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preeco | nachhaltigkeit

ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Sechs Unterthemenbereiche, vier Bewertungsarten und ein vollständiger Sorgfaltspflichtenkreislauf: preeco | nachhaltigkeit bildet Lieferantenbewertungen, Feststellungen, Korrekturmaßnahmen und Beschwerdefälle prüfungssicher ab. Risikoniveaus werden schweregradgewichtet automatisch berechnet, Statusverläufe bleiben unveränderlich dokumentiert.

ESRS S2 Value Chain Workers

Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Das S2-Modul deckt die Offenlegungspflichten zu Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ab — von der Wesentlichkeitsanalyse über Lieferantenbewertungen und Due-Diligence-Unterlagen bis zu Engagement, Beschwerdeverfahren, Richtlinien und Zielen. Regulatorische Bezüge zu europäischer Sorgfaltspflichtenrichtlinie, UN-Leitprinzipien, ILO-Kernübereinkommen, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und EU-Zwangsarbeitsverordnung sind dabei durchgängig hinterlegt. Ausgerichtet auf die geänderte Fassung von ESRS S2: Engagement, Beschwerdekanäle und Abhilfeansatz bilden eine gemeinsame Angabe; Menschenrechtsvorfälle werden nur als bestätigte, verifizierte Fälle erfasst; Schätzwerte – etwa Zielwerte oder die Mittel hinter einer Maßnahme – werden als solche gekennzeichnet und mit Grundlage, Methodik und Näherungswert dokumentiert.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Sechs Unterthemenbereiche wie in der eigenen Belegschaft, für Arbeitskräfte bei Lieferanten, Dienstleistern und Kunden; die sonstigen arbeitsbezogenen Menschenrechte umfassen hier auch Wasser- und Sanitärversorgung. Jede Auswirkung und das Risiko oder die Chance daraus sind ein IRO, bewertet von beiden Seiten – Wirkung auf Mensch und Umwelt sowie finanzielle Wirkung – per Punktwert gegen die Wesentlichkeitsschwelle des Berichtszeitraums (Standard 12,5 von 25) oder mit schriftlicher Begründung. „IROs mit KI entdecken“ schlägt Einträge aus Ihren eigenen Daten vor, bewertet aber nicht. Unterthemenbereiche, die erkennbar nicht zutreffen, stufen Sie mit Begründung als nicht wesentlich ein. Wesentlichkeitsmatrix mit Grafikexport, Vollständigkeitsprüfung und Aktivierung, die die Angaben der wesentlichen Bereiche einschaltet, gehören dazu; Voraussetzung ist eine finalisierte CSRD-Berichtsgrenze. Zwangs- oder Kinderarbeit kennzeichnen Sie je IRO mit den Betriebsarten oder Ländern erhöhten Risikos. Bei potenziellen negativen Menschenrechtsauswirkungen zählt der Schweregrad allein.

Lieferantenbewertungen

Vier Bewertungsarten stehen zur Verfügung: Selbstauskunft, Vor-Ort-Audit, Dokumentenprüfung und Drittparteien-Audit. Feststellungen tragen eine Art (Abweichung, Beobachtung, bewährte Praxis), vier Schweregrade, die Zuordnung zu den zehn Arbeitsrechts-Unterthemen und einen Regulierungsbezug — unter anderem europäische Sorgfaltspflichtenrichtlinie, UN-Leitprinzipien, ILO-Kernübereinkommen, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und EU-Zwangsarbeitsverordnung. Korrekturmaßnahmen sind eigene Datensätze mit Priorität, Fälligkeit, Überfälligkeitskennzeichen und eigenem Lebenszyklus bis zum Status verifiziert, inklusive Abschlussdatum, Nachweis und Verifizierungsnotizen; der Status einer Feststellung wird daraus automatisch abgeleitet. Aus den offenen Abweichungen entsteht eine automatische, schweregradgewichtete Risikobewertung samt Einstufung des Risikoniveaus nach dem höchsten aufgetretenen Schweregrad.

Due-Diligence-Unterlagen

Sorgfaltspflichtprozesse werden mit sechs Prozessarten — unter anderem Risikoidentifikation, Prävention und Minderung, Abhilfe, Wirksamkeitsüberwachung und Stakeholder-Einbindung — sowie Geltungsbereich, geografischem Umfang, betroffenen Parteien, verantwortlicher Rolle, Frequenz, Regulierungsgrundlage und Überprüfungsdaten dokumentiert. Risikoidentifikations-Datensätze führen Schweregrad, Unterthema, Wertschöpfungsstufe und betroffene Arbeitnehmerkategorie durch einen Minderungslebenszyklus von identifiziert bis gemindert oder akzeptiert. Abhilfemaßnahmen werden als korrektiv, präventiv, kompensatorisch oder systemisch typisiert und bis zur Verifizierung geführt. Die Wirksamkeitsüberwachung arbeitet mit Kennzahlendefinitionen aus Basis-, Ziel- und Ist-Wert sowie einer Messreihe, aus der der Trend automatisch neu berechnet wird: verbessernd, stabil, verschlechternd oder unzureichende Daten.

