Impact-Materialität
Die Impact-Materialität (Inside-out-Perspektive) erfasst die tatsächlichen und potenziellen, positiven wie negativen Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Die Impact-Materialität bildet eine der beiden Säulen der doppelten Wesentlichkeit nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den darauf aufbauenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie folgt der sogenannten Inside-out-Perspektive: Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen, die das Unternehmen selbst durch seine Geschäftstätigkeit, seine Produkte und Dienstleistungen sowie seine Geschäftsbeziehungen auf Mensch und Umwelt ausübt. Damit unterscheidet sie sich grundlegend von der finanziellen Materialität, die umgekehrt fragt, wie Nachhaltigkeitsthemen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beeinflussen.
Ein Nachhaltigkeitsthema ist aus Impact-Sicht wesentlich, wenn das Unternehmen mit seinen Auswirkungen auf Umwelt oder Gesellschaft einen erheblichen Bezug aufweist. Bewertet werden dabei sowohl tatsächliche als auch potenzielle Auswirkungen, positive wie negative, kurzfristige wie langfristige. Maßgebliche Bewertungskriterien sind nach ESRS die Schwere der Auswirkung (Ausmaß, Umfang und gegebenenfalls Unumkehrbarkeit) und bei potenziellen Auswirkungen zusätzlich deren Eintrittswahrscheinlichkeit. Betrachtet wird ausdrücklich die gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, nicht nur der eigene Betrieb.
Die Identifikation und Bewertung der Auswirkungen erfolgt in der Praxis über die IRO-Analyse (Impacts, Risks and Opportunities), die in ESRS 2 vorgegeben ist, und unter Einbindung der betroffenen Stakeholder. Das Ergebnis steuert unmittelbar den Berichtsumfang: Nur für wesentliche Themen müssen die themenspezifischen ESRS-Datenpunkte berichtet werden. Die Impact-Materialität entscheidet damit gemeinsam mit der finanziellen Materialität, welche Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ein Unternehmen im Nachhaltigkeitsbericht offenlegen muss, und ist zentraler Ausgangspunkt jeder CSRD-Wesentlichkeitsanalyse.
Rechtliche Grundlage
ESRS 1 Abschnitt 3 (Doppelte Wesentlichkeit) und ESRS 2 IRO-1; Art. 19a/29a CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464)
Praxisbeispiel
Eine Compliance-Verantwortliche eines mittelständischen Textilherstellers führt die Wesentlichkeitsanalyse für den ersten CSRD-Bericht durch. Aus der Impact-Perspektive bewertet sie, welche negativen Auswirkungen das Unternehmen verursacht: hoher Wasserverbrauch und Chemikalieneinsatz in der eigenen Färberei sowie potenzielle Verletzungen von Arbeitsrechten bei Zulieferern in der vorgelagerten Lieferkette. Wegen der Schwere und Wahrscheinlichkeit dieser Auswirkungen stuft sie ESRS E3 (Wasser) und ESRS S2 (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) als wesentlich ein, dokumentiert die Bewertung nachvollziehbar und löst damit die Berichtspflicht für die zugehörigen Datenpunkte aus.
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