EUDR – EU-Entwaldungsverordnung
Von der Anwendbarkeitsprüfung über das Sorgfaltspflichtsystem bis zur Sorgfaltserklärung: preeco | nachhaltigkeit führt Sie strukturiert durch die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung. Geolokalisierte Erzeugungsflächen, Vollständigkeitsscore, Vier-Augen-Prinzip und maschinenlesbarer XML-Export machen Ihre Nachweise prüfungssicher.
EUDR Deforestation
Entwaldungsfreie Lieferketten lückenlos nachweisen
Das produktiv verfügbare EUDR-Modul deckt den gesamten Pflichtenkreis der EU-Entwaldungsverordnung ab – von der Frage, ob und ab wann Sie betroffen sind, über die Sorgfaltsprüfung bis zur Sorgfaltserklärung und ihrer fünfjährigen Aufbewahrung.
Anwendbarkeitsprüfung
Ein vierstufiger Assistent führt von der Organisation über Rohstoffe und Unternehmensgröße zur Zusammenfassung. Die Prüfung gehört zu dem in der Kopfzeile gewählten Berichtszeitraum; der Assistent fragt nur noch, welche Organisation der Berichtsgrenze sie abdeckt. Ist keiner der regulierten Rohstoffe betroffen, schließt die Prüfung mit der Feststellung der Nichtanwendbarkeit ab. Ergebnisse exportieren Sie als XLSX, CSV, PDF oder DOCX.
Sieben regulierte Rohstoffe und Unternehmensgröße
Erfasst werden die sieben regulierten Rohstoffe Rind, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz. Aus Beschäftigten, Umsatz und Bilanzsumme des letzten und des vorangegangenen Geschäftsjahres wird die Größenklasse nach den Schwellen der EU-Bilanzrichtlinie abgeleitet – Kleinst-, Klein-, mittleres oder Großunternehmen; die Beschäftigtenzahl wird aus dem Organisationsprofil vorbelegt. Der Anwendungsbeginn wird nicht eingegeben, sondern aus Größenklasse, Gründungszeitpunkt und betroffenen Rohstoffen abgeleitet, samt Begründung. Kleinerzeuger – Kleinst- und Kleinunternehmen in Ländern mit geringem Risiko, die nur selbst Erzeugtes verkaufen – geben statt der Sorgfaltsprüfung eine vereinfachte Erklärung ab.
Rolle je Produkt und KN-Codes nach Anhang I
Die Rolle wird je Produkt festgelegt – Marktteilnehmer, nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler –, über die Frage, woher das Produkt stammt; die Pflichten der Rolle werden direkt angezeigt. Ausgeführte Produkte werden gekennzeichnet. Produkte im Anwendungsbereich werden mit KN-Codes nach dem aktuellen Anhang I der Verordnung geführt, je Code mit Anwendungshinweis und Geltungsbeginn; ein Produkt mit zurückgezogenem Code wird bei der nächsten Bearbeitung nach einem gültigen gefragt.
Lieferkettenaufzeichnung
Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler zeichnen je Produkt ihre Lieferanten und Kunden mit den erhaltenen Referenznummern auf. Jeder Eintrag wird fünf Jahre nach der letzten Änderung aufbewahrt und kann vorher nicht gelöscht werden.
Sorgfaltspflichtsystem
Sorgfaltspflicht-Datensätze gehören zu den Produkten, für die Ihre Organisation Marktteilnehmer ist; die Produktseite bündelt sie. Je Sorgfaltsprüfung entsteht ein Datensatz mit den Inhaltsblöcken Informationssammlung, Risikobewertung und Risikominderung – Minderungsmaßnahmen werden mit Art, Beschreibung und Status geführt, eine abgeschlossene Maßnahme verlangt ihr Abschlussdatum. Das EU-Länderrisiko (gering, normal, hoch) nach der Länder-Benchmarking-Liste der Kommission wird angezeigt, sobald das Erzeugungsland gewählt ist. Vor dem 29. Juni 2023 erzeugte Ware bleibt als Nachweis gültig und wird als außerhalb des Anwendungsbereichs gekennzeichnet. Nachweisdokumente hängen am jeweiligen Datensatz; Auswertungen exportieren Sie als XLSX und CSV.
