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Als Auftragsverarbeiter dokumentieren: Verarbeitungen im Auftrag und AV-Webformular (Teil 19 der Reihe DSGVO-Dokumentation)

Teil 19 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco": das Verzeichnis der Verarbeitungen im Auftrag führen, einen AV-Vertrag als Webformular für Händler bereitstellen und neue Subunternehmer allen Auftraggebern auf einmal mitteilen.

Letzte Aktualisierung:
Transkript des Videos
In diesem Video dokumentieren Sie in preeco | datenschutz Verarbeitungen, die Sie im Auftrag Ihrer Kunden ausführen, und schließen die Verträge dazu über ein Webformular. Kaltenbach betreibt ein Portal für seine Fachhändler. Wer entscheidet über die Daten darin, und was muss Kaltenbach dokumentieren? Über das Portal melden die Händler Garantiefälle. Das ist Kaltenbachs eigene Verarbeitung aus der ersten Staffel. Daneben führen die Händler dort ihre Servicekartei mit eigenen Werkstattkunden. Über die Servicekartei entscheidet jeder Händler selbst. Kaltenbach speichert sie in seinem Auftrag und ist dafür Auftragsverarbeiter. Auch ein Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis, für alle Verarbeitungen, die er im Auftrag ausführt. Dieses Verzeichnis führen Sie unter Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag. Mit Neu legen Sie eine an. Kaltenbach nennt sie Servicekartei im Händlerportal. Zuständig ist der IT-Leiter Murat Aydın. Im Inhalt stehen der Start der Nutzung und eine Kurzbeschreibung. Den Zweck legt der Händler fest. Sie halten fest, welche Arbeiten Sie für ihn übernehmen: speichern, Termine verwalten, bei Fehlern helfen. Das Verzeichnis nennt die Auftraggeber, die Kategorien der Verarbeitung, Übermittlungen in Drittländer und die TOMs. Ein Drittland gibt es nicht. Die Daten liegen in Deutschland. Unter Schutzmaßnahmen verweist Lea wieder auf die TOMs des Unternehmens. Die Datenfelder kommen aus dem System Händlerportal. Die Auftraggeber tragen Sie als Datenempfänger mit der Art Verantwortlicher ein, hier die ersten drei Händler. Der Hoster des Portals steht als Auftragsverarbeiter eines Auftragsverarbeiters darin. Auch dieses Verzeichnis laden Sie herunter, wenn die Aufsicht danach fragt. Mit jedem Händler braucht Kaltenbach einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Diesmal ist Kaltenbach der Auftragsverarbeiter. Lea hat dafür einen Mustervertrag vorbereitet. Die Vertragsrolle ist diesmal Auftragsverarbeiter. Der Hoster steht im Vertrag als Subunternehmer. Statt jeden Vertrag einzeln anzulegen, macht Lea aus dem Muster ein Webformular. Der Dialog fragt nur nach dem Ort. Der Status wechselt auf Webformular. Unter Einbetten steht der Code für die Website. Lea kopiert ihn. Jonas Pfeiffer baut ihn in den Händlerbereich der Website ein. So sieht es im Händlerbereich aus. Ein neuer Händler trägt seine Firma und seine Anschrift ein. Dann unterzeichnet er mit Ort, Name und Position und bestätigt, dass er zeichnungsberechtigt ist. Mit einem Klick ist der Vertrag abgeschlossen. Der Händler bekommt eine Kopie per E-Mail. In preeco steht jetzt ein eigener unterzeichneter Vertrag für diesen Händler. Kaltenbach nimmt einen Backup-Dienst dazu. Als Auftragsverarbeiter informiert es die Händler vorher, damit sie widersprechen können. Dafür gibt es in der Liste Subdienstleister aktualisieren. Zuerst wählt Lea die Verträge, die dieselbe Liste bekommen: das Muster und alle Händlerverträge. Dann die Änderung: Oberrhein Backup kommt als Subunternehmer dazu. Diese Liste ersetzt die Subunternehmer in allen gewählten Verträgen. Die Mitteilung an die Händler kommt aus einer Vorlage für einen neuen Subunternehmer mit Widerspruchsrecht. Betreff und Text passt Lea an. Empfänger sind die Händler aus den Verträgen. Die Zusammenfassung zeigt, welche Verträge sich ändern und wer eine Mitteilung bekommt. Nach dem Speichern bekommt jeder Händler die Mitteilung, und alle Verträge haben die neue Liste. Trennen Sie im Portal, was Ihre eigenen Daten sind und was Sie im Auftrag speichern. Für beides gelten eigene Dokumente und eigene Pflichten. Kaltenbach kennt jetzt den Schutzbedarf seiner Daten und hat ein freigegebenes Löschkonzept. Dazu kommen die Folgenabschätzung für die Ortung, die Prüfung der Übermittlung in die USA, die Vereinbarung mit dem Händlerverband und das Verzeichnis als Auftragsverarbeiter. In Staffel 3 geht es um den Alltag: eine Kundin fragt nach ihren Daten, ein Tablet geht verloren, dazu Einwilligungen, Schulungen, die Datenschutzerklärung und eine Anfrage der Aufsichtsbehörde. Ihre DSGVO-Dokumentation mit preeco | datenschutz, mit KI und Ihrem Team.

