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Wie reif ist Ihr Unternehmen für ESG?
Bewerten Sie Environmental, Social, Governance und Geschäftsmodellreife und sehen Sie sofort eine Ampel je Dimension.
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Vollständige Unterstützung der CSRD-Berichtspflichten nach der geänderten Fassung der ESRS (Omnibus) – alle 10 Themenstandards (E1–E5, S1–S4, G1) produktiv verfügbar, dazu zehn Offenlegungsbericht-Generatoren, eine dedizierte Prüferrolle für externe Wirtschaftsprüfer:innen und kryptografisch versiegelte Berichte – doppelte Wesentlichkeitsanalyse und EUDR: strukturiert, aktuell und audit-ready.
Regulierungen im Überblick
Die Landschaft der Nachhaltigkeitsregulierungen ist komplex und entwickelt sich kontinuierlich weiter. preeco | nachhaltigkeit bildet die für Ihr Unternehmen relevanten Anforderungen strukturiert ab – ob CSRD, ESRS, EUDR (EU-Entwaldungsverordnung) oder Lieferkettensorgfaltspflichten – und unterstützt Sie dabei, keine Anforderung zu übersehen.
Die integrierte Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 und ESRS 2 bewertet Impact- und finanzielle Wesentlichkeit strukturiert in einem geführten Prozess. Eine Auswirkung und das Risiko oder die Chance daraus sind ein IRO, bewertet von beiden Seiten: Der Schweregrad ergibt sich aus Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit, bei potenziellen Auswirkungen verbunden mit der Wahrscheinlichkeit, die finanzielle Seite aus Größenordnung und Wahrscheinlichkeit – gegen die Wesentlichkeitsschwelle des Berichtszeitraums – getrennt für Auswirkungen und finanzielle Effekte, Standard 12,5 auf einer Skala bis 25; alternativ wird eine Seite mit schriftlicher Begründung entschieden. Bei potenziellen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte zählt der Schweregrad allein. „IROs mit KI entdecken“ schlägt Auswirkungen, Risiken und Chancen aus Ihren eigenen Daten in preeco vor, jeweils mit Quellenangabe, bewertet aber nicht; Stakeholder-Einbindungen und die Rückmeldungen der Beteiligten werden direkt am IRO erfasst und je IRO gemäß ESRS 2 (IRO-1, IRO-2, SBM-3) dokumentiert. Nach bestandener Vollständigkeitsprüfung aktivieren Sie die Analyse je Thema: Die Bewertungen werden gesperrt und die Angaben der wesentlichen Unterthemenbereiche schalten sich ein; das Zurücksetzen auf Entwurf wird protokolliert. Auf dieser Basis sehen Sie genau, welche Disclosure Requirements auf Ihr Unternehmen zutreffen. Grundlage ist die finalisierte CSRD-Berichtsgrenze je Entität – mit Einbeziehungsstatus, Ausschlussgrund und Beteiligungsquote, versioniert und Voraussetzung für zahlreiche Erfassungsbereiche. Die E1-Berichtsgrenze für die THG-Bilanzierung spiegelt standardmäßig die CSRD-Berichtsgrenze – weicht die Konsolidierung ab, wählen Sie die Methode (Beteiligungsanteil, finanzielle oder operative Kontrolle) je Entität mit Begründung. Ein Dashboard je Berichtszeitraum zeigt je Thema Wesentlichkeitsstand, Fortschritt der Datenerhebung und offene Angabepflichten mit direktem Absprung, ergänzt um frei anordenbare Karten je Benutzer:in. Die Struktur der juristischen Personen erfassen Sie als Hierarchiebaum mit Entitätstypen, inklusive Kennzahlen zu Entitäten, Tochtergesellschaften und Jurisdiktionen sowie Export als PDF oder JSON. In den Offenlegungsberichten erhalten nicht wesentliche Unterthemen automatisch einen festen Auslassungsvermerk; eine Wesentlichkeits- und Umfangserklärung zeigt den Gesamtstatus je Bericht. Die Wesentlichkeitsmatrix ist als Grafik exportierbar und wird in die Offenlegungsberichte eingebettet.
