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Nachhaltigkeit / ESG

ESG (Environmental, Social, Governance)

Das Rahmenwerk zur Bewertung von Unternehmen anhand ökologischer, sozialer und governance-bezogener Kriterien.

ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) und bezeichnet ein Bewertungsrahmenwerk, das über rein finanzielle Kennzahlen hinausgeht. Unternehmen werden dabei anhand ihrer ökologischen Auswirkungen, ihrer sozialen Verantwortung und der Qualität ihrer internen Steuerungsstrukturen beurteilt. Für Compliance-Verantwortliche ist ESG heute ein zentrales Handlungsfeld, da regulatorische Anforderungen und Erwartungen von Kapitalgebern, Kunden und der Öffentlichkeit stetig steigen.

Der Environmental-Bereich umfasst Themen wie Klimaschutz, Ressourcenverbrauch, Biodiversität und den CO₂-Fußabdruck des Unternehmens. Der Social-Bereich adressiert Arbeitnehmerrechte, Lieferkettenverantwortung, Diversität und gesellschaftliches Engagement. Governance betrifft die interne Unternehmensführung: Transparenz, Antikorruption, Vergütungsstrukturen und die Zusammensetzung von Aufsichtsgremien.

Mit der Einführung der CSRD und der EU-Taxonomie hat ESG-Compliance eine neue regulatorische Verbindlichkeit erhalten. Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten sind gesetzlich verpflichtet, über ihre ESG-Performance zu berichten. Compliance-Manager müssen daher Prozesse, Datenquellen und Berichtsstrukturen aufbauen, die sowohl internen als auch externen Anforderungen genügen.

Rechtliche Grundlage

EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852, CSRD (EU-Richtlinie 2022/2464)

Praxisbeispiel

Ein mittelständisches Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden fällt ab dem Geschäftsjahr 2025 unter die CSRD-Berichtspflicht. Der Compliance-Beauftragte koordiniert die erstmalige ESG-Datenmessung: Er beauftragt die Fachabteilungen mit der Erhebung von Scope-1- und Scope-2-Emissionen, initiiert eine Mitarbeiterbefragung zu sozialen Kennzahlen und überprüft die Governance-Strukturen anhand der ESRS-Anforderungen. Die Ergebnisse fließen in den integrierten Nachhaltigkeitsbericht ein.

Häufige Fragen

E steht für Environmental (Umwelt), also Klimaschutz, Energieverbrauch und Ressourcenmanagement. S steht für Social (Soziales), also Arbeitnehmerrechte, Lieferketten und Diversität. G steht für Governance (Unternehmensführung), also Transparenz, Antikorruption und Führungsstrukturen.
Durch die CSRD sind ab 2025 zunächst große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden berichtspflichtig. Ab 2026 folgen weitere große Unternehmen, ab 2027 bestimmte börsennotierte KMU. Die genauen Schwellenwerte sind in der CSRD-Richtlinie geregelt.
CSR (Corporate Social Responsibility) ist ein freiwilliges Konzept zur gesellschaftlichen Verantwortung. ESG hingegen ist primär ein messbares Bewertungs- und Berichtsrahmenwerk mit zunehmend verbindlichem regulatorischen Charakter, insbesondere durch die CSRD und EU-Taxonomie.

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