Die Velomanufaktur Kaltenbach betreibt ein Händlerportal. Darin melden die Fachhändler Garantiefälle an Kaltenbach, und sie führen dort ihre Servicekartei mit den eigenen Werkstattkunden. Über die Servicekartei entscheidet jeder Händler selbst, Kaltenbach speichert sie nur in seinem Auftrag. In diesem Teil dokumentiert Lea Brandner in preeco | datenschutz diese Verarbeitung im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag, stellt den Händlern den Vertrag zur Auftragsverarbeitung als Webformular bereit und teilt allen Händlern auf einmal einen neuen Subunternehmer mit. Dieser Artikel ist Teil 19 der Video-Reihe "DSGVO-Dokumentation mit preeco" und schließt die zweite Staffel ab.

Voraussetzungen

  • Ihr Team verfügt über eine Lizenz für preeco | datenschutz.
  • Das System, in dem Sie die Daten Ihrer Auftraggeber verarbeiten, ist mit seinen Datenfeldern erfasst (Teil 02 und 03 der Reihe).
  • Ihre TOMs sind dokumentiert (Teil 04 der Reihe), und Auftraggeber und Subunternehmer stehen in Ihren Kontakten (Teil 01 der Reihe).
  • Für das Webformular: eine Website, auf der Sie den Code einbinden können.

Worum es geht

Wer personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen verarbeitet, ist Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Auch ein Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis, für alle Verarbeitungen, die er im Auftrag ausführt (Art. 30 Abs. 2 DSGVO). Es nennt die Auftraggeber, die Kategorien der Verarbeitung, Übermittlungen in Drittländer und die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Mit jedem Auftraggeber schließt der Auftragsverarbeiter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Bevor er einen weiteren Subunternehmer einsetzt, informiert er seine Auftraggeber, damit sie widersprechen können (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).

Das Verzeichnis als Auftragsverarbeiter

  1. Öffnen Sie im Menü Verarbeitungen den Punkt Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag.
  2. Klicken Sie auf Neu und Verarbeitungstätigkeit im Auftrag erstellen. Geben Sie eine Bezeichnung ein, wählen Sie unter Zugehörigkeit die Organisation und klicken Sie auf Erstellen.
  3. Klicken Sie auf Bearbeiten. Unter Zuständigkeiten tragen Sie über Neu die zuständige Person ein, bei Kaltenbach den IT-Leiter Murat Aydın als Ansprechpartner (technisch).
  4. Unter Inhalt stehen der Start der Nutzung der Verarbeitungstätigkeit, eine Kurzbeschreibung, die Angaben zur Übermittlung an ein Drittland und die Kategorien der Verarbeitung. Den Zweck legt der Auftraggeber fest. Sie halten fest, welche Arbeiten Sie für ihn übernehmen, bei Kaltenbach Speichern und Hosten, Terminverwaltung und Support bei Fehlern.
  5. Unter Schutzmaßnahmen verweisen Sie auf Ihre TOMs, unter Datenverarbeitungssystem und Datenfelder wählen Sie die Datenfelder aus dem System.
  6. Unter Datenempfänger/-lieferanten tragen Sie jeden Auftraggeber mit der Art Verantwortlicher ein. Ihren eigenen Dienstleister, bei Kaltenbach den Hoster des Portals, tragen Sie als Auftragsverarbeiter eines Auftragsverarbeiters ein.

Fragt die Aufsichtsbehörde nach dem Verzeichnis, klicken Sie in der Liste auf Verzeichnis herunterladen und wählen Organisation, Dateiformat und Status.

Der Mustervertrag als Webformular

  1. Legen Sie unter Verträge und Verträge zur Auftragsverarbeitung einen Mustervertrag an. Die Vertragsrolle ist Auftragsverarbeiter, Vertragspartner 1 ist Ihr Unternehmen mit mindestens einem eigenen Unterzeichner. Vertragspartner 2 bleibt leer, ihn trägt später jeder Händler selbst ein. Ihre Subunternehmer stehen im Anhang Subunternehmer.
  2. Öffnen Sie in der Detailansicht Aktionen und wählen Sie Webformular erstellen. Der Dialog fragt nur nach dem Ort. Klicken Sie auf Webformular erstellen.
  3. Der Status wechselt auf Webformular. Im Abschnitt Webformular steht unter Einbetten der Code für die Website. Klicken Sie auf In Zwischenablage kopieren und binden Sie den Code auf Ihrer Website ein.

