Wesentlichkeitsanalyse
Die Wesentlichkeitsanalyse ist der strukturierte Prozess, mit dem ein Unternehmen die für seine Nachhaltigkeitsberichterstattung wesentlichen Themen, Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert, bewertet und priorisiert.
Die Wesentlichkeitsanalyse (englisch: Materiality Assessment) bildet das methodische Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Ihr Zweck ist es, aus der Vielzahl möglicher Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen genau jene herauszufiltern, die für das berichtende Unternehmen tatsächlich wesentlich sind. Nur die als wesentlich eingestuften Themen müssen vollumfänglich nach den themenspezifischen ESRS (E1 bis E5, S1 bis S4, G1) berichtet werden; das Ergebnis der Analyse steuert damit unmittelbar Inhalt und Umfang des gesamten Nachhaltigkeitsberichts.
Unter der CSRD folgt die Wesentlichkeitsanalyse dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Ein Thema ist wesentlich, wenn es entweder aus der Innen-nach-außen-Perspektive wesentliche tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt aufweist (Impact-Materialität) oder aus der Außen-nach-innen-Perspektive wesentliche finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen begründet (finanzielle Materialität). Es genügt, dass eine der beiden Perspektiven erfüllt ist. Methodisch wird die Analyse über eine IRO-Analyse operationalisiert, in der Auswirkungen (Impacts), Risiken (Risks) und Chancen (Opportunities) entlang der gesamten Wertschöpfungskette systematisch erhoben und anhand definierter Schwellenwerte bewertet werden.
Ein belastbarer Prozess umfasst typischerweise das Verstehen des Geschäftsmodells und Kontexts, die Einbindung relevanter Stakeholder, die Identifikation potenziell wesentlicher Themen anhand der ESRS-Themenliste, die Bewertung von Auswirkungen nach Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit sowie von Risiken und Chancen nach finanzieller Größenordnung, und schließlich die Festlegung und Dokumentation der Wesentlichkeitsschwellen. Die Vorgaben zu Prozess und Offenlegung sind in ESRS 1 (allgemeine Anforderungen) und ESRS 2 (allgemeine Angaben, insbesondere IRO-1 und IRO-2) verankert. Die Wesentlichkeitsanalyse ist Gegenstand der externen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts und muss daher nachvollziehbar, konsistent und auditfähig dokumentiert sein.
Rechtliche Grundlage
ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen), ESRS 2 (IRO-1, IRO-2); Art. 19a/29a Richtlinie 2013/34/EU i.d.F. der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464); umgesetzt im deutschen Recht über das CSRD-Umsetzungsgesetz (HGB).
Praxisbeispiel
Ein mittelständischer Maschinenbauer, der erstmals CSRD-berichtspflichtig wird, lässt die Nachhaltigkeitsbeauftragte eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Sie kartiert zunächst die Wertschöpfungskette vom Stahlbezug bis zur Nutzungsphase der Maschinen, führt Interviews mit Einkauf, Personal und Großkunden und gleicht die ESRS-Themenliste ab. In der IRO-Analyse zeigt sich, dass Klimawandel (ESRS E1) und eigene Belegschaft (ESRS S1) sowohl impact- als auch finanziell wesentlich sind, während Biodiversität nur geringe Auswirkungen aufweist und herausfällt. Sie dokumentiert die angewendeten Schwellenwerte, die Stakeholder-Einbindung und die Begründung je Thema in einer prüfungsfesten Matrix, die später dem Wirtschaftsprüfer als Nachweis dient.
Häufige Fragen
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