Datenschutz-Folgenabschätzung beginnen: Kontext, Beschreibung, Risiken (Teil 15 der Reihe DSGVO-Dokumentation)
Teil 15 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco": für die Diebstahlortung einer App eine Datenschutz-Folgenabschätzung anlegen, Kontext und Akteure erfassen, die Verarbeitung systematisch beschreiben und Risiken bewerten, ergänzt durch KI-Vorschläge.
Transkript des Videos
Die Schwellwert-Analyse aus der ersten Staffel hat ergeben: Für die Diebstahlortung der App Kaltenbach Ride ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig. In diesem Teil legt die Velomanufaktur Kaltenbach sie in preeco | datenschutz an und erfasst den Kontext mit den Beteiligten. Sie übernimmt die Schwellwert-Analyse und die Beschreibung aus der Verarbeitungstätigkeit, zerlegt den Ablauf in Phasen und bewertet die ersten Risiken. Weitere Risiken schlägt die KI vor, und Lea Brandner prüft sie, bevor sie speichert. Dieser Artikel ist Teil 15 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco".
Voraussetzungen
- Ihr Team verfügt über eine Lizenz für preeco | datenschutz.
- Die Verarbeitungstätigkeit ist erfasst, mit ausgefüllter Schwellwert-Analyse (Teil 5 und 6 der Reihe).
- Ihre TOMs sind angelegt (Teil 4).
- Für "Risikokatalog ergänzen" ist in Ihrem Team die KI-Integration eingerichtet.
Worum es geht
Hat eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen, schätzen Sie vorher ihre Folgen ab (Art. 35 Abs. 1 DSGVO). Die Folgenabschätzung enthält mindestens eine systematische Beschreibung, die Prüfung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, die Risiken für die Betroffenen und die Maßnahmen dagegen (Art. 35 Abs. 7 DSGVO). Die Maßnahmen und den Abschluss zeigt Teil 16.
Die Folgenabschätzung anlegen
- Öffnen Sie im Menü Risiken den Eintrag Datenschutz-Folgenabschätzungen. In der Verarbeitungstätigkeit selbst gibt es keinen Knopf dafür.
- Klicken Sie auf Neu und dann auf Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen.
- Geben Sie eine Bezeichnung ein und wählen Sie unter Zugehörigkeit die Organisation. Klicken Sie auf Erstellen.
- Die Detailansicht ist in Abschnitte gegliedert: Kontext, Schwellwert-Analyse, Beschreibung, Beurteilung, Bewältigung der Risiken und Bericht. Inhalte ergänzen Sie über Bearbeiten.
Kontext und Beteiligte
- Wählen Sie unter Grund für die Durchführung einen Textbaustein oder legen Sie einen an. Bei Kaltenbach steht dort das Ergebnis der Schwellwert-Analyse.
- Wählen Sie unter Verarbeitungstätigkeiten die Verarbeitung, um die es geht, hier "Diebstahlortung Kaltenbach Ride".
- Legen Sie unter Akteure und betroffene Personen mit Neu die Beteiligten an. Jeder Akteur hat einen Typ des Akteurs, Kontaktdaten, eine Beschreibung der Rolle und einen Standpunkt des Akteurs. Über Aktionen und Aus Kontakten laden übernehmen Sie einen Kontakt.
- Kaltenbach erfasst vier Akteure: das Unternehmen als Verantwortlichen, den IT-Leiter Murat Aydın, der das Backend betreibt, den Datenschutzbeauftragten Thomas Wendler und die Nutzerinnen und Nutzer der App. Der Standpunkt der Testnutzer steht schon drin: Geortet werden soll nur nach einer eigenen Diebstahlmeldung. Den Standpunkt des Datenschutzbeauftragten trägt Lea erst am Ende ein.
Den Rat des Datenschutzbeauftragten holen Sie ein, den Standpunkt der Betroffenen, wo es angemessen ist (Art. 35 Abs. 2 und 9 DSGVO).
Schwellwert-Analyse und Beschreibung übernehmen
- Setzen Sie im Abschnitt Schwellwert-Analyse bei den risikoerhöhenden und risikoreduzierenden Aspekten das Häkchen Daten aus Verarbeitungstätigkeiten übernehmen. Notwendigkeit und Begründung tragen Sie darunter ein.
- Setzen Sie im Abschnitt Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit die Häkchen zur Datenübernahme für Zweck, Datenkategorien, Rechtsgrundlage und Löschfristen. Die Felder bleiben im Formular leer, die Inhalte stehen in der Vorschau und im Dokument.
- Legen Sie unter Systematische Beschreibung mit Neu die Phasen des Ablaufs an, jeweils mit Name, detaillierter Beschreibung und den beteiligten Informationssystemen. Kaltenbach unterscheidet Meldung, Ortung, Übermittlung an den Kunden und Löschung.
