Kostenlos · Selbsttest
Brauchen Sie eine interne Meldestelle?
Prüfen Sie in zwei Minuten, ob das Hinweisgeberschutzgesetz Sie verpflichtet und wo Ihre Meldestelle heute Lücken hat. Mit Fundstelle im Gesetz zu jedem Punkt.
Bis zu 7 Fragen · 2 Minuten
Zentrale Verwaltung mehrerer Organisationen in preeco | hinweisgeber – ideal für externe Ombudspersonen und Compliance-Dienstleister, mit strikter Datentrennung und individuellen Einstellungen pro Mandant.
MEHRERE MANDANTEN – ZENTRALE VERWALTUNG
preeco | hinweisgeber ermöglicht die Verwaltung mehrerer Organisationen innerhalb eines Teams – mit strikter Datentrennung je Mandant (logisch in der Cloud, physikalisch in Private Cloud und On-Premises). Jede Organisation verfügt über eigene Einstellungen, Meldeformulare und Datenbestände – mit einem Klick zwischen Mandanten wechseln.
WHITELABEL UND ZUGRIFFSKONTROLLE
Bei Private Cloud und On-Premises Hosting nutzen Sie Ihre eigene Domain, Ihr Logo bereits beim Login und Ihr individuelles Branding – ideal für Kanzleien, Ombudspersonen und Compliance-Dienstleister, die den Hinweisgeberschutz unter eigenem Namen anbieten. Für Meldungen, die die Geschäftleitung oder die interne Meldestelle selbst betreffen, ist die Bearbeitung über eine externe Ombudsperson im getrennten Team der vorgesehene Weg – mit eigener Domain und eigenem Branding ist die Plattform auf genau dieses Setup ausgelegt. Das granulare Berechtigungskonzept stellt sicher, dass jeder Nutzer nur auf die für ihn relevanten Daten zugreift.
RESELLER & LIZENZMODELL
Als Reseller profitieren Sie von flexiblen, planbaren Konditionen. Neue Mandanten lassen sich jederzeit einfach hinzufügen – ohne Setup-Gebühren. Die Lizenzierung skaliert mit Ihrem Geschäft.
DATENMIGRATION
preeco | hinweisgeber unterstützt Sie bei der vollständigen Migration Ihrer Bestandsdaten – von der Analyse der Quellsysteme über kundenspezifische Importroutinen und Testläufe bis zum kontrollierten Produktiv-Import mit vollständigem Migrationsbericht – als individuelles Projekt.
FAQ
Für alle, die mehr als eine Meldestelle betreuen: externe Ombudspersonen, Rechtsanwaltskanzleien und Compliance-Dienstleister, die den Hinweisgeberschutz für ihre Mandanten übernehmen, aber auch Unternehmensgruppen mit mehreren Gesellschaften oder Standorten. Jede Organisation erhält ein eigenes Meldeformular mit eigener URL sowie eigene Anwendungsbereiche, Texte, Sprachen und Fristen. Über den Organisations-Selektor wechseln Sie schnell zwischen den Organisationen.
Innerhalb eines Teams sind die Organisationen logisch getrennt: Über die Zugehörigkeiten legen Sie fest, welche Organisationen eine Person überhaupt einsehen kann. In der Cloud sind Ihre Daten zudem logisch von denen anderer Kunden getrennt. Wer eine physikalische Trennung braucht, wählt die Private Cloud oder On-Premises; dort lassen sich verschiedene Mandanten zusätzlich in eigenen Teams physikalisch voneinander trennen.
Ja. In jeder Hosting-Variante erhält das Meldeformular je Organisation ein eigenes Logo, in der Cloud erscheint Ihr Logo zudem innerhalb der Anwendung. Ab der Private Cloud geht das Whitelabeling weiter: eigene Domain wie meldekanal.ihr-unternehmen.de, Ihr Logo bereits beim Login, eigenes Impressum und eigene Datenschutzhinweise, individuelles Styling per CSS und auf Wunsch ein eigener Mailserver. E-Mail-Vorlagen, Signaturen und den Absender passen Sie individuell an.
Administrator:innen sehen alle Meldungen des Teams. Ombudspersonen und stellvertretende Ombudspersonen sehen alle Meldungen der Organisationen, denen sie zugeordnet sind. Sachbearbeiter:innen sehen ausschließlich die Meldungen, die ihnen einzeln zugewiesen wurden, und nur innerhalb ihrer Organisationen. Eine Zuweisung lässt sich jederzeit entziehen; Zuweisung und Entzug werden protokolliert. Hinweisgebende sehen nur ihre eigene Meldung.
Legen Sie für jedes Land eine eigene Organisation an – mit eigenen Anwendungsbereichen, Texten, Rechtslinks, Sprachen und Fristen. preeco | hinweisgeber ist auf das deutsche HinSchG und die EU-Richtlinie 2019/1937 ausgerichtet und liefert keine länderspezifischen Regelwerke aus. Ob eine nationale Umsetzung abweichende Anforderungen stellt, prüfen Sie oder Ihre Rechtsberatung; die Software bildet das Ergebnis über die Konfiguration je Organisation ab.
Nach § 15 HinSchG muss die Meldestelle unabhängig und frei von Interessenkonflikten handeln. Betrifft eine Meldung die Geschäftsleitung oder die interne Meldestelle selbst, ist die Bearbeitung durch eine externe Ombudsperson oder Kanzlei in einem eigenen Team der vorgesehene Weg; Mandantenfähigkeit und Whitelabel sind darauf ausgelegt. Betroffene Sachbearbeiter:innen weisen Sie der Meldung schlicht nicht zu. Eine automatische Prüfung auf Interessenkonflikte nimmt die Software nicht vor – der Ausschluss bleibt eine organisatorische Entscheidung.
Vor dem Ablauf versendet das System eine Erinnerung mit Bezug auf die betroffene Organisation. Ist das Abonnement abgelaufen, wird das Meldeformular automatisch deaktiviert und zeigt Hinweisgebenden einen Hinweis statt des Formulars. Kündigungen werden automatisch per E-Mail an Kunde und Anbieter bestätigt. So behalten Dienstleister auch bei vielen Mandanten die Laufzeiten im Blick.
In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie die Mandantenfähigkeit von preeco | hinweisgeber Ihre Arbeit als Dienstleister erleichtert.