Aus den Unternehmenskennzahlen am Berichtszeitraum – durchschnittliche Beschäftigtenzahl, Nettoumsatz und erstes CSRD-Berichtsjahr – leitet preeco | nachhaltigkeit die Unternehmenskategorie ab und zeigt sie schreibgeschützt an. Die Grundlagen der Erstellung legen Sie einmal je Berichtszeitraum fest: Die Erklärung wird in drei Schritten eingerichtet – Berichtsgrenze, Übergangsbestimmungen, weitere Erleichterungen. Als Übergangsbestimmungen (Phase-ins) werden nur die Erleichterungen angeboten, die Ihre Unternehmenskategorie im Geschäftsjahr des Zeitraums zulässt, jeweils mit dem letzten anwendbaren Jahr; eine abgelaufene Erleichterung wird nicht mehr angeboten, eine bereits gewählte bleibt sichtbar und als abgelaufen gekennzeichnet. Weitere Erleichterungen und Wahlrechte – etwa abweichende Zeithorizonte oder eine eingeschränkte Berichtsgrenze für eine Kennzahl – sowie per Verweis einbezogene Dokumente und Auslassungen halten Sie ebenfalls fest; die Angabeseite zeigt die Erklärung so, wie sie im Bericht vorne steht.
Die Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette – einschließlich CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), LkSG und der EU-Zwangsarbeitsverordnung – werden im Modul S2 (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) systematisch abgebildet: vier Bewertungsarten (Selbstauskunft, Vor-Ort-Audit, Dokumentenprüfung, Drittparteien-Audit), Korrekturmaßnahmen als eigene Datensätze bis zum Status „verifiziert" sowie eine automatisch schweregradgewichtete Risikobewertung aus den offenen Abweichungen.
Prüfen Sie Ihre Wertschöpfungskette auf Entwaldungsrisiken für die 7 regulierten Rohstoffe und dokumentieren Sie die Sorgfaltspflichten gemäß EUDR: Anwendbarkeitsprüfung, Anzeige des EU-Länderrisikos nach der Länder-Benchmarking-Liste der Kommission, integriertes Due-Diligence-System, Sorgfaltserklärungsgenerator (DDS) mit maschinenlesbarem XML-Export und PDF je Erklärung, Referenznummern-Tracking für das EU-Information-System und automatisch berechneter fünfjähriger Aufbewahrungsfrist je Sorgfaltserklärung mit farblich abgestuftem Countdown.
Compliance Management
preeco | nachhaltigkeit bietet Ihnen ein umfassendes Compliance-Management-System für die CSRD-Berichterstattung. Behalten Sie den Überblick über alle Berichtspflichten, verfolgen Sie regulatorische Änderungen und dokumentieren Sie Ihren Compliance-Status nachvollziehbar für die externe Prüfung.
Status & Roadmap
Die übergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 sowie alle thematischen Standards (E1–E5, S1–S4, G1) stehen Ihnen vollständig zur Verfügung – so decken Sie alle 10 thematischen Standards strukturiert ab.
Governance und Aufsicht sowie Strategie und Geschäftsmodell legen Sie je Berichtszeitraum über geführte Assistenten offen: Governance in fünf Schritten – Kompetenzen je Gremium, Aufsicht über Ziele und Strategie, nachhaltigkeitsgebundene Vergütung, Kontrollen der Berichterstattung und Sorgfaltspflichten sowie die übergreifende Menschenrechtsrichtlinie –, Strategie in vier Schritten mit Geschäftsmodell, Sektoren, Stakeholdern und Resilienz. Die Berichtssätze werden aus Ihren Antworten zusammengesetzt. Die Menschenrechtsrichtlinie beantworten Sie einmal unternehmensweit; die Kapitel S1 bis S4 zeigen sie schreibgeschützt an, und deren Berichte greifen darauf zurück. Im gemeinsamen Stakeholder-Register wird jede Gruppe einmal unternehmensweit geführt – als von der Geschäftstätigkeit betroffen, als Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung oder beides. Die Stakeholder-Einbindungen aller Wesentlichkeitsanalysen wählen ihre Gruppe aus diesem Register; je Gruppe zeigt eine eigene Seite ihre Einbindungen und welche Sachverhalte wesentlich wurden.
Vollständige E1-Berichtspflichten inklusive Transition Plan, Klimarisiken und -chancen (IROs in der Wesentlichkeitsanalyse), Emissionsberechnung (Scope 1–3) und Klimaziele.
Governance-Offenlegungen, Geschäftsethik, Anti-Korruption und Anti-Bestechung, politisches Engagement und Hinweisgeberschutz.
Schadstoffmanagement (E2, inkl. SVHC/REACH) mit automatischer E-PRTR-Schwellenwertüberwachung und 23 CLP-Gefahrenklassen, Wasser (E3) mit Wasserbilanzprüfung und sechs Kennzahlen, Biodiversität (E4) mit Standortempfindlichkeitsprüfung im wählbaren Radius von 10 bis 100 km, Zielausrichtung an SBTN und am globalen Biodiversitätsrahmen (30×30-Ziel) mit Bezug zur EU-Biodiversitätsstrategie sowie Kreislaufwirtschaft (E5) mit 842 hinterlegten Abfallschlüsseln und Abgleich gegen 34 kritische Rohstoffe.
