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Informationspflichten auf der Website veröffentlichen (Teil 9 der Reihe DSGVO-Dokumentation)

Teil 9 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco": Informationspflichten in Veröffentlichungsgruppen bündeln und per Link oder Einbettencode auf Website und Karriereseite bringen.

Letzte Aktualisierung:
Transkript des Videos
In diesem Video veröffentlichen Sie Ihre Informationspflichten aus preeco | datenschutz auf der Website. Wie kommen die Hinweise auf die Website und in den Store? Unter den Informationspflichten steht die Tabelle Veröffentlichungsgruppen. Kaltenbach hat drei: die Website, die Karriereseite und den Aushang im Store. Eine Veröffentlichungsgruppe fasst mehrere Informationspflichten zu einer Seite zusammen. Die Website zeigt drei davon. Eine neue Gruppe braucht nur eine Bezeichnung und die Zugehörigkeit. Die Karriereseite gibt es schon, Lea öffnet sie. In der Karriereseite steckt eine Informationspflicht: die Datenschutzhinweise Bewerbungen. Der Status der Gruppe legt fest, ob die Seite erreichbar ist. Nur eine aktive Gruppe liefert die Hinweise aus. In der Informationspflicht beschreibt die Art der Veröffentlichung, wie Sie informieren. Die zwei Haken darunter erlauben Link und Einbetten. Unter Link und Einbettencode finden Sie den Code für Ihre Website. Das Snippet bettet die vollständigen Hinweise ein. Die Liste verlinkt jede Informationspflicht einzeln. Ein Klick, und der Code liegt in der Zwischenablage. Diesen Code fügt das Marketing einmal auf der Karriereseite ein. So sieht es auf der Karriereseite aus. Unter dem Bewerbungsformular stehen die Datenschutzhinweise, direkt aus preeco | datenschutz. Ändert Lea später eine Information, setzt sie die Informationspflicht zuerst auf In Bearbeitung. Sie ergänzt eine Kurzbeschreibung für Bewerber und speichert. Die Website zeigt weiter die freigegebene Fassung. Erst die Freigabe bringt die neue Fassung auf die Website. Die Freigabe erzeugt eine neue Revision. Die Karriereseite zeigt die neue Kurzbeschreibung. Am Code auf der Website hat niemand etwas geändert. Der Code zeigt immer die aktuelle Revision. Die früheren bleiben hier mit Datum erhalten. So zeigen Sie, welcher Text wann galt. Die Gruppe Aushang Store bündelt die Hinweise zur Videoüberwachung und für Werkstattkunden. Für den Aushang im Store reicht eine kurze erste Ebene mit einem QR-Code. Er führt auf die Seite, auf der die Gruppe eingebettet ist. Binden Sie die Hinweise ein, statt sie zu kopieren. Eine kopierte Datenschutzerklärung ist nach dem ersten Update veraltet. Im nächsten Teil geht es um die Verträge: Mit wem braucht Kaltenbach einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Wie kommen die Datenschutzhinweise auf die Website und in den Store? In diesem Teil veröffentlicht die Velomanufaktur Kaltenbach ihre Informationspflichten aus preeco | datenschutz: Sie fasst sie in Veröffentlichungsgruppen zusammen und bindet sie per Code auf der Karriereseite ein. Gibt sie später eine geänderte Fassung frei, ist die Website ohne weiteres Zutun aktuell. Dieser Artikel ist Teil 9 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco".

Voraussetzungen

  • Ihr Team verfügt über eine Lizenz für preeco | datenschutz.
  • Ihre Informationspflichten sind angelegt und freigegeben (Teil 8 der Reihe).

Veröffentlichungsgruppen

  1. Öffnen Sie Verarbeitungen und Informationspflichten. Unter der Liste steht die Tabelle Veröffentlichungsgruppen.
  2. Eine Veröffentlichungsgruppe fasst mehrere Informationspflichten zu einer Seite zusammen. Eine neue Gruppe braucht eine Bezeichnung und eine Zugehörigkeit.
  3. Kaltenbach hat drei Gruppen: die Website, die Karriereseite und den Aushang im Store. In der Karriereseite steckt eine Informationspflicht, die Datenschutzhinweise Bewerbungen.
  4. Der Status der Gruppe legt fest, ob die Seite erreichbar ist. Nur eine aktive Gruppe liefert die Hinweise aus.

Einstellungen in der Informationspflicht

  • Unter Art der Veröffentlichung beschreiben Sie, wie Sie die Betroffenen informieren.
  • Die beiden Haken darunter erlauben eine öffentliche URL zur aktuellen Revision und das Einbetten auf Ihrer Website.

Code kopieren und einbinden

  1. Öffnen Sie in der Gruppe Link / Einbettencode.
  2. Das Snippet bettet die vollständigen Hinweise ein. Die Liste verlinkt jede Informationspflicht einzeln.
  3. Klicken Sie auf In Zwischenablage kopieren und fügen Sie den Code einmal auf Ihrer Seite ein, bei Kaltenbach unter dem Bewerbungsformular der Karriereseite.

Die Hinweise auf der Website kommen direkt aus preeco | datenschutz.

Ändern und freigeben

  1. Ändert sich eine Information, setzen Sie sie zuerst auf In Bearbeitung. Bei Kaltenbach ergänzt Lea eine Kurzbeschreibung für Bewerber und speichert.
  2. Die Website zeigt weiter die freigegebene Fassung.
  3. Erst mit Freigeben erscheint die neue Fassung auf der Website. Niemand muss dafür den Code anfassen.

Der Code zeigt immer die aktuelle Revision. Die früheren bleiben im Reiter Revisionen mit Datum erhalten. So zeigen Sie, welcher Text wann galt.

Aushang im Store

Die Gruppe "Aushang Store" bündelt bei Kaltenbach die Hinweise zur Videoüberwachung und für Werkstattkunden. Für den Aushang selbst reicht eine kurze erste Ebene mit einem QR-Code. Er führt auf die Seite, auf der die Gruppe eingebettet ist.

Binden Sie die Hinweise ein, statt sie zu kopieren. Eine kopierte Datenschutzerklärung ist nach dem ersten Update veraltet.

Nächster Schritt

Im nächsten Teil geht es um die Verträge: Mit wem braucht Kaltenbach einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Alle Teile der Reihe

← Teil 8: Informationspflichten nach Art. 13 und 14 · Teil 10: Fehlende AV-Verträge erkennen →

  1. Auftakt: DSGVO-Dokumentation aufbauen
  2. Teil 1: Organisation, Datenschutzbeauftragter, Kontakte
  3. Teil 2: Systeme erfassen
  4. Teil 3: Datenfelder und Datenflüsse
  5. Teil 4: TOMs nach Art. 32
  6. Teil 5: Die erste Verarbeitungstätigkeit
  7. Teil 6: Verzeichnis mit KI und Team füllen
  8. Teil 7: Prüfen, freigeben, vorlegen
  9. Teil 8: Informationspflichten nach Art. 13 und 14
  10. Teil 9: Veröffentlichen (dieser Artikel)
  11. Teil 10: Fehlende AV-Verträge erkennen
  12. Teil 11: AV-Vertrag erstellen und unterzeichnen

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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