ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
Vollständige ESRS-S3-konforme Erfassung der Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften – von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten über bürgerliche und politische Rechte bis zu den Rechten indigener Völker. FPIC-Prozesse, Community-Richtlinien, Abhilfemaßnahmen und Menschenrechtsvorfälle werden strukturiert und prüfungssicher dokumentiert.
ESRS S3 Affected Communities
Gemeinschaften, FPIC und Abhilfe in einem Modul
Das S3-Modul führt Sie durch alle Offenlegungspflichten zu betroffenen Gemeinschaften – von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse mit dem Unterthema Rechte indigener Völker über Community-Richtlinien und Einbindungsprozesse bis zu Zielen, Maßnahmen und Menschenrechtsvorfällen.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Drei Unterthemenbereiche – wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, bürgerliche und politische Rechte sowie Rechte indigener Völker. Jede Auswirkung und das Risiko oder die Chance daraus sind ein IRO, bewertet von beiden Seiten – Wirkung auf Mensch und Umwelt sowie finanzielle Wirkung – per Punktwert gegen die Wesentlichkeitsschwelle des Berichtszeitraums (Standard 12,5 von 25) oder mit schriftlicher Begründung. „IROs mit KI entdecken“ schlägt Einträge aus Ihren eigenen Daten vor, bewertet aber nicht. Unterthemenbereiche, die erkennbar nicht zutreffen, stufen Sie mit Begründung als nicht wesentlich ein. Wesentlichkeitsmatrix mit Grafikexport, Vollständigkeitsprüfung und Aktivierung, die die Angaben der wesentlichen Bereiche einschaltet, gehören dazu; Voraussetzung ist eine finalisierte CSRD-Berichtsgrenze. Ein Kennzeichen je IRO hält fest, ob indigene Völker betroffen sind; im Bereich Rechte indigener Völker ist es automatisch gesetzt.
Community-Richtlinien
Sechs Richtlinientypen einschließlich Landrechten und Umsiedlung sowie indigener Völker – jeweils mit Unterthemenabdeckung, Gemeinschaftsabdeckung, Kennzeichen zur Abdeckung indigener Völker, Wertschöpfungskettenbezug, Verfügbarkeit und Überprüfungsdaten. Der Lebenszyklus führt von Entwurf über Aktiv bis Archiviert, ergänzt um Abdeckungsansicht, Nichtvorhandensein-Erklärungen und Vollständigkeitsprüfung.
Einbindung und Abhilfemaßnahmen
Eine Offenlegung je Berichtszeitraum gibt an, ob ein formaler Einbindungsprozess besteht – andernfalls mit Begründung und geplantem Zeithorizont. Dokumentiert werden Einbindungsansatz, Vorgehen bei vulnerablen Gruppen, die Einbeziehung indigener Völker mit Beschreibung des FPIC-Ansatzes, die Konsultation zu den Einbindungsmodalitäten sowie das Bestehen eines Beschwerdemechanismus mit Kanalbeschreibung, Wirksamkeitseinschätzung und Abhilfeansatz.
Ziele und Maßnahmen
Ziele absolut oder relativ, quantitativ oder qualitativ – mit acht Zielkennzahlen einschließlich gelöster Beschwerden, FPIC-Abdeckung, Gemeinschaftsinvestitionen und abgeschlossener Umsiedlungen. Die automatische Fortschrittsberechnung liefert Erwartungswert, Fortschrittsanteil und Trajektorienstatus und wird bei Änderungen an verknüpften Maßnahmen neu ermittelt. Maßnahmen wie Umsiedlungsbegleitung und Gemeinschaftsinvestitionen werden mit Nachweisdokumenten geführt; KI-gestützte Zielvorschläge und Formulierungshilfen unterstützen die Ausarbeitung.
Menschenrechtsvorfälle
Vorfälle werden mit Art – unter anderem landbezogene Vertreibung, Auswirkungen auf Wasser und Sanitärversorgung, sicherheitsbezogene Vorfälle, Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger:innen und FPIC-Verstoß –, betroffener Gemeinschaft, Unterthema, Feststellungsdatum, Beschreibung und laufenden Verfahren erfasst. Der Status ist veröffentlicht oder archiviert, wobei das Archivieren eine Begründung erfordert. Für vorfallfreie Berichtszeiträume lässt sich eine rücknehmbare Bestätigung hinterlegen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Rechte indigener Völker sind einer von drei Unterthemenbereichen der Wesentlichkeitsanalyse, und jeder Sachverhalt lässt sich als Betroffenheit indigener Völker kennzeichnen. In der Offenlegung zu Einbindung und Abhilfe beschreiben Sie Ihren Ansatz zur freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC). Ziele können die FPIC-Abdeckung messen, und FPIC-Verstöße sind eine eigene Vorfallart.
Je Berichtszeitraum gibt es eine Offenlegung, die festhält, ob ein formaler Einbindungsprozess besteht, andernfalls mit Begründung und geplantem Zeithorizont. Dazu kommen Einbindungsansatz, Vorgehen bei vulnerablen Gruppen, Konsultation zu den Einbindungsmodalitäten, das Bestehen eines Beschwerdemechanismus mit Kanalbeschreibung und Wirksamkeitseinschätzung sowie Ihr Abhilfeansatz.
Erfasst werden unter anderem landbezogene Vertreibung, Auswirkungen auf Wasser- und Sanitärversorgung, sicherheitsbezogene Vorfälle, Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger:innen und FPIC-Verstöße, jeweils mit betroffener Gemeinschaft, Unterthema, Feststellungsdatum und laufenden Verfahren. Gab es im Berichtszeitraum keine bestätigten Vorfälle, bestätigen Sie das ausdrücklich; die Bestätigung lässt sich zurücknehmen.
Ziele lassen sich absolut oder relativ, quantitativ oder qualitativ führen, mit acht Zielkennzahlen, darunter gelöste Beschwerden, FPIC-Abdeckung, Gemeinschaftsinvestitionen und abgeschlossene Umsiedlungen. Der Fortschritt wird automatisch mit Erwartungswert und Trajektorienstatus berechnet und bei Änderungen an verknüpften Maßnahmen neu ermittelt. Die KI schlägt Ziele vor und hilft beim Formulieren; entscheiden tut Ihr Team.
Es stehen sechs Richtlinientypen zur Verfügung, darunter Landrechte und Umsiedlung sowie indigene Völker, jeweils mit Unterthemen- und Gemeinschaftsabdeckung, Wertschöpfungskettenbezug und Überprüfungsdaten. Eine Abdeckungsansicht zeigt, welche wesentlichen Unterthemen abgedeckt sind. Fehlt eine Richtlinie, dokumentieren Sie das in einer begründeten Nichtvorhandensein-Erklärung, statt eine unerklärte Lücke zu lassen.
Nein. Die übergreifende Menschenrechtsrichtlinie beantworten Sie einmal unternehmensweit unter Governance und Aufsicht. In den Kapiteln Eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Betroffene Gemeinschaften sowie Verbraucher und Endnutzer wird sie schreibgeschützt angezeigt, und die zugehörigen Berichte greifen darauf zurück. Die Antworten der Governance-Offenlegung lassen sich zudem aus dem vorigen Berichtszeitraum übernehmen.
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