Engagement entlang der Wertschöpfungskette

Engagement-Datensätze erfassen acht Aktivitätsarten — Einzelgespräch, Fokusgruppe, Befragung, Workshop, gemeinsames Audit, Drittparteien-Audit, Konsultationstreffen und sonstige — mit Stakeholder-Gruppen einschließlich Heimarbeitender, Plattformbeschäftigter und Kleinerzeuger, Wertschöpfungsstufe und Wirksamkeitseinschätzung. Beschwerdefälle erhalten automatisch eine Referenznummer und werden über acht Eingangskanäle, elf Kategorien, vier Schweregrade und eine Melderkategorie einschließlich anonym geführt. Die Statusführung reicht von eingegangen über in Prüfung, in Untersuchung und eskaliert bis abgeschlossen, ergänzt um zurückgezogen und unzulässig — mit erzwungenen Übergangsregeln und unveränderlicher Statushistorie; Beschwerden können nicht gelöscht werden. Der Abschluss umfasst Lösungsbeschreibung, Benachrichtigung der meldenden Person, Zufriedenheitsbewertung und Lessons Learned; bei anonymen Meldungen werden Benachrichtigungsdatum und Zufriedenheitsbewertung systemseitig nicht geführt.

Richtlinien, Beteiligung und Beschwerdeverfahren

Richtlinien werden mit sechs Typen geführt, darunter Lieferantenverhaltenskodex, moderne Sklaverei und Zwangsarbeit sowie Verhinderung von Kinderarbeit — jeweils gekennzeichnet als eigenständiges Dokument oder als Bestandteil eines übergeordneten Dokuments mit Abschnittsverweis, ergänzt um Kennzeichen zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte, zur Ermöglichung von Beteiligung und Abhilfe sowie zu Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Die Beteiligungsprozesse werden mit verantwortlicher Funktion und Hierarchieebene, globalen Rahmenvereinbarungen und Maßnahmen zur Einbindung vulnerabler Gruppen beschrieben. Für Beschwerde- und Abhilfekanäle kommen Abhilfeansatz, verfügbare Kanäle, Verfügbarkeit am Arbeitsplatz des Lieferanten, Nachverfolgung, Standardausrichtung, Maßnahmen zur Bekanntheit und das Kennzeichen einer bestehenden Anti-Repressalien-Richtlinie hinzu. Fehlt ein Prozess oder Kanal, lässt sich das begründet und mit geplantem Zeithorizont erklären.

Ziele und Maßnahmen

Maßnahmen stehen in sechs Typen zur Verfügung, Ziele tragen Angaben zur Prüfinstanz und zum Prüfstandard; beide lassen sich wechselseitig verknüpfen und optional an wesentliche Unterthemen koppeln. Je Maßnahme werden die wesentlichen finanziellen Mittel strukturiert erfasst – Art der Mittel, Vorbedingungen, Betrag mit zugeordneter Position des Jahresabschlusses und eine indikative Bandbreite für künftige Perioden; Ziele lassen sich als rechtlich vorgeschrieben kennzeichnen. Die Erklärung zum Verzicht auf Ziele wird je Organisation automatisch für alle Organisationen der Berichtsgrenze bereitgestellt — mit Begründung und verpflichtender Beschreibung der Wirksamkeitsverfolgung. Sobald ein Ziel aktiviert wird, entfällt sie automatisch.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Es gibt vier Bewertungsarten: Selbstauskunft, Vor-Ort-Audit, Dokumentenprüfung und Drittparteien-Audit. Feststellungen werden als Abweichung, Beobachtung oder bewährte Praxis mit vier Schweregraden erfasst und einem der zehn Arbeitsrechts-Unterthemen zugeordnet. Aus den offenen Abweichungen berechnet die Software eine schweregradgewichtete Risikobewertung; ohne offene Abweichungen gilt das Risiko als gering.

Ja. Jede Feststellung trägt einen Regulierungsbezug, unter anderem zur europäischen Sorgfaltspflichtenrichtlinie, zu den UN-Leitprinzipien, den ILO-Kernübereinkommen, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der EU-Zwangsarbeitsverordnung. Auch Sorgfaltspflichtprozesse führen ihre Regulierungsgrundlage. So sehen Sie für jede Feststellung, welche Regelwerke sie berührt. Den Lieferanten einer Bewertung übernehmen Sie direkt aus dem Lieferantenregister.

Korrekturmaßnahmen sind eigene Datensätze mit Priorität, Fälligkeit und Überfälligkeitskennzeichen. Sie durchlaufen einen eigenen Lebenszyklus bis zum Status verifiziert, mit Abschlussdatum, Nachweis und Verifizierungsnotizen; mit Begründung lassen sie sich wieder öffnen. Den Status der zugehörigen Feststellung leitet die Software daraus automatisch ab. Auf kritische Abweichungen ohne Korrekturmaßnahme weist ein Hinweis hin.

Ja. Beschwerdefälle erhalten eine automatisch vergebene Referenznummer und lassen sich mit der Melderkategorie anonym anlegen; dann führt die Software weder Benachrichtigungsdatum noch Zufriedenheitsbewertung. Der Status folgt festen Übergangsregeln von eingegangen bis abgeschlossen, die Statushistorie ist unveränderlich, und Beschwerden können nicht gelöscht werden.

Zielwerte, die Mittel hinter einer Maßnahme und die Zahl gemeldeter Menschenrechtsvorfälle können als Schätzung markiert werden. Dazu verlangt die Software die vom Standard geforderten Angaben: Grundlage, Methodik und Annahmen, herangezogener Näherungswert, Plan zur Verbesserung der Datenqualität und bei Teilabdeckung einen Umfangshinweis. Fehlen diese Angaben, behandelt der Bericht die Schätzung als Datenlücke.

Für die Wirksamkeitsüberwachung definieren Sie Kennzahlen mit Basis-, Ziel- und Ist-Wert und pflegen eine Messreihe. Daraus berechnet die Software den Trend automatisch neu: verbessernd, stabil, verschlechternd oder unzureichende Daten. Risikoidentifikationen und Abhilfemaßnahmen haben eigene Lebenszyklen bis zur Minderung beziehungsweise Verifizierung und lassen sich mit Lieferantenbewertungen verknüpfen.

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