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Nachhaltigkeit / ESG

Wissenschaftsbasierte Ziele (SBTi)

Wissenschaftsbasierte Ziele (Science Based Targets) sind unternehmerische Emissionsreduktionsziele, die mit dem 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens im Einklang stehen und von der Science Based Targets initiative (SBTi) nach einheitlicher Methodik validiert werden.

Wissenschaftsbasierte Ziele (Science Based Targets, SBT) sind Klimaziele von Unternehmen, deren Ambitionsniveau aus den Erkenntnissen der Klimawissenschaft abgeleitet wird. Maßgeblich ist das im Pariser Klimaabkommen von 2015 verankerte Ziel, die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die Science Based Targets initiative (SBTi) – getragen von CDP, dem UN Global Compact, dem World Resources Institute (WRI) und dem WWF – stellt die Methodik bereit, prüft eingereichte Ziele und validiert deren Übereinstimmung mit dem verbleibenden globalen CO2-Budget.

Methodisch werden Ziele für kurze Fristen (typischerweise 5 bis 10 Jahre, Near-Term-Targets) und für das langfristige Erreichen von Netto-Null bis spätestens 2050 (Long-Term-Targets im Rahmen des Net-Zero Standards) unterschieden. Grundlage der Bilanzierung ist das Greenhouse Gas (GHG) Protocol; berücksichtigt werden Scope-1-, Scope-2- und – sofern wesentlich – Scope-3-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette. Für die Zielableitung kommen je nach Branche unterschiedliche Ansätze zum Einsatz, insbesondere die absolute Kontraktionsmethode sowie sektorspezifische Dekarbonisierungspfade (Sectoral Decarbonization Approach). Übergangsweise Kompensation ersetzt keine Reduktion; Restemissionen dürfen erst im Netto-Null-Zustand durch dauerhafte Senken neutralisiert werden.

Für die regulatorische Praxis in der EU gewinnen wissenschaftsbasierte Ziele zusätzliche Bedeutung: Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dem Standard ESRS E1 müssen berichtspflichtige Unternehmen ihre Treibhausgasreduktionsziele offenlegen und angeben, ob diese mit der Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 Grad vereinbar sind. Eine SBTi-Validierung ist hierfür zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dient aber als anerkannter Beleg für die wissenschaftliche Fundierung und schützt vor dem Vorwurf des Greenwashing. SBT bilden damit den quantitativen Kern eines glaubwürdigen Transitionsplans und verbinden die freiwillige Klimagovernance mit den verbindlichen Offenlegungspflichten der CSRD.

Rechtliche Grundlage

ESRS E1 (Klimawandel) i. V. m. CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464); GHG Protocol; Pariser Klimaabkommen (2015); SBTi Corporate Net-Zero Standard

Praxisbeispiel

Ein mittelständischer Maschinenbauer, der erstmals nach CSRD berichtspflichtig wird, lässt von der Nachhaltigkeitsbeauftragten eine Treibhausgasbilanz nach GHG Protocol erstellen und stellt fest, dass über 80 Prozent der Emissionen im Scope 3 (eingekaufte Materialien und Nutzungsphase der Produkte) liegen. Auf dieser Basis formuliert das Unternehmen ein Near-Term-Ziel von minus 42 Prozent absoluter Scope-1- und Scope-2-Emissionen bis 2030 sowie ein Scope-3-Reduktionsziel und reicht beide zur Validierung bei der SBTi ein. Die validierten Ziele übernimmt sie unverändert in die ESRS-E1-Angaben des Nachhaltigkeitsberichts und verankert sie im Transitionsplan, sodass Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Limited Assurance Methodik und Datenbasis nachvollziehen können.

Häufige Fragen

Eine SBTi-Validierung selbst ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nach CSRD und ESRS E1 müssen berichtspflichtige Unternehmen jedoch ihre Klimaziele offenlegen und angeben, ob diese mit dem 1,5-Grad-Pfad vereinbar sind. Wissenschaftsbasierte Ziele liefern hierfür einen anerkannten Nachweis.
Near-Term-Ziele beschreiben Reduktionen über einen Zeitraum von rund fünf bis zehn Jahren und treiben die kurzfristige Dekarbonisierung. Net-Zero-Ziele nach dem SBTi-Standard verlangen eine Reduktion um mindestens 90 Prozent bis spätestens 2050, wobei nur die verbleibenden Restemissionen durch dauerhafte Senken neutralisiert werden dürfen.
Grundlage ist das GHG Protocol mit Scope-1- und Scope-2-Emissionen. Scope-3-Emissionen der Wertschöpfungskette sind einzubeziehen, wenn sie wesentlich sind, was bei den meisten Unternehmen der Fall ist. Häufig entfällt der größte Teil des Fußabdrucks gerade auf Scope 3.

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