Eine Verarbeitungstätigkeit vollständig anlegen (Teil 5 der Reihe DSGVO-Dokumentation)
Teil 5 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco": die Bestellabwicklung im Webshop Abschnitt für Abschnitt nach Art. 30 DSGVO dokumentieren, mit Datenkategorien aus den Systemen und Verweis auf die TOMs.
Transkript des Videos
Wie sieht eine vollständige Verarbeitungstätigkeit nach Art. 30 DSGVO aus? In diesem Teil dokumentiert die Velomanufaktur Kaltenbach die Bestellabwicklung im Webshop in preeco | datenschutz Abschnitt für Abschnitt: Zuständigkeiten, Zwecke und Rechtsgrundlagen, Datenkategorien aus den Systemen, Empfänger, Drittländer, Löschfristen und den Verweis auf die TOMs. Dieser Artikel ist Teil 5 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco".
Voraussetzungen
- Ihr Team verfügt über eine Lizenz für preeco | datenschutz.
- Organisation, Kontakte, Systeme mit Datenfeldern und Ihr TOM-Dokument sind angelegt (Teil 1 bis 4 der Reihe).
Verarbeitungstätigkeit anlegen
- Öffnen Sie Verarbeitungstätigkeiten, klicken Sie auf Neu und wählen Sie Verarbeitungstätigkeit erstellen.
- Tragen Sie die Bezeichnung ein, hier "Bestellabwicklung Webshop", und wählen Sie die Organisation, bei Kaltenbach Vertrieb und Webshop.
- Alle weiteren Angaben ergänzen Sie danach über Bearbeiten.
Verfahrensakte und Zuständigkeiten
- In der Verfahrensakte stehen das Aktenzeichen und der Ort, an dem weitere Unterlagen liegen.
- Unter Zuständigkeiten wählen Sie die Art der Zuständigkeit und laden die Person über Aktionen aus den Kontakten. Nach Kontakt übernehmen stehen Name, Position und Kontaktdaten im Formular, mit Übernehmen kommt der Eintrag in die Liste.
- Bei Kaltenbach ist Jonas Pfeiffer fachlich zuständig, Murat Aydın technisch.
Inhalt: Zweck, Rechtsgrundlage, Datenquellen
- Im Abschnitt Inhalt tragen Sie ein, seit wann es die Verarbeitung gibt, und eine Kurzbeschreibung.
- Beschreiben Sie die Zwecke der Verarbeitung.
- Wählen Sie die Rechtsgrundlage, bei der Bestellabwicklung die Erfüllung des Kaufvertrags nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Stützen Sie einen Zweck auf berechtigte Interessen, wie Kaltenbach bei der Betrugsprüfung, schreiben Sie das Interesse aus.
- Unter Datenquellen halten Sie fest, woher die Daten stammen, hier direkt vom Kunden.
Jede Rechtsgrundlage braucht einen Zweck, zu dem sie passt. Schreiben Sie beides so auf, dass ein Prüfer den Zusammenhang sieht.
Datenfelder und Datenkategorien aus den Systemen
- Verknüpfen Sie die Datenfelder aus Ihren Systemen, bei Kaltenbach aus dem Webshop und dem ERP. Weitere Felder finden Sie über die Suche.
- Setzen Sie den Haken, damit die Datenkategorien aus den verknüpften Systemen kommen. Sie müssen sie dann nicht abtippen.
- Tragen Sie die betroffenen Personen ein, hier Kunden des Webshops und Interessenten mit Kundenkonto.
In der Detailansicht und im Dokument stehen anschließend die Kategorien aus den Datenfeldern, von Abrechnungs- bis Zahlungsdaten.
Empfänger und Drittländer
- Unter Datenempfänger tragen Sie ein, wer die Daten bekommt, und wählen die Art. Der Webshop-Hoster verarbeitet die Daten im Auftrag von Kaltenbach und ist Auftragsverarbeiter.
- Paketdienst und Zahlungsdienstleister sind keine Auftragsverarbeiter: Der Paketdienst steht unter Sonstige, der Zahlungsdienstleister ist eigener Verantwortlicher.
- Ergänzen Sie die Empfänger als Kategorien, intern etwa die Buchhaltung, extern innerhalb der EU die Dienstleister.
- Gehen Daten in ein Drittland, halten Sie fest, ob ein Angemessenheitsbeschluss gilt oder welche Garantien bestehen. Bei Kaltenbach betrifft das den Newsletter, dessen Daten in den USA liegen.
Ob ein Empfänger Auftragsverarbeiter ist, entscheidet, ob Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO brauchen. Darauf baut Teil 10 der Reihe auf.
Löschfristen und Schutzmaßnahmen
- Tragen Sie die Löschfristen ein, bei Kaltenbach zehn Jahre für Rechnungen und für das Kundenkonto bis zur Löschung durch den Kunden. Die Frist hängt am Dokument, nicht an der ganzen Verarbeitung.
- Unter Schutzmaßnahmen verweisen Sie auf Ihr TOM-Dokument aus Teil 4, statt die Maßnahmen noch einmal aufzuschreiben.
- Die Schwellwert-Analyse prüft, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Sie ist Thema in Teil 7.
- Speichern und schließen Sie das Formular.
Detailansicht und Verwendungen
- Die Detailansicht zeigt die Verarbeitungstätigkeit so, wie sie im Verzeichnis steht. Daneben finden Sie die Reiter für Aufgaben, Änderungsvorschläge, Revisionen und Beziehungen.
- Im TOM-Dokument steht die Bestellabwicklung jetzt bei den Verwendungen.
Eine Faustregel aus der Praxis: eine Verarbeitungstätigkeit pro Zweck. "Kundendaten" ist kein Zweck, "Bestellabwicklung" schon.
Nächster Schritt
Im nächsten Teil füllt Kaltenbach den Rest des Verzeichnisses, mit KI und mit den Fachbereichen.
Alle Teile der Reihe
← Teil 4: TOMs nach Art. 32 · Teil 6: Verzeichnis mit KI und Team füllen →
- Auftakt: DSGVO-Dokumentation aufbauen
- Teil 1: Organisation, Datenschutzbeauftragter, Kontakte
- Teil 2: Systeme erfassen
- Teil 3: Datenfelder und Datenflüsse
- Teil 4: TOMs nach Art. 32
- Teil 5: Die erste Verarbeitungstätigkeit (dieser Artikel)
- Teil 6: Verzeichnis mit KI und Team füllen
- Teil 7: Prüfen, freigeben, vorlegen
- Teil 8: Informationspflichten nach Art. 13 und 14
- Teil 9: Veröffentlichen
- Teil 10: Fehlende AV-Verträge erkennen
- Teil 11: AV-Vertrag erstellen und unterzeichnen