Wertschöpfungskette (ESG)
Die Wertschöpfungskette umfasst im ESG-Kontext alle vor- und nachgelagerten Aktivitäten eines Unternehmens und bildet die wesentliche Berichtsgrenze der ESRS über die eigenen Geschäftstätigkeiten hinaus.
Die Wertschöpfungskette bezeichnet im Nachhaltigkeitsberichtswesen die gesamte Bandbreite an Aktivitäten, Ressourcen und Beziehungen, die ein Unternehmen für seine Geschäftsmodelle und das externe Umfeld nutzt, in dem es tätig ist. Sie reicht von der Gewinnung von Rohstoffen über die eigene Produktion bis zur Nutzung und Entsorgung von Produkten. Die ESRS unterscheiden dabei zwischen der vorgelagerten Wertschöpfungskette (upstream, z. B. Lieferanten und Vorprodukte) und der nachgelagerten Wertschöpfungskette (downstream, z. B. Distribution, Kunden und Endnutzer).
Anders als die klassische Finanzberichterstattung, die sich auf das berichtende Unternehmen und seinen Konsolidierungskreis beschränkt, dehnt die CSRD über die ESRS die Berichtsgrenze bewusst auf die gesamte Wertschöpfungskette aus. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) müssen unabhängig davon erfasst werden, ob sie im eigenen Betrieb, bei Geschäftspartnern oder weiter entfernt in der Kette entstehen. Diese erweiterte Perspektive ist Voraussetzung dafür, dass die doppelte Wesentlichkeit und Themen wie Treibhausgasemissionen der Kategorie Scope 3 vollständig abgebildet werden können.
ESRS 1 erlaubt für die ersten Berichtsjahre Erleichterungen: Sind Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht verfügbar, dürfen Unternehmen zunächst auf angemessene Schätzungen und Branchendurchschnitte zurückgreifen und müssen erläutern, wie sie künftig belastbare Daten gewinnen wollen. Die Abgrenzung der Wertschöpfungskette ist damit kein statischer Vorgang, sondern Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse: Nur die für die wesentlichen Themen relevanten Teile der Kette müssen detailliert berichtet werden. Eine saubere Dokumentation der Reichweite schafft Konsistenz zur LkSG-Sorgfaltspflicht und zur künftigen CSDDD.
Rechtliche Grundlage
ESRS 1 Abschnitt 5 (Wertschöpfungskette), Art. 19a und 29a CSRD; ergänzend ESRS 2 und themenspezifische Standards (z. B. ESRS E1, ESRS S2)
Praxisbeispiel
Ein mittelständischer Maschinenbauer ermittelt im Rahmen seiner Wesentlichkeitsanalyse, dass die größten Klimaauswirkungen nicht in der eigenen Fertigung, sondern in der vorgelagerten Stahlbeschaffung und in der nachgelagerten Energienutzung der verkauften Maschinen liegen. Die Compliance-Verantwortliche grenzt daraufhin die berichtspflichtige Wertschöpfungskette ab, fordert Primärdaten bei den wichtigsten Stahllieferanten an und nutzt für die Nutzungsphase Branchendurchschnitte. Im Bericht legt sie offen, für welche Kettenabschnitte Schätzungen verwendet wurden und mit welchem Zeitplan diese durch belastbare Lieferantendaten ersetzt werden.
Häufige Fragen
So unterstützt preeco Sie
Erfahren Sie, wie unsere Software Sie bei diesem Thema unterstützt.
Mehr erfahren