen mit chronologischer Zeitleiste. Zuweisung von Bearbeiter:innen, Statusverwaltung und automatisches Fristenmanagement für 7-Tage-Eingangsbestätigung und 3-Monats-Rückmeldung.
Geschützter Kommunikationsbereich
Sicherer Austausch mit Hinweisgebenden über geschützten Bereich mit Melde-ID und Passwort. Verschlüsselte Korrespondenz, Rückfragen und Status-Updates. Vollständige Wahrung der Vertraulichkeit gemäß HinSchG-Anforderungen.
Detaillierte Risikobewertung
Umfassende Bewertung jeder Meldung mit strukturierter Risikomatrix. Dokumentation von Umständen, Ursachen, Folgen und Maßnahmen für eine nachvollziehbare Fallbearbeitung.
Risikobewertung
Umfassende Bewertung jeder Meldung mit 4x4-Risikomatrix. Dokumentation von Umständen, Ursachen und Folgen. Erfassung von Maßnahmen inkl. Umsetzungsstatus für nachvollziehbare Fallbearbeitung.
Mehrere Organisationen verwalten
Zentrale Verwaltung mehrerer Organisationen in preeco | hinweisgeber – ideal für externe Ombudspersonen und Compliance-Dienstleister mit individuellen Einstellungen pro Mandant.
Mandantenverwaltung
Zentrale Verwaltung mehrerer Organisationen (Mandanten) in preeco | hinweisgeber. Ideale Lösung für externe Ombudspersonen und Compliance-Dienstleister. Individuelle Einstellungen und Branding pro Organisation mit schnellem Wechsel.
Reporting, Datensicherheit und Fristen
Vollständige Dokumentation für Nachweispflichten und Audit-Bereitschaft – mit höchsten Sicherheitsstandards und automatischer Fristüberwachung.
Professionelles Reporting
Export von Meldungen als PDF, DOCX oder ZIP mit allen Anhängen. Filterbare Übersichtstabellen als XLSX. Vollständige Dokumentation für Nachweispflichten und Audit-Bereitschaft.
Verschlüsselte Datenspeicherung
SSL/TLS-Verschlüsselung aller Datenübertragungen. AES-Verschlüsselung essentieller Daten in der Datenbank. Hosting in ISO 27001 zertifizierten Rechenzentren in Deutschland. Keine Protokollierung von Zugriffen, die Rückschlüsse auf Hinweisgebende ermöglichen.
Fristenmanagement & Wiedervorlage
Automatische Überwachung gesetzlicher Fristen (7 Tage Eingangsbestätigung, 3 Monate Rückmeldung). Wiedervorlage-Funktion für zeitgerechte Bearbeitung. Dashboard-Hinweise auf fällige Fristen und nicht zugewiesene Meldungen.
Kundenstimmen
Was unsere Kunden sagen
Wählen Sie Ihre Hosting-Variante
Flexibel, sicher und nach Ihren Bedürfnissen — wählen Sie die passende Hosting-Lösung.
Cloud-Hosting
Standard Multi-Tenant-Lösung mit schnellem Setup. Ideal für den direkten Einstieg.
Mehr erfahrenPrivate Cloud
Dedizierte Instanz mit eigener Domain und SSO-Anbindung. Für Unternehmen mit erweiterten Anforderungen.
Mehr erfahrenOn-Premises
Installation im eigenen Rechenzentrum des Kunden. Maximale Kontrolle und Datensouveränität.
Mehr erfahrenCloud und Private Cloud Varianten werden in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland gehostet.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Die Einrichtung erfolgt schnell über den Administrationsbereich. Geben Sie die Organisationsdaten ein, passen Sie Einleitungstexte an, wählen Sie verfügbare Sprachen und konfigurieren Sie Anwendungsbereiche. Ihr individuelles Meldeformular ist in wenigen Minuten einsatzbereit. Unser kostenloser Onboarding-Service unterstützt Sie dabei.
Ja, Hinweisgebende können wählen, ob sie ihre Meldung vollständig anonym abgeben möchten. In diesem Fall erstellen sie lediglich eine Melde-ID mit Passwort für den geschützten Zugang, ohne persönliche Daten anzugeben. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den geschützten Bereich.
Die Kommunikation erfolgt über den geschützten Bereich. Hinweisgebende melden sich mit ihrer Melde-ID und Passwort an und sehen dort alle Nachrichten. Sie können Rückfragen beantworten und werden über den Status informiert. Die gesamte Korrespondenz wird verschlüsselt gespeichert und ist nur für berechtigte Bearbeiter:innen sichtbar.
Ja, die Software ist vollständig mandantenfähig. Als externe Ombudsperson oder Compliance-Dienstleister können Sie mehrere Organisationen zentral verwalten. Jede Organisation erhält individuelle Einstellungen, eigenes Branding und separate Meldeformulare. Der Wechsel zwischen Mandanten erfolgt mit einem Klick.
preeco | hinweisgeber ist in drei Hosting-Varianten verfügbar: Cloud (SaaS) mit schneller Bereitstellung, Private-Cloud (PaaS) mit dediziertem Server und eigener Domain, oder On-Premises auf Ihrer eigenen Infrastruktur. Cloud und Private-Cloud werden in ISO 27001 zertifizierten Rechenzentren in Deutschland betrieben.
Seit Juli 2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Dezember 2023. Auch Gemeinden, Landkreise und öffentliche Einrichtungen ab 10.000 Einwohnern sind betroffen. Ein digitaler Meldekanal wie preeco | hinweisgeber erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und erleichtert die Verwaltung.
Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das betrifft sowohl das Fehlen einer internen Meldestelle als auch Repressalien gegen Hinweisgebende. Zusätzlich können betroffene Hinweisgebende Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die interne Meldestelle wird vom Unternehmen selbst oder durch einen beauftragten Dritten (z. B. eine Ombudsperson) betrieben. Hinweisgebende können frei wählen, ob sie die interne oder die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz nutzen. Eine gut eingerichtete interne Meldestelle ermöglicht es dem Unternehmen, Missstände frühzeitig zu erkennen und intern zu klären, bevor externe Stellen einbezogen werden.