Unterthemenbereich als nicht wesentlich festlegen
Legen Sie in der DMA von preeco | nachhaltigkeit einen Unterthemenbereich, der auf Ihr Unternehmen erkennbar nicht zutrifft, mit schriftlicher Begründung als nicht wesentlich fest – und machen Sie die Festlegung bei Bedarf wieder rückgängig.
Trifft ein Unterthemenbereich auf Ihr Unternehmen erkennbar nicht zu, müssen Sie ihn nicht über einzelne IROs bewerten. Sie legen ihn direkt auf seiner Karte als nicht wesentlich fest und hinterlegen eine Begründung, die als Nachweis dokumentiert bleibt.
Voraussetzungen
- Die DMA des Themas hat den Status „Entwurf“. In einer aktiven DMA sind Festlegen und Rückgängigmachen ausgeblendet.
- Kein IRO im Unterthemenbereich ist wesentlich. Sobald ein wesentliches IRO darin liegt, zeigt die Karte die Schaltfläche „Als nicht wesentlich festlegen“ nicht mehr an.
- Sie haben die Rolle Verwalter, Manager oder Bearbeiter.
Schritt für Schritt
- Öffnen Sie unter dem jeweiligen Thema die Seite „DMA“, zum Beispiel „Klima → DMA“, und blättern Sie zum Abschnitt „Unterthemenbereiche“.
- Klicken Sie auf der Karte des Bereichs, etwa „Energie“, auf „Als nicht wesentlich festlegen“. Rechts öffnet sich das gleichnamige Seitenpanel.
- Prüfen Sie unter „Was bereits erfasst ist“, welche IROs der Bereich schon enthält und wie er im vorigen Berichtszeitraum entschieden wurde. Bei der ersten Bewertung steht dort „Dies ist Ihre erste Bewertung – es gibt keine vorherige Entscheidung zum Vergleich.“
- Tragen Sie im Feld „Begründung“ ein, warum der Bereich nicht zutrifft. Nennen Sie die Aktivitäten, Standorte oder Beschaffungswege, aufgrund derer er nicht zutrifft. Ohne Begründung lässt sich nicht speichern: „Eine Begründung ist erforderlich.“
- Klicken Sie auf „Speichern“. Die Karte zeigt nun den Status „Nicht wesentlich“ und darunter „Als nicht wesentlich festgelegt:“ mit Ihrer Begründung.
Was die Festlegung bewirkt
- Die Angaben zu diesem Unterthemenbereich werden in Ihrem Bericht weggelassen. Ihre Begründung bleibt als Nachweis dokumentiert.
- Im Assistenten „IRO hinzufügen“ wird der Bereich nicht mehr angeboten, und „IROs mit KI entdecken“ schlägt darin nichts mehr vor.
- In der Vollständigkeitsprüfung gilt der Bereich als entschieden: Die blockierende Prüfung „Jeder Unterthemenbereich hat IROs oder ist als nicht wesentlich festgelegt“ ist für ihn erfüllt.
- Ein archiviertes IRO aus diesem Bereich lässt sich erst wiederherstellen, nachdem Sie die Festlegung rückgängig gemacht haben.
Festlegung rückgängig machen
- Klicken Sie auf der Karte des Bereichs auf „Rückgängig machen“. Eine Rückfrage gibt es nicht; die Meldung „… ist nicht mehr als nicht wesentlich festgelegt“ bestätigt den Schritt.
- Der Bereich ergibt sich danach wieder aus seinen IROs. Ihre bisherige Begründung bleibt in der Aktivitätshistorie erhalten.
Tipp aus der Praxis: Nutzen Sie die Festlegung nur für Bereiche, die erkennbar nicht zutreffen. Wo das nicht offensichtlich ist, erfassen Sie besser einzelne IROs und bewerten sie – siehe IRO anlegen und bewerten. Den Gesamtablauf beschreibt Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen.
Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.