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Nachhaltigkeit / ESG

IRO-Analyse

Die IRO-Analyse ist das nach den ESRS vorgeschriebene Verfahren zur systematischen Identifikation und Bewertung der Auswirkungen (Impacts), Risiken (Risks) und Chancen (Opportunities) eines Unternehmens entlang seiner Wertschöpfungskette.

Die IRO-Analyse (Impacts, Risks and Opportunities) bildet das methodische Herzstück der Wesentlichkeitsanalyse nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und damit der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der CSRD. Unternehmen müssen dabei systematisch ermitteln, welche tatsächlichen und potenziellen positiven wie negativen Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat (Inside-out-Perspektive) und welche nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen sich daraus für die finanzielle Lage und Entwicklung des Unternehmens ergeben (Outside-in-Perspektive). Diese beiden Blickrichtungen entsprechen den zwei Dimensionen der doppelten Wesentlichkeit: der Auswirkungswesentlichkeit (Impact-Materialität) und der finanziellen Wesentlichkeit.

Methodisch erfolgt die IRO-Analyse in mehreren Schritten: Zunächst wird der Kontext des Unternehmens analysiert und die Wertschöpfungskette (vorgelagert, eigene Geschäftstätigkeit, nachgelagert) abgegrenzt. Anschließend werden konkrete IROs entlang der ESRS-Themen identifiziert, wobei die in ESRS 1 (AR 16) genannte themenbezogene Liste der Nachhaltigkeitsaspekte als Ausgangspunkt dient. Auswirkungen werden anhand von Schweregrad (Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit) und – bei potenziellen Auswirkungen – Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet; Risiken und Chancen werden nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Höhe der finanziellen Auswirkung beurteilt. Die so ermittelten wesentlichen IROs bestimmen, welche themenbezogenen ESRS und Datenpunkte überhaupt berichtspflichtig sind.

Die IRO-Analyse ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess, der die Einbindung von Stakeholdern (Stakeholder-Engagement), eine nachvollziehbare Dokumentation der Schwellenwerte und Bewertungslogik sowie eine regelmäßige Aktualisierung verlangt. Ihre Ergebnisse sind nach ESRS 2 (IRO-1 und IRO-2) im Nachhaltigkeitsbericht transparent offenzulegen und unterliegen der externen Prüfung (zunächst Limited Assurance). Eine sorgfältig durchgeführte und belastbar dokumentierte IRO-Analyse ist damit die Grundlage für die Rechtssicherheit, Prüffähigkeit und Glaubwürdigkeit der gesamten Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Rechtliche Grundlage

ESRS 1 Kapitel 3 sowie AR 16 (Wesentlichkeitsbewertung), ESRS 2 IRO-1 und IRO-2; CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), §§ 289c, 315c HGB

Praxisbeispiel

Ein mittelständischer Automobilzulieferer bereitet seinen ersten CSRD-Bericht vor. Die Nachhaltigkeitsbeauftragte führt mit einem interdisziplinären Team eine IRO-Analyse durch: Entlang der Wertschöpfungskette identifiziert sie unter ESRS E1 die hohen Scope-3-Emissionen aus zugekauftem Stahl als wesentliche negative Auswirkung und zugleich ein finanzielles Transitionsrisiko durch steigende CO2-Preise, unter ESRS S2 dagegen Arbeitsrechtsverstöße bei Vorlieferanten als wesentliche menschenrechtliche Auswirkung. Jede IRO wird anhand definierter Schwellenwerte für Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet, die Methodik und die einbezogenen Stakeholder werden dokumentiert. Das Ergebnis legt fest, dass E1 und S2 berichtspflichtig sind, während andere Themen mit nachvollziehbarer Begründung als nicht wesentlich ausgeschlossen werden.

Häufige Fragen

IRO steht für Impacts, Risks and Opportunities, also Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die IRO-Analyse erfasst sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen für das Unternehmen selbst.
Die IRO-Analyse ist das praktische Verfahren, mit dem die doppelte Wesentlichkeit umgesetzt wird. Die Auswirkungen (Impacts) bilden die Auswirkungswesentlichkeit ab, während Risiken und Chancen die finanzielle Wesentlichkeit erfassen. Beide Perspektiven zusammen bestimmen, welche ESRS-Themen wesentlich und damit berichtspflichtig sind.
Ja. Die Ergebnisse und der Prozess der IRO-Analyse sind nach ESRS 2 (IRO-1 und IRO-2) offenzulegen und unterliegen der externen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, die zunächst als Limited Assurance erfolgt. Eine nachvollziehbare Dokumentation der Methodik und Schwellenwerte ist daher entscheidend.

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