CO2-Äquivalent
Das CO2-Äquivalent (CO2e) ist eine Vergleichseinheit, die die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase über ihr Treibhauspotenzial (GWP) auf die Wirkung von Kohlendioxid umrechnet und so eine gemeinsame Bilanzierung ermöglicht.
Das CO2-Äquivalent (Abkürzung CO2e oder CO2-eq) ist die zentrale Mess- und Vergleichsgröße der Treibhausgasbilanzierung. Da neben Kohlendioxid weitere Gase wie Methan (CH4), Lachgas (N2O) oder fluorierte Gase (F-Gase) zur Erderwärmung beitragen, deren Erwärmungswirkung pro Tonne jedoch stark unterschiedlich ist, werden ihre Mengen über das sogenannte Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP) in eine äquivalente Menge CO2 umgerechnet. So entsteht eine einzige, vergleichbare Kennzahl in Tonnen CO2-Äquivalent (t CO2e), in der die gesamte Klimawirkung eines Unternehmens, Produkts oder Prozesses zusammengefasst werden kann.
Die Umrechnung erfolgt, indem die emittierte Menge eines Gases mit seinem GWP-Faktor multipliziert wird. Methan besitzt beispielsweise ein GWP von rund 28 bis 30 über einen Zeithorizont von 100 Jahren (GWP100), Lachgas ein GWP von etwa 265 bis 273 - eine Tonne Methan entspricht also rund 28 Tonnen CO2-Äquivalent. Die maßgeblichen GWP-Werte werden vom Weltklimarat (IPCC) in seinen Sachstandsberichten festgelegt und regelmäßig aktualisiert; bei der Berichterstattung ist daher anzugeben, welche IPCC-Werte und welcher Zeithorizont der Bilanz zugrunde liegen, um Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
In der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das CO2-Äquivalent die verbindliche Einheit für die Offenlegung von Treibhausgasemissionen. Der ESRS E1 (Klimawandel) verlangt im Rahmen der CSRD-Berichterstattung die Angabe der Brutto-Emissionen nach Scope 1, 2 und 3 sowie der Gesamtemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent, methodisch gestützt auf das Greenhouse Gas Protocol. Auch nationale Vorgaben wie das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und EU-Instrumente wie das Emissionshandelssystem (EU-ETS) rechnen Emissionen in CO2-Äquivalenten ab. Eine korrekte, dokumentierte Anwendung der GWP-Faktoren ist damit Voraussetzung für eine prüfungsfeste Treibhausgasbilanz.
Rechtliche Grundlage
ESRS E1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772); Greenhouse Gas Protocol (Corporate Standard); IPCC Assessment Reports (GWP-Werte); Kyoto-Protokoll (Anlage A der Treibhausgase)
Praxisbeispiel
Eine Compliance-Verantwortliche eines mittelständischen Lebensmittelproduzenten erstellt die Treibhausgasbilanz für den ersten CSRD-Bericht. Neben dem Erdgasverbrauch der Heizkessel (CO2) erfasst sie Methanemissionen aus der Abwasserbehandlung und Lachgas aus dem betrieblichen Fuhrpark. Um die Gesamtwirkung nach ESRS E1 auszuweisen, multipliziert sie jede Gasmenge mit dem jeweiligen GWP100-Faktor des aktuellen IPCC-Berichts und summiert das Ergebnis zu einer Gesamtkennzahl in Tonnen CO2-Äquivalent. In der Methodendokumentation vermerkt sie den verwendeten IPCC-Bericht und den Zeithorizont, damit der Wirtschaftsprüfer die Berechnung nachvollziehen und im Rahmen der Limited Assurance bestätigen kann.
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