Geolokalisierung und Vier-Augen-Prinzip
Erzeugungsflächen werden mit verpflichtender Flächenangabe in Hektar und Koordinatenvalidierung hinterlegt; eine Fläche über vier Hektar wird als Polygon entlang ihrer Grenze erfasst, nur Flächen für Rinder dürfen ein einzelner Punkt sein. Ein Zehn-Punkte-Vollständigkeitsscore sperrt die Einreichung unterhalb von 100 Prozent. Freigabe und Ablehnung folgen dem Vier-Augen-Prinzip – Administrator:innen sind für eigene Einreichungen ausgenommen –, mit strukturierter, abschnittsbezogener Ablehnungsbegründung.
Sorgfaltserklärung (DDS)
Ein zweistufiger Generator – Auswahl der Datensätze, dann Prüfung und Abschluss – erstellt die Erklärung auf Basis freigegebener Sorgfaltspflicht-Datensätze von Produkten, für die Ihre Organisation Marktteilnehmer ist; eine gesonderte Händlererklärung entfällt. Jede Erklärung erhält bei der Anlage eine eigene interne Referenznummer, die im Seitentitel, in der Übersicht und in den Dateinamen der Exporte steht. Die Statusverwaltung umfasst Entwurf, bereit zur Einreichung, in Prüfung, bestätigt, geändert und zurückgezogen.
XML-Export und Aufbewahrung
Je Erklärung stehen ein maschinenlesbarer XML-Export und ein PDF bereit, in der Übersicht zusätzlich XLSX und CSV. Die Referenznummern des EU-Informationssystems werden erfasst, ergänzt um ein Register der Weitergabe an nachgelagerte Marktteilnehmer. Die fünfjährige Aufbewahrungsfrist wird automatisch berechnet und mit farblich abgestuftem Countdown angezeigt.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Nein. Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) stellt eigenständige Marktzugangs- und Sorgfaltspflichten auf und gilt unabhängig von einer CSRD-Berichtspflicht. Sie fragt nicht nach Wesentlichkeit, sondern nach Anwendbarkeit. Deshalb ist das Modul ein eigener Bereich der Anwendung und erscheint auf dem Dashboard im Abschnitt Compliance neben den zehn ESRS-Themen. Der Zugang ist in der Lizenz enthalten.
Den Anwendungsbeginn geben Sie nicht ein, die Software leitet ihn ab: aus der Größenklasse nach den Schwellen der EU-Bilanzrichtlinie, dem Gründungszeitpunkt und den betroffenen Rohstoffen, jeweils mit Begründung. Die Größenklasse ergibt sich aus Beschäftigten, Umsatz und Bilanzsumme des letzten und des vorangegangenen Geschäftsjahres; die Beschäftigtenzahl wird aus dem Organisationsprofil vorbelegt.
Die Rolle legen Sie je Produkt fest – Marktteilnehmer, nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler –, über die Frage, woher das Produkt stammt. Die Pflichten der jeweiligen Rolle zeigt die Software direkt an. Sorgfaltspflicht-Datensätze und Sorgfaltserklärungen gehören zu Produkten, für die Sie Marktteilnehmer sind; nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler führen die Lieferkettenaufzeichnung mit den erhaltenen Referenznummern.
Jede Erzeugungsfläche erfassen Sie mit verpflichtender Flächenangabe in Hektar und validierten Koordinaten. Flächen über vier Hektar werden als Polygon entlang ihrer Grenze hinterlegt; nur Flächen für Rinder dürfen ein einzelner Punkt sein. Sobald das Erzeugungsland gewählt ist, zeigt die Software das EU-Länderrisiko – gering, normal oder hoch – nach der Benchmarking-Liste der Kommission.
Je Erklärung erzeugt die Software einen maschinenlesbaren XML-Export und ein PDF; Sonderzeichen bleiben im XML erhalten. In der Übersicht exportieren Sie zusätzlich XLSX und CSV. Die Referenznummern, die Sie aus dem EU-Informationssystem erhalten, erfassen Sie an der Erklärung, und ein Register dokumentiert die Weitergabe an nachgelagerte Marktteilnehmer.
Freigabe und Ablehnung folgen dem Vier-Augen-Prinzip; Administrator:innen sind bei eigenen Einreichungen davon ausgenommen. Eine Ablehnung wird strukturiert und abschnittsbezogen begründet. Einreichen lässt sich ein Datensatz erst, wenn der Zehn-Punkte-Vollständigkeitsscore 100 Prozent erreicht. Jede Erklärung erhält eine interne Referenznummer und eine automatisch berechnete fünfjährige Aufbewahrungsfrist mit Countdown.
Begriffe auf dieser Seite kurz erklärt
EUDR-Compliance sicherstellen
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