Eigene Belegschaft (S1) mit TRIR-, LTIFR- und HCIR-Kennzahlen je eine Million geleisteter Arbeitsstunden sowie Entgeltbewertungen gegen existenzsichernde Referenzwerte und gesetzliche Mindestlohnschwellen für sieben Jurisdiktionen. Für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2) erfassen Sie Lieferantenbewertungen in vier Varianten mit gewichteter Risikobewertung und Due-Diligence-Prozessen einschließlich Wirksamkeitsmonitoring; für betroffene Gemeinschaften (S3) kennzeichnen Sie je IRO, ob indigene Völker betroffen sind; für Verbraucher & Endnutzer (S4) stehen eigene Zielkennzahlen bereit. Alle vier Standards stehen vollständig zur Verfügung.
Die Themenstandards im Detail
Klimawandel (E1) und Unternehmensführung (G1) haben eigene Seiten. Hier finden Sie die übrigen Themenstandards sowie die EU-Entwaldungsverordnung – jeweils mit den konkreten Erfassungsbereichen, Kennzahlen und Referenzdatenbeständen.
Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung mit automatischer Bewertung gegen Genehmigungsgrenzwerte und E-PRTR-Schwellenwerte, bedenkliche Stoffe nach ECHA-Einstufung sowie Ziele und Maßnahmen.
Wasserstressbewertung nach Einzugsgebiet, Wasserverbrauch mit Bilanzprüfung und den ESRS-Kennzahlen, Wasserrichtlinien sowie Ziele und Maßnahmen.
Standortempfindlichkeitsprüfung gegen Schutzgebietsdaten, Folgenabschätzung, Ökosystemabhängigkeiten nach CICES sowie Zielausrichtung an SBTN und am globalen Biodiversitätsrahmen.
Materialflüsse, Abfallwirtschaft gegen das Europäische Abfallverzeichnis, Abgleich mit den kritischen Rohstoffen der EU-Rohstoffverordnung und die Bewertung der Produktkreislauffähigkeit.
Demografie mit automatischer Fluktuationsberechnung, Arbeitsbedingungen mit Entgeltbewertung gegen existenzsichernde Referenzwerte, Gesundheit und Sicherheit mit TRIR, LTIFR und HCIR sowie Vielfalt, Weiterbildung und Beschwerden.
Lieferantenbewertungen in vier Varianten mit schweregradgewichteter Risikobewertung, Korrekturmaßnahmen bis zum Status verifiziert, Due-Diligence-Prozesse mit Wirksamkeitsüberwachung und Beschwerdefälle mit unveränderlicher Statushistorie.
Auswirkungen auf Gemeinschaften einschließlich indigener Völker, Kennzeichen für betroffene indigene Völker in der Wesentlichkeitsanalyse, Community-Richtlinien zu Landrechten und Umsiedlung sowie Menschenrechtsvorfälle.
Persönliche Sicherheit, informationsbezogene Auswirkungen und soziale Inklusion – mit Beteiligungs- und Beschwerdekanälen.
Anwendbarkeitsprüfung für die sieben regulierten Rohstoffe mit Größenklasse aus zwei Geschäftsjahren und abgeleitetem Anwendungsbeginn, Sorgfaltspflichtsystem mit Geolokalisierung und Vier-Augen-Prinzip sowie die Sorgfaltserklärung mit maschinenlesbarem XML-Export.
preeco | nachhaltigkeit führt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 und ESRS 2 als integrierten, geführten Prozess durch: Impact-Wesentlichkeit (inside-out) und finanzielle Wesentlichkeit (outside-in) werden strukturiert bewertet, „IROs mit KI entdecken“ schlägt aus Ihren eigenen Daten in preeco potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen vor, und je IRO erfolgt eine nachvollziehbare Dokumentation gemäß ESRS 2 (IRO-1, IRO-2, SBM-3). Stakeholder-Einbindungen und die Rückmeldungen der Beteiligten werden direkt am IRO erfasst. Die Wesentlichkeit wird aus den ESRS-Bewertungskriterien (Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit, Eintrittswahrscheinlichkeit) berechnet und gegen die Wesentlichkeitsschwelle des Berichtszeitraums (Standard 12,5) gestellt oder mit schriftlicher Begründung entschieden; die Aktivierung sperrt die Bewertungen und schaltet die Angaben der wesentlichen Unterthemenbereiche ein, und die Wesentlichkeitsmatrix ist als Grafik exportierbar. Auf dieser Basis sehen Sie genau, welche Disclosure Requirements auf Ihr Unternehmen zutreffen – und das Ergebnis bildet direkt die Grundlage für den ESRS-Bericht und die externe Prüfung.
