E1-Berichtsgrenze festlegen
Legen Sie in preeco | nachhaltigkeit den Konsolidierungskreis für ESRS E1 fest: Organisation und Berichtszeitraum wählen, Konsolidierungsansatz nach GHG Protocol bestimmen und die einbezogenen Entitäten festlegen.
Mit der E1-Berichtsgrenze bestimmen Sie, welche Organisationen mit welcher Zurechnungsquote in die Treibhausgasbilanz einer Berichtsperiode eingehen. ESRS E1 ist das einzige ESRS-Modul, bei dem dieser Konsolidierungsansatz von der finanziellen Berichtsgrenze abweichen darf.
Voraussetzungen
- Sie sind an Ihrem Team angemeldet und besitzen die Administratorrolle.
- Mindestens eine aktive eigenständige oder übergeordnete Organisation ist angelegt.
- Eine aktive oder vorläufige Berichtsperiode existiert.
Schritt für Schritt
- Wählen Sie im linken Menü „Einstellungen → Grenzen → E1 Berichterstattung zum Klimawandel“.
- Klicken Sie rechts oben auf „Berichtsgrenze erstellen“. Der Assistent öffnet sich mit drei Schritten.
- Wählen Sie in Schritt 1 „Grundlegende Informationen“ unter „Organisation“ die Gesellschaft, für die die Grenze gelten soll. Es werden nur aktive eigenständige und übergeordnete Organisationen angezeigt.
- Wählen Sie anschließend den „Berichtszeitraum“; angezeigt werden nur aktive und vorläufige Zeiträume. Erst wenn beide Felder gefüllt sind, wird „Weiter“ aktiv.
- Entscheiden Sie sich in Schritt 2 „Ansatz zur Konsolidierung“ für eine der drei Auswahlkarten „Operative Kontrolle“, „Finanzkontrolle“ oder „Eigenkapitalanteil“.
- Halten Sie im Feld „Begründung (fakultativ)“ fest, warum dieser Konsolidierungsansatz für Ihr Unternehmen geeignet ist. Wenn Sie von der finanziellen Abgrenzung abweichen, ist diese Begründung nach ESRS 1, Absatz 63 dokumentationspflichtig.
- Prüfen Sie in Schritt 3 „Entitätsauswahl“ jede Organisation. Alle sind über das Kontrollkästchen standardmäßig einbezogen; Ausschlüsse begründen Sie im Formular. Je Zeile sehen Sie Art, Beteiligungsquote und die Markierung „Innerhalb der finanziellen Grenze“.
- Klicken Sie auf „Berichtsgrenze erstellen“. Die Anwendung wechselt direkt auf die Detailseite, die Grenze trägt den Status „Entwurf“ und die Erstellung wird in der Aktivitätshistorie protokolliert.
Die drei Konsolidierungsansätze
- „Operative Kontrolle“ – 100 % der Emissionen aus Tätigkeiten, über die Ihre Organisation die operative Kontrolle hat. Joint Ventures ohne operative Kontrolle bleiben ausgeschlossen.
- „Finanzkontrolle“ – 100 % der Emissionen aus finanziell beherrschten Tätigkeiten; das entspricht in der Regel der Finanzkonsolidierung. Bei gemeinsamer finanzieller Beherrschung wird anteilig nach Kapitalanteil zugerechnet.
- „Eigenkapitalanteil“ – proportionale Zurechnung nach Beteiligungsquote, bei einem 50-%-Joint-Venture also 50 %. Dieser Ansatz erfordert genaue Eigentumsdaten für alle Unternehmen.
Abgrenzung zur CSRD-Organisationsgrenze
Die E1-Berichtsgrenze ersetzt die allgemeine CSRD-Berichtsgrenze nicht, sondern ergänzt sie: Die CSRD-Grenze legt den Berichtsumfang über alle ESRS-Datenpunkte hinweg fest, die E1-Grenze nur den Konsolidierungskreis der Treibhausgasbilanzierung. Wie Sie die allgemeine Grenze setzen, lesen Sie unter CSRD-Organisationsgrenze definieren.
Tipp aus der Praxis: Wählen Sie den Ansatz, der zu Ihrer tatsächlichen Steuerungsmöglichkeit passt. Wer den Energieverbrauch eines Standorts operativ steuern kann, sollte dessen Emissionen auch vollständig verantworten – unabhängig von der finanziellen Konsolidierung.
Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.