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Nachhaltigkeit / ESG

ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

Die von der EFRAG entwickelten Standards, nach denen CSRD-pflichtige Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden das verbindliche Regelwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der CSRD. Sie wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und durch delegierte Verordnungen der EU-Kommission in Kraft gesetzt. Die Standards strukturieren die Berichterstattung in Querschnittsstandards (ESRS 1 und ESRS 2) sowie thematische Standards für Umwelt, Soziales und Governance.

ESRS 1 legt allgemeine Anforderungen und Prinzipien fest, darunter die Methodik der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse. ESRS 2 regelt die allgemeinen Offenlegungsanforderungen zu Strategie, Governance und Risikomanagement. Die thematischen Standards umfassen Klimawandel (E1), Umweltverschmutzung (E2), Wasser (E3), Biodiversität (E4), Ressourcennutzung (E5), eigene Belegschaft (S1), Mitarbeitende in der Wertschöpfungskette (S2), betroffene Gemeinschaften (S3), Verbraucher (S4) sowie Unternehmensführung (G1).

Für Compliance-Beauftragte ist die Wesentlichkeitsanalyse der Ausgangspunkt: Nur Themen, die als wesentlich eingestuft wurden, müssen vollständig berichtet werden. Dies erfordert eine strukturierte Stakeholder-Befragung und eine interne Impact-Bewertung. Softwareunterstützung kann dabei helfen, die Datenerhebung zu systematisieren und Auditpfade für die Prüfung sicherzustellen.

Rechtliche Grundlage

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772

Praxisbeispiel

Ein produzierendes Unternehmen führt im Rahmen der ESRS-Implementierung eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch. Der Compliance-Beauftragte befragt interne Stakeholder (Management, HR, Einkauf) und externe Stakeholder (Kunden, NGOs). Die Ergebnisse zeigen, dass Klimawandel (E1) und eigene Belegschaft (S1) wesentlich sind. Das Unternehmen konzentriert die Datenerhebung auf diese Standards und dokumentiert, warum andere ESRS-Themen als nicht wesentlich eingestuft wurden.

Häufige Fragen

Es gibt 12 ESRS: 2 Querschnittsstandards (ESRS 1 und ESRS 2), 5 Umweltstandards (E1–E5), 4 Sozialstandards (S1–S4) und 1 Governance-Standard (G1). Zusätzlich werden sektorspezifische Standards erarbeitet.
Nein. Mit Ausnahme von ESRS 2 (immer Pflicht) hängt die Berichtspflicht vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse ab. Themen, die als nicht wesentlich eingestuft werden, müssen nur mit einer kurzen Begründung dokumentiert werden.
GRI ist ein freiwilliges internationales Rahmenwerk, das weltweit genutzt wird. ESRS sind EU-weit verbindliche Standards für CSRD-pflichtige Unternehmen. EFRAG hat die ESRS aber eng an GRI angelehnt, sodass eine hohe Interoperabilität besteht. Unternehmen, die bereits nach GRI berichten, haben einen Startvorteil.

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