- Wählen Sie unter Schutzmaßnahmen die TOMs, auf die sich die Folgenabschätzung stützt.
Risiken bewerten
- Begründen Sie im Abschnitt Beurteilung unter Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, warum die Verarbeitung nötig und angemessen ist.
- Klicken Sie unter Risiken auf Neu. Geben Sie eine Bezeichnung, die Art der Bedrohung und eine Beschreibung des Risikos ein. Risikoquellen und mögliche Schäden wählen Sie als Textbausteine.
- Wählen Sie die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere der Auswirkung für die betroffene Person (Vernachlässigbar, Begrenzt, Wesentlich, Maximal) und klicken Sie auf Übernehmen.
Bewertet wird das Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen. Ein Imageschaden für das Unternehmen gehört in eine andere Bewertung.
Weitere Risiken per KI vorschlagen lassen
- Klicken Sie im Abschnitt Risiken auf KI-Aktionen und dann auf Risikokatalog ergänzen. "Risikokatalog vollständig überarbeiten" ersetzt die vorhandenen Risiken.
- Die Daten der Folgenabschätzung gehen dabei an den KI-Anbieter. Unter Zusätzliche Hinweise können Sie der KI eine Richtung geben. Personenbezogene Daten gehören nicht hinein. Kaltenbach bittet darum, auch Fehlortungen, die Weitergabe des Standorts an Dritte und einen Ausfall des Backends zu berücksichtigen.
- Klicken Sie auf Ja, Risikokatalog ergänzen. Nach einigen Sekunden stehen die Vorschläge im Formular, mit Art der Bedrohung, Bewertung, Risikoquellen und möglichen Schäden. Gespeichert ist noch nichts.
- Öffnen Sie jeden Vorschlag und prüfen Sie ihn. Lea setzt beim Ausfall der Ortung die Schwere auf "Begrenzt", denn das Rad ist dann nur zeitweise nicht zu orten. Einen Vorschlag, der nicht passt, entfernen Sie über Aktionen und Löschen.
- Klicken Sie auf Speichern. Erst jetzt stehen die Risiken in der Folgenabschätzung.
Die Risikokartierung ordnet alle Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Oben rechts liegen die hohen Risiken. Die Vorschläge der KI sind ein Entwurf: Ob ein Risiko zutrifft und wie hoch es ist, entscheidet ein Mensch, im Zweifel mit dem Datenschutzbeauftragten.
So machen es Praktiker
Beschreiben Sie ein Risiko als Ereignis mit Folge für einen Menschen: Wer erfährt was, und was passiert dann? Ein Wort wie "Datenleck" lässt sich nicht bewerten.
Nächster Schritt
Im nächsten Teil plant Kaltenbach die Maßnahmen gegen die Risiken und schließt die Folgenabschätzung ab.
Alle Teile der Reihe
← Teil 14: Löschregeln und Durchführer · Teil 16: DSFA: Maßnahmen und Bericht →
- Auftakt: DSGVO-Dokumentation aufbauen
- Teil 1: Organisation, Datenschutzbeauftragter, Kontakte
- Teil 2: Systeme erfassen
- Teil 3: Datenfelder und Datenflüsse
- Teil 4: TOMs nach Art. 32
- Teil 5: Die erste Verarbeitungstätigkeit
- Teil 6: Verzeichnis mit KI und Team füllen
- Teil 7: Prüfen, freigeben, vorlegen
- Teil 8: Informationspflichten nach Art. 13 und 14
- Teil 9: Veröffentlichen
- Teil 10: Fehlende AV-Verträge erkennen
- Teil 11: AV-Vertrag erstellen und unterzeichnen
- Teil 12: Schutzbedarf ermitteln
- Teil 13: Löschkonzept und Löschklassen
- Teil 14: Löschregeln und Durchführer
- Teil 15: DSFA: Kontext und Risiken (dieser Artikel)
- Teil 16: DSFA: Maßnahmen und Bericht
- Teil 17: Drittlandtransfer prüfen
- Teil 18: Gemeinsame Verantwortlichkeit
- Teil 19: Kaltenbach als Auftragsverarbeiter
- Teil 20: Betroffenenanfrage bearbeiten
- Teil 21: Vorfall erfassen und melden
- Teil 22: Aus einem Vorfall lernen
- Teil 23: Einwilligungen einholen
- Teil 24: Datenschutzschulung durchführen
- Teil 25: Cookie-Banner und Datenschutzerklärung
- Teil 26: Wiedervorlagen, Aufgaben, Workflows
- Teil 27: Anfrage der Aufsichtsbehörde