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Nachhaltigkeit / ESG

Treibhausgasbilanz

Die Treibhausgasbilanz erfasst und berechnet alle klimawirksamen Emissionen eines Unternehmens, gegliedert nach Scope 1, 2 und 3, und bildet die Datengrundlage für die Klimaberichterstattung nach ESRS E1.

Die Treibhausgasbilanz (englisch Greenhouse Gas Inventory) ist die systematische Erfassung, Berechnung und Dokumentation aller Treibhausgasemissionen, die einem Unternehmen über einen definierten Zeitraum direkt oder indirekt zuzurechnen sind. Sie folgt international dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) und unterscheidet die Emissionen nach Scope 1 (direkte Emissionen aus eigenen Quellen wie Verbrennungsanlagen und Fuhrpark), Scope 2 (indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie wie Strom, Wärme und Kälte) sowie Scope 3 (alle übrigen indirekten Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette).

Methodisch werden die Emissionen ermittelt, indem Aktivitätsdaten (etwa verbrauchte Kilowattstunden, gefahrene Kilometer oder eingekaufte Materialmengen) mit anerkannten Emissionsfaktoren multipliziert und in CO2-Äquivalente (CO2e) umgerechnet werden. Diese Vereinheitlichung berücksichtigt das jeweilige Treibhauspotenzial der sieben im Kyoto-Protokoll genannten Gase und macht heterogene Emissionsquellen vergleichbar. Entscheidend für die Belastbarkeit der Bilanz sind die korrekte Festlegung der Organisations- und Systemgrenzen, ein nachvollziehbares Basisjahr sowie eine konsistente, prüffähige Datenherkunft.

Für berichtspflichtige Unternehmen ist die Treibhausgasbilanz keine freiwillige Übung mehr, sondern die quantitative Grundlage der Klimaberichterstattung nach dem Standard ESRS E1 im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Unternehmen müssen ihre Bruttoemissionen aller drei Scopes sowie die Gesamtemissionen offenlegen und diese Angaben einer externen Prüfung zugänglich machen. Die Bilanz dient zugleich als Ausgangspunkt für die Festlegung wissenschaftsbasierter Reduktionsziele, für den Transitionsplan zur Klimaneutralität und für die Steuerung konkreter Klimaschutzmaßnahmen.

Rechtliche Grundlage

ESRS E1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 zur CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464); GHG Protocol Corporate Standard

Praxisbeispiel

Eine mittelständische Maschinenbau-GmbH wird erstmals CSRD-berichtspflichtig. Die Nachhaltigkeitsbeauftragte legt das Basisjahr fest, definiert die Organisationsgrenzen über den operativen Kontrollansatz und sammelt die Aktivitätsdaten: Gas- und Heizölverbrauch für Scope 1, Strombezug für Scope 2 sowie Lieferanten-, Logistik- und Geschäftsreisedaten für die wesentlichen Scope-3-Kategorien. Mithilfe hinterlegter Emissionsfaktoren rechnet sie alles in CO2-Äquivalente um, dokumentiert Annahmen und Datenquellen prüffähig und erhält so die Treibhausgasbilanz, die sie als Ausgangsbasis für Reduktionsziele und für die Angaben nach ESRS E1 nutzt.

Häufige Fragen

Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, etwa aus Verbrennungsanlagen und dem Fuhrpark. Scope 2 erfasst indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie wie Strom, Wärme und Kälte. Scope 3 deckt alle übrigen indirekten Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ab und ist meist der größte Anteil.
International maßgeblich ist das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol Corporate Standard). Für die EU-Berichterstattung müssen die Ergebnisse zudem den Anforderungen des Standards ESRS E1 im Rahmen der CSRD entsprechen, der die Offenlegung der Brutto- und Gesamtemissionen aller drei Scopes verlangt.
Treibhausgase wie Methan oder Lachgas haben ein unterschiedlich starkes Treibhauspotenzial. Durch die Umrechnung in CO2-Äquivalente (CO2e) werden alle Gase auf eine gemeinsame Einheit gebracht und damit vergleichbar und summierbar. So lassen sich heterogene Emissionsquellen in einer einzigen, aussagekräftigen Kennzahl zusammenführen.

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