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Nachhaltigkeit / ESG

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die EU-Richtlinie 2022/2464, die erweiterte Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten einführt.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst und den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich erweitert. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, standardisierte und prüfpflichtige Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen. Die Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und muss im Lagebericht integriert werden.

Ein zentrales Element der CSRD ist die Pflicht zur Doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Unternehmen müssen sowohl die finanziellen Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen als auch ihre eigenen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft systematisch analysieren und offenlegen. Die Berichte müssen maschinenlesbar im XBRL-Format erstellt und von einem Prüfer mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) testiert werden.

Für Compliance-Beauftragte bedeutet die CSRD einen erheblichen Aufwand beim Aufbau von Datenerfassungsprozessen, der Einbindung von Lieferanten sowie der internen Abstimmung zwischen Fachabteilungen. Die stufenweise Einführung gibt Unternehmen jedoch Zeit zur Vorbereitung: Große börsennotierte Unternehmen berichteten erstmals für das Geschäftsjahr 2024, weitere Unternehmensgruppen folgen in den darauffolgenden Jahren.

Rechtliche Grundlage

EU-Richtlinie 2022/2464 (CSRD)

Praxisbeispiel

Ein börsennotiertes Unternehmen mit 600 Mitarbeitenden muss erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 nach CSRD berichten. Der Compliance-Beauftragte erstellt zunächst eine Gap-Analyse der vorhandenen Nachhaltigkeitsdaten gegenüber den ESRS-Anforderungen. Er koordiniert anschließend die Datenerhebung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance, beauftragt einen Wirtschaftsprüfer für die Limited-Assurance-Prüfung und stellt sicher, dass der Bericht fristgerecht im elektronischen XBRL-Format vorliegt.

Häufige Fragen

Ab Geschäftsjahr 2024 große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden (vorher NFRD-pflichtig). Ab 2025 alle großen Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeitende oder mehr als 40 Mio. € Umsatz oder mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme, zwei von drei Kriterien). Ab 2026 börsennotierte KMU mit Ausnahmen.
Die NFRD galt nur für rund 11.000 große Unternehmen in der EU. Die CSRD erweitert dies auf schätzungsweise 50.000 Unternehmen, führt verpflichtende ESRS-Standards ein, verlangt Prüfpflicht und maschinenlesbare Berichte und fordert eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse.
Ja. Die CSRD sieht eine Pflichtprüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) vor, die von einem zugelassenen Abschlussprüfer oder einem unabhängigen Nachhaltigkeitsprüfer durchgeführt wird. Perspektivisch ist eine Ausweitung auf Reasonable Assurance geplant.

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