Auf der Website liest der Händler den Vertrag, trägt unter Vertragspartner seine Firma und seine Anschrift ein und unterzeichnet unter Unterzeichnen mit Ort, Name und Position. Er bestätigt, dass er zeichnungsberechtigt ist, und klickt auf Unterzeichnen und zum Vertragspartner senden. Er bekommt eine Kopie per E-Mail. In preeco steht danach ein eigener Vertrag für diesen Händler mit dem Status Unterzeichnet, benannt nach dem Muster und dem Händler.

Einen neuen Subunternehmer mitteilen

  1. Klicken Sie in der Liste der Verträge zur Auftragsverarbeitung auf Subdienstleister aktualisieren.
  2. Wählen Sie im ersten Schritt die Verträge, die dieselbe Subunternehmerliste bekommen sollen. Bei Kaltenbach sind das das Muster und alle Händlerverträge.
  3. Unter Subdienstleister ergänzen Sie den neuen Subunternehmer über Neu, zum Beispiel mit Aktionen und Aus Kontakten laden, tragen die Leistung ein und klicken auf Übernehmen. Die Liste ersetzt die Subunternehmer in allen gewählten Verträgen.
  4. Unter Mitteilung wählen Sie eine Vorlage, zum Beispiel für einen neuen Subunternehmer mit Widerspruchsrecht, und passen Betreff und Text an. Die Vorlagen sind Formulierungshilfen und keine Rechtsberatung. Unter Empfänger sehen Sie, wer die Mitteilung bekommt. Nur unterzeichnete Verträge lösen eine Mitteilung aus.
  5. Die Zusammenfassung zeigt je Vertrag, was hinzukommt, was wegfällt und was unverändert bleibt. Klicken Sie auf Speichern.

Danach haben alle gewählten Verträge die neue Liste, und jeder Händler mit unterzeichnetem Vertrag bekommt die Mitteilung per E-Mail, mit der aktuellen Subunternehmerliste im Anhang.

So machen es Praktiker

Trennen Sie im Portal, was Ihre eigenen Daten sind und was Sie im Auftrag speichern. Für beides gelten eigene Dokumente und eigene Pflichten.

Nächster Schritt

Damit endet die zweite Staffel. Kaltenbach kennt jetzt den Schutzbedarf seiner Daten und hat ein freigegebenes Löschkonzept, dazu die Folgenabschätzung für die Ortung, die Prüfung der Übermittlung in die USA, die Vereinbarung mit dem Händlerverband und das Verzeichnis als Auftragsverarbeiter. In der dritten Staffel geht es um den Alltag: Im ersten Teil, Teil 20, fragt eine Kundin, welche Daten Kaltenbach über sie speichert.

Alle Teile der Reihe

← Teil 18: Gemeinsame Verantwortlichkeit · Teil 20: Betroffenenanfrage bearbeiten →

  1. Auftakt: DSGVO-Dokumentation aufbauen
  2. Teil 1: Organisation, Datenschutzbeauftragter, Kontakte
  3. Teil 2: Systeme erfassen
  4. Teil 3: Datenfelder und Datenflüsse
  5. Teil 4: TOMs nach Art. 32
  6. Teil 5: Die erste Verarbeitungstätigkeit
  7. Teil 6: Verzeichnis mit KI und Team füllen
  8. Teil 7: Prüfen, freigeben, vorlegen
  9. Teil 8: Informationspflichten nach Art. 13 und 14
  10. Teil 9: Veröffentlichen
  11. Teil 10: Fehlende AV-Verträge erkennen
  12. Teil 11: AV-Vertrag erstellen und unterzeichnen
  13. Teil 12: Schutzbedarf ermitteln
  14. Teil 13: Löschkonzept und Löschklassen
  15. Teil 14: Löschregeln und Durchführer
  16. Teil 15: DSFA: Kontext und Risiken
  17. Teil 16: DSFA: Maßnahmen und Bericht
  18. Teil 17: Drittlandtransfer prüfen
  19. Teil 18: Gemeinsame Verantwortlichkeit
  20. Teil 19: Kaltenbach als Auftragsverarbeiter (dieser Artikel)
  21. Teil 20: Betroffenenanfrage bearbeiten
  22. Teil 21: Vorfall erfassen und melden
  23. Teil 22: Aus einem Vorfall lernen
  24. Teil 23: Einwilligungen einholen
  25. Teil 24: Datenschutzschulung durchführen
  26. Teil 25: Cookie-Banner und Datenschutzerklärung
  27. Teil 26: Wiedervorlagen, Aufgaben, Workflows
  28. Teil 27: Anfrage der Aufsichtsbehörde

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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