FAQ
Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ist ein freiwilliger EFRAG-Rahmen, der auf den ESRS-Datenpunkten aufbaut und kleinen Unternehmen eine schlanke Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglicht. preeco | nachhaltigkeit ist auf die CSRD-Berichterstattung nach ESRS ausgelegt – alle 10 thematischen Standards (E1–E5, S1–S4, G1) – und erfasst damit viele Datenpunkte, die auch dem VSME zugrunde liegen, insbesondere im Klima-Standard E1. Ob ein dedizierter VSME-Berichtsexport bereitgestellt wird, klären wir gerne in einem Beratungsgespräch.
Die integrierte Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 und ESRS 2 bewertet Impact- und finanzielle Wesentlichkeit in einem geführten Prozess – also die inside-out- wie die outside-in-Perspektive. „IROs mit KI entdecken“ schlägt aus Ihren eigenen Daten potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen vor, Stakeholder-Einbindungen werden direkt am IRO erfasst, und je IRO erfolgt eine nachvollziehbare Dokumentation gemäß ESRS 2 (IRO-1, IRO-2, SBM-3). Auf dieser Basis sehen Sie genau, welche Disclosure Requirements auf Ihr Unternehmen zutreffen.
Ein Nachhaltigkeitsaspekt der ESRS ist nur dann berichtspflichtig, wenn er aus der Impact-Perspektive (Wirkung des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft) oder der finanziellen Perspektive (Einfluss auf die Geschäftstätigkeit) wesentlich ist. preeco | nachhaltigkeit bewertet beide Perspektiven in einem Schritt und dokumentiert das Ergebnis so, dass es direkt die Grundlage für Ihren ESRS-Bericht und die externe Prüfung bildet.
Eine geeignete Software sollte die doppelte Wesentlichkeitsanalyse als geführten Prozess nach ESRS 1 und ESRS 2 abbilden – mit IRO-Identifikation, Stakeholder-Beteiligung und prüffähiger Dokumentation je IRO – und das Ergebnis direkt in die Berichtspflichten überführen. preeco | nachhaltigkeit erfüllt genau das: KI-gestützte IRO-Vorschläge aus Ihren eigenen Daten, Stakeholder-Einbindung direkt am IRO, Dokumentation gemäß ESRS 2 (IRO-1, IRO-2, SBM-3) und automatische Ableitung der auf Ihr Unternehmen zutreffenden Disclosure Requirements innerhalb der vollständigen ESRS-Abdeckung (E1–E5, S1–S4, G1).
Ja. Jede Bewertung wird revisions- und nachvollziehbar dokumentiert: Unveränderliche Audit-Trails, Versionierungen und das Aktivitätenprotokoll machen nachvollziehbar, wann welche Bewertung getroffen und begründet wurde. Finalisierte Berichte werden zusätzlich mit einer kryptografischen Prüfsumme versiegelt – bei jedem späteren Aufruf wird ihre Integrität erneut verifiziert, nachträgliche Veränderungen werden erkannt. Damit kann die Wesentlichkeitsanalyse der externen Prüfung zugrunde gelegt werden.
Umgesetzt ist durchgängig die geänderte Fassung der ESRS nach der Delegierten Verordnung der Kommission vom 3. Juli 2026. Angabepflichten, ihre Bezeichnungen und der Zuschnitt der Unterthemenbereiche folgen dem Wortlaut von Anhang I dieser Fassung. Datenpunkte, die erst später verpflichtend werden, erscheinen als „bis 2027 nicht erforderlich“ statt als Lücke, und in Anspruch genommene Erleichterungen werden im jeweiligen Modul dokumentiert.
Ja. Jedem der zehn Offenlegungsberichte lässt sich optional ein GRI-Anhang beifügen. Er weist je Angabepflicht den Abdeckungsgrad aus – abgebildet, teilweise, Lücke, nicht anwendbar oder Prüfung erforderlich. Abgebildet werden je Bericht die passenden GRI-Standards, etwa GRI 302 und GRI 305 für den Klimabericht oder GRI 205 und GRI 415 für das Geschäftsverhalten.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie preeco | nachhaltigkeit Ihre CSRD-Berichtspflichten strukturiert abdeckt.