CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die EU-Richtlinie 2022/2464, die erweiterte Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten einführt.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst und den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich erweitert. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, standardisierte und prüfpflichtige Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen. Die Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und muss im Lagebericht integriert werden.
Ein zentrales Element der CSRD ist die Pflicht zur Doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Unternehmen müssen sowohl die finanziellen Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen als auch ihre eigenen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft systematisch analysieren und offenlegen. Die Berichte müssen maschinenlesbar im XBRL-Format erstellt und von einem Prüfer mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) testiert werden.
Für Compliance-Beauftragte bedeutet die CSRD einen erheblichen Aufwand beim Aufbau von Datenerfassungsprozessen, der Einbindung von Lieferanten sowie der internen Abstimmung zwischen Fachabteilungen. Die stufenweise Einführung gibt Unternehmen jedoch Zeit zur Vorbereitung: Große börsennotierte Unternehmen berichteten erstmals für das Geschäftsjahr 2024, weitere Unternehmensgruppen folgen in den darauffolgenden Jahren.
Rechtliche Grundlage
EU-Richtlinie 2022/2464 (CSRD)
Praxisbeispiel
Ein börsennotiertes Unternehmen mit 600 Mitarbeitenden muss erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 nach CSRD berichten. Der Compliance-Beauftragte erstellt zunächst eine Gap-Analyse der vorhandenen Nachhaltigkeitsdaten gegenüber den ESRS-Anforderungen. Er koordiniert anschließend die Datenerhebung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance, beauftragt einen Wirtschaftsprüfer für die Limited-Assurance-Prüfung und stellt sicher, dass der Bericht fristgerecht im elektronischen XBRL-Format vorliegt.
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