Anti-Korruptionsrichtlinie und Schulung anlegen
Wie Sie in preeco | nachhaltigkeit eine Anti-Korruptionsrichtlinie mit Geltungsbereich hinterlegen und die zugehörige Schulung mit Zielgruppe und Abschlussquote nachweisen – die Datenbasis für die Angaben nach ESRS G1-3.
ESRS G1-3 verlangt sowohl die Beschreibung Ihrer Richtlinien gegen Korruption und Bestechung als auch den Nachweis, wie Sie Mitarbeitende und Führungskräfte dazu schulen. Beides erfassen Sie in preeco | nachhaltigkeit unter „Governance > Korruptionsbekämpfung“: zuerst die Richtlinie, dann die damit verknüpfte Schulung samt Abschlussquote.
Voraussetzungen
- Für das Team ist mindestens eine aktive Berichtsperiode angelegt.
- Sie sind an Ihrem Team angemeldet und besitzen die Administratorrolle.
- Für die Verknüpfung einer Schulung mit einer Richtlinie muss die Richtlinie aktiv sein – legen Sie deshalb zuerst die Richtlinie an.
Anti-Korruptionsrichtlinie anlegen
- Öffnen Sie „Governance > Korruptionsbekämpfung“.
- Klicken Sie im Abschnitt „Anti-Korruptionsrichtlinien“ rechts oben auf „+ Neue Richtlinie“. Der Seitendialog „Neue Anti-Korruptionsrichtlinie“ öffnet sich.
- Füllen Sie den Abschnitt „Allgemein“ aus: „Titel“, „Version“ (z. B.
1.0), „Umfang“ (Global,RegionaloderEntity-level, vorbelegt mitGlobal) und „Datum des Inkrafttretens“ sind Pflichtfelder. - Ergänzen Sie optional das „Datum der Überprüfung“ – es muss nach dem Datum des Inkrafttretens liegen – sowie „Genehmigt von“ für die genehmigende Person oder das Gremium.
- Wählen Sie im Abschnitt „Geltungsbereich“ die abgedeckten Themenfelder per Kontrollkästchen: „Bestechung“, „Erleichterungszahlungen“, „Geschenke & Bewirtung“ und „Interessenkonflikte“. Mindestens eines muss vor der Aktivierung eingeschaltet werden.
- Hinterlegen Sie bei Bedarf im Abschnitt „Beschreibung“ eine „Whistleblower-Referenz“ (Referenzlink oder Dokument-ID) und eine „Beschreibung“ der Richtlinie.
- Klicken Sie auf „Erstellen“. Mit „Abbrechen“ schließen Sie den Dialog, ohne zu speichern.
Nach dem Speichern erscheint die Bestätigung „Richtlinie erfolgreich erstellt.“ und die Richtlinie steht in der Tabelle „Anti-Korruptionsrichtlinien“ zunächst im Status „Draft“. Erst nach der Aktivierung zählt sie in die Kennzahl „Aktive Richtlinien“ der Übersicht.
Schulung anlegen und Abdeckung nachweisen
- Klicken Sie auf derselben Seite im Abschnitt „Anti-Korruptions-Schulung“ rechts oben auf „+ Neue Schulung“. Der Seitendialog „Neue Anti-Korruptionsschulung“ öffnet sich.
- Füllen Sie den Abschnitt „Allgemein“ aus: „Titel“, „Schulungsdatum“, „Schulungsart“ (
Online,In person,Workshop,Seminar,E-learning,Certification) und „Zielgruppe“ (Board,Senior management,Management,All employees,High-risk roles,Third parties) sind Pflichtfelder. - Schalten Sie „Obligatorisch“ ein, wenn die Teilnahme an der Schulung verpflichtend ist.
- Erfassen Sie im Abschnitt „Geltungsbereich“ die Pflichtangaben „Insgesamt eingeladen“ und „Abgeschlossen“. Aus diesen beiden Zahlen berechnet preeco | nachhaltigkeit die Abschlussquote automatisch.
- Ergänzen Sie optional die „Region“, wählen Sie unter „Verknüpfte Richtlinie“ die zugehörige aktive Anti-Korruptionsrichtlinie aus und hinterlegen Sie „Anmerkungen“.
- Klicken Sie auf „Erstellen“ (oder „Abbrechen“).
Nach dem Speichern erscheint die Bestätigung „Schulung erfolgreich erstellt.“ und die Schulung steht mit Titel, Zielgruppe, Abschlussquote und Pflichtstatus in der Tabelle „Anti-Korruptions-Schulung“.
Was danach passiert
- Die Abschlussquote fließt in die Kennzahl „Durchschnittliche Schulungsabschlussquote“ der Übersichtsseite ein.
- Aktive Richtlinien und Schulungsprogramme werden in das generierte ESRS-G1-Berichtsdokument übernommen.
- Ob das Unterthema Korruption und Bestechung überhaupt offenlegungspflichtig ist, entscheidet Ihre Wesentlichkeitsanalyse zu ESRS G1.
Tipp aus der Praxis: Legen Sie die Richtlinie zunächst als Entwurf an und aktivieren Sie sie erst, wenn alle Themenfelder im Geltungsbereich geprüft sind – nach der Aktivierung ist sie nicht mehr bearbeitbar. Verknüpfen Sie anschließend jede Schulung mit der zugehörigen aktiven Richtlinie: Auf der Detailseite entsteht so ein direkter Verweis, der den Zusammenhang zwischen Richtlinie und Schulungsmaßnahme für Prüfer belegt.
Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.