Informationspflichten auf der Website veröffentlichen (Teil 9 der Reihe DSGVO-Dokumentation)
Teil 9 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco": Informationspflichten in Veröffentlichungsgruppen bündeln und per Link oder Einbettencode auf Website und Karriereseite bringen.
Transkript des Videos
Wie kommen die Datenschutzhinweise auf die Website und in den Store? In diesem Teil veröffentlicht die Velomanufaktur Kaltenbach ihre Informationspflichten aus preeco | datenschutz: Sie fasst sie in Veröffentlichungsgruppen zusammen und bindet sie per Code auf der Karriereseite ein. Gibt sie später eine geänderte Fassung frei, ist die Website ohne weiteres Zutun aktuell. Dieser Artikel ist Teil 9 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco".
Voraussetzungen
- Ihr Team verfügt über eine Lizenz für preeco | datenschutz.
- Ihre Informationspflichten sind angelegt und freigegeben (Teil 8 der Reihe).
Veröffentlichungsgruppen
- Öffnen Sie Verarbeitungen und Informationspflichten. Unter der Liste steht die Tabelle Veröffentlichungsgruppen.
- Eine Veröffentlichungsgruppe fasst mehrere Informationspflichten zu einer Seite zusammen. Eine neue Gruppe braucht eine Bezeichnung und eine Zugehörigkeit.
- Kaltenbach hat drei Gruppen: die Website, die Karriereseite und den Aushang im Store. In der Karriereseite steckt eine Informationspflicht, die Datenschutzhinweise Bewerbungen.
- Der Status der Gruppe legt fest, ob die Seite erreichbar ist. Nur eine aktive Gruppe liefert die Hinweise aus.
Einstellungen in der Informationspflicht
- Unter Art der Veröffentlichung beschreiben Sie, wie Sie die Betroffenen informieren.
- Die beiden Haken darunter erlauben eine öffentliche URL zur aktuellen Revision und das Einbetten auf Ihrer Website.
Code kopieren und einbinden
- Öffnen Sie in der Gruppe Link / Einbettencode.
- Das Snippet bettet die vollständigen Hinweise ein. Die Liste verlinkt jede Informationspflicht einzeln.
- Klicken Sie auf In Zwischenablage kopieren und fügen Sie den Code einmal auf Ihrer Seite ein, bei Kaltenbach unter dem Bewerbungsformular der Karriereseite.
Die Hinweise auf der Website kommen direkt aus preeco | datenschutz.
Ändern und freigeben
- Ändert sich eine Information, setzen Sie sie zuerst auf In Bearbeitung. Bei Kaltenbach ergänzt Lea eine Kurzbeschreibung für Bewerber und speichert.
- Die Website zeigt weiter die freigegebene Fassung.
- Erst mit Freigeben erscheint die neue Fassung auf der Website. Niemand muss dafür den Code anfassen.
Der Code zeigt immer die aktuelle Revision. Die früheren bleiben im Reiter Revisionen mit Datum erhalten. So zeigen Sie, welcher Text wann galt.
Aushang im Store
Die Gruppe "Aushang Store" bündelt bei Kaltenbach die Hinweise zur Videoüberwachung und für Werkstattkunden. Für den Aushang selbst reicht eine kurze erste Ebene mit einem QR-Code. Er führt auf die Seite, auf der die Gruppe eingebettet ist.
Binden Sie die Hinweise ein, statt sie zu kopieren. Eine kopierte Datenschutzerklärung ist nach dem ersten Update veraltet.
Nächster Schritt
Im nächsten Teil geht es um die Verträge: Mit wem braucht Kaltenbach einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
Alle Teile der Reihe
← Teil 8: Informationspflichten nach Art. 13 und 14 · Teil 10: Fehlende AV-Verträge erkennen →
- Auftakt: DSGVO-Dokumentation aufbauen
- Teil 1: Organisation, Datenschutzbeauftragter, Kontakte
- Teil 2: Systeme erfassen
- Teil 3: Datenfelder und Datenflüsse
- Teil 4: TOMs nach Art. 32
- Teil 5: Die erste Verarbeitungstätigkeit
- Teil 6: Verzeichnis mit KI und Team füllen
- Teil 7: Prüfen, freigeben, vorlegen
- Teil 8: Informationspflichten nach Art. 13 und 14
- Teil 9: Veröffentlichen (dieser Artikel)
- Teil 10: Fehlende AV-Verträge erkennen
- Teil 11: AV-Vertrag erstellen und unterzeichnen