GHG Protocol
Das Greenhouse Gas Protocol ist der weltweit führende Standard zur Bilanzierung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen und unterteilt diese in Scope 1, Scope 2 und Scope 3.
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) ist ein international anerkanntes Rahmenwerk zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen, das gemeinsam vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt wurde. Es bildet die methodische Grundlage für die unternehmensweite Erfassung, Berechnung und Berichterstattung der sieben im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase, die einheitlich in CO2-Äquivalenten (CO2e) ausgedrückt werden. Der zentrale Corporate Accounting and Reporting Standard wird durch ergänzende Standards wie den Scope 2 Guidance und den Corporate Value Chain (Scope 3) Standard vervollständigt.
Das GHG Protocol gliedert die Emissionen eines Unternehmens in drei Bereiche: Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, etwa Verbrennungsprozesse oder Firmenfahrzeuge. Scope 2 erfasst indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie wie Strom, Wärme oder Dampf. Scope 3 deckt alle übrigen indirekten Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ab, etwa eingekaufte Güter, Geschäftsreisen, Transport und die Nutzung verkaufter Produkte. Maßgeblich für die Abgrenzung der Bilanzierungsgrenzen sind die Konsolidierungsansätze nach Beteiligungsanteil (equity share) oder operativer beziehungsweise finanzieller Kontrolle (control approach).
Für die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung hat das GHG Protocol erhebliche Bedeutung erlangt: Der Standard ESRS E1 (Klimawandel) der CSRD verweist für die Quantifizierung der Brutto-Treibhausgasemissionen ausdrücklich auf das GHG Protocol als anerkannte Bilanzierungsmethodik. Auch wissenschaftsbasierte Klimaziele nach der Science Based Targets initiative (SBTi) sowie viele Klimaschutz- und Reporting-Rahmenwerke bauen auf der Systematik des GHG Protocol auf. Eine konsistente, vollständige und nachvollziehbar dokumentierte Treibhausgasbilanz nach diesem Standard ist damit eine wesentliche Voraussetzung für eine prüfungssichere Klimaberichterstattung.
Rechtliche Grundlage
GHG Protocol Corporate Standard (WRI/WBCSD); ESRS E1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772); CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464)
Praxisbeispiel
Eine Nachhaltigkeitsverantwortliche eines mittelständischen Maschinenbauers soll erstmals eine Treibhausgasbilanz für den CSRD-Bericht erstellen. Sie wählt den Kontrollansatz als Konsolidierungsmethode, erfasst zunächst Scope-1-Emissionen aus dem Erdgasverbrauch der Produktion und dem Fuhrpark, dann Scope-2-Emissionen aus dem eingekauften Strom (sowohl marktbasiert als auch standortbasiert) und identifiziert schließlich die relevanten Scope-3-Kategorien, allen voran eingekaufte Materialien und die Nutzungsphase der verkauften Maschinen. Alle Werte rechnet sie über Emissionsfaktoren in CO2-Äquivalente um und dokumentiert Datenquellen sowie Annahmen revisionssicher für die spätere prüferische Durchsicht.
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