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Nachhaltigkeit / ESG

Klima-Transitionsplan

Der Klima-Transitionsplan ist ein strategischer Plan, der darlegt, wie ein Unternehmen sein Geschäftsmodell auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens umstellt und seine Treibhausgasemissionen senkt.

Ein Klima-Transitionsplan (englisch: Climate Transition Plan) ist ein zeitgebundener, strategischer Fahrplan, mit dem ein Unternehmen darlegt, wie es sein Geschäftsmodell und seine Tätigkeiten mit dem Übergang zu einer nachhaltigen, treibhausgasneutralen Wirtschaft in Einklang bringt. Maßstab ist die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius gemäß dem Pariser Klimaabkommen. Der Plan verbindet die langfristige Klimastrategie mit konkreten, messbaren Zwischenzielen, Dekarbonisierungshebeln und Investitionsentscheidungen.

Unter den Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ist der Transitionsplan ein Kernbestandteil des Klimastandards ESRS E1. Berichtspflichtige Unternehmen müssen offenlegen, ob und wie ihr Plan mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatibel ist, welche absoluten Reduktionsziele für die Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen gelten, welche Maßnahmen und Finanzmittel zur Zielerreichung vorgesehen sind und wie der Plan in der Unternehmensstrategie verankert sowie vom Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgan gebilligt ist. Auch der Bezug zu möglichen Stranded Assets und zur Ausrichtung der Investitionen (CapEx) an der EU-Taxonomie ist darzustellen.

Über die CSRD-Berichtspflicht hinaus gewinnt der Transitionsplan als eigenständiges Steuerungsinstrument an Bedeutung. Investoren, Banken und Ratingagenturen bewerten zunehmend die Glaubwürdigkeit solcher Pläne, etwa anhand wissenschaftsbasierter Ziele (Science Based Targets) und des GHG Protocol. Ein belastbarer Transitionsplan reduziert nicht nur Klimarisiken und das Risiko von Greenwashing-Vorwürfen, sondern dient auch als Grundlage für die Kapitalallokation, das Risikomanagement und die transparente Kommunikation des Dekarbonisierungspfads gegenüber allen Stakeholdern.

Rechtliche Grundlage

ESRS E1 (insb. Offenlegungsanforderung E1-1 Transitionsplan für den Klimaschutz) gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2023/2772; CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464); Pariser Klimaabkommen

Praxisbeispiel

Ein mittelständischer Maschinenbauer fällt erstmals unter die CSRD und stellt im Rahmen von ESRS E1 fest, dass er einen Transitionsplan offenlegen muss. Die Nachhaltigkeitsbeauftragte erstellt zunächst eine vollständige Treibhausgasbilanz nach dem GHG Protocol für Scope 1, 2 und 3. Anschließend definiert das Team absolute Reduktionsziele bis 2030 und 2040, hinterlegt konkrete Dekarbonisierungshebel wie den Umstieg auf Ökostrom, die Elektrifizierung des Fuhrparks und Anforderungen an Lieferanten und ordnet die geplanten Investitionen den EU-Taxonomie-Kriterien zu. Der finale Plan wird vom Vorstand gebilligt und im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht, sodass Wirtschaftsprüfer die Kompatibilität mit dem 1,5-Grad-Ziel nachvollziehen können.

Häufige Fragen

Unter der CSRD berichtspflichtige Unternehmen müssen im Rahmen von ESRS E1 offenlegen, ob sie über einen Transitionsplan verfügen, und dessen Inhalte darstellen. Liegt noch kein Plan vor, ist anzugeben, ob und bis wann ein solcher verabschiedet wird. Damit ist der Plan faktisch für nahezu alle großen sowie kapitalmarktorientierten Unternehmen relevant.
Eine Klimastrategie beschreibt häufig nur die übergeordneten Ambitionen. Ein Transitionsplan ist konkreter: Er nennt absolute Reduktionsziele, zeitgebundene Zwischenziele, spezifische Dekarbonisierungshebel und die dafür eingeplanten Finanzmittel. Zudem muss er nachvollziehbar am 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet und vom Leitungsorgan gebilligt sein.
Glaubwürdigkeit entsteht durch wissenschaftsbasierte Ziele, eine transparente Treibhausgasbilanz nach dem GHG Protocol und die Verknüpfung mit konkreten Investitionen und der EU-Taxonomie. Die Angaben unterliegen der externen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, was das Risiko von Greenwashing-Vorwürfen deutlich senkt.

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