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Nachhaltigkeit / ESG

Netto-Null

Netto-Null bezeichnet den Zustand, in dem die anthropogenen Treibhausgasemissionen eines Unternehmens so weit reduziert und verbleibende Restemissionen dauerhaft aus der Atmosphäre entfernt werden, dass die Bilanz über alle Scopes hinweg ausgeglichen ist.

Netto-Null (englisch Net Zero) beschreibt einen Zielzustand, bei dem die von einem Unternehmen verursachten Treibhausgasemissionen und die durch dauerhafte Senken aus der Atmosphäre entfernten Mengen sich vollständig ausgleichen. Maßgeblich ist dabei die Reihenfolge: Zuerst müssen Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Scope 1, 2 und 3) so weit wie technisch und wirtschaftlich möglich vermieden und reduziert werden. Nur die nach ambitionierter Reduktion unvermeidbaren Restemissionen dürfen durch dauerhafte Kohlenstoffentnahme (Carbon Removal) neutralisiert werden. Netto-Null unterscheidet sich damit grundlegend von bloßer Kompensation: Die Vermeidung hat absoluten Vorrang vor dem Ausgleich.

Der wissenschaftliche Bezugsrahmen ergibt sich aus dem Übereinkommen von Paris, das die Begrenzung der Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius vorsieht. Daraus leitet sich ein globaler Netto-Null-Zeitpunkt für CO2 um das Jahr 2050 ab. Die Science Based Targets initiative (SBTi) hat mit dem Corporate Net-Zero Standard verbindliche Kriterien gesetzt: Unternehmen müssen kurzfristige und langfristige wissenschaftsbasierte Reduktionsziele festlegen, in der Regel eine Emissionsminderung von rund 90 Prozent bis spätestens 2050 erreichen und erst die verbleibenden höchstens 10 Prozent durch dauerhafte Entnahme neutralisieren. Eine glaubwürdige Netto-Null-Strategie umfasst zudem einen Transitionsplan mit Zwischenzielen und transparenter Fortschrittsberichterstattung.

Für berichtspflichtige Unternehmen ist Netto-Null zunehmend rechtlich relevant. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verlangt über den Standard ESRS E1 (Klimawandel) die Offenlegung von Klimaschutzplänen, Treibhausgaszielen und der Vereinbarkeit des Geschäftsmodells mit dem 1,5-Grad-Pfad. Zugleich setzen Aufsichtsbehörden und die geplante Green-Claims-Richtlinie strenge Maßstäbe gegen Greenwashing: Begriffe wie klimaneutral oder Netto-Null dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf einer belastbaren Methodik, überprüfbaren Reduktionspfaden und transparenter Dokumentation beruhen. Eine sorgfältige Treibhausgasbilanz nach dem GHG Protocol bildet hierfür die unverzichtbare Datengrundlage.

Rechtliche Grundlage

ESRS E1 (Klimawandel) i.V.m. CSRD (RL (EU) 2022/2464); Übereinkommen von Paris; SBTi Corporate Net-Zero Standard; GHG Protocol

Praxisbeispiel

Ein mittelständischer Maschinenbauer mit CSRD-Berichtspflicht beauftragt seine Nachhaltigkeitsmanagerin, eine Netto-Null-Strategie aufzusetzen. Sie erstellt zunächst eine vollständige Treibhausgasbilanz über Scope 1, 2 und 3 nach dem GHG Protocol und identifiziert die eingekauften Vorprodukte als größten Hebel. Anschließend definiert sie wissenschaftsbasierte Ziele (Reduktion um 42 Prozent bis 2030, rund 90 Prozent bis 2045) und lässt diese durch die SBTi validieren. Den Reduktionspfad, die geplanten Maßnahmen (Ökostrom, Prozesselektrifizierung, Lieferantenengagement) und die Behandlung unvermeidbarer Restemissionen dokumentiert sie in einem Transitionsplan, der als Teil der ESRS-E1-Angaben in den Nachhaltigkeitsbericht einfließt und der Prüfung standhält.

Häufige Fragen

Netto-Null verlangt eine ambitionierte Reduktion der eigenen Emissionen um rund 90 Prozent und die Neutralisierung nur der unvermeidbaren Restemissionen durch dauerhafte Kohlenstoffentnahme. Klimaneutralität ist begrifflich unschärfer und wird oft schon durch den Zukauf von Kompensationszertifikaten ohne signifikante eigene Reduktion beansprucht. Netto-Null gilt daher als der strengere, wissenschaftlich fundierte Maßstab.
Der wissenschaftliche Konsens und der SBTi Corporate Net-Zero Standard sehen vor, dass Unternehmen ihre Emissionen bis spätestens 2050 um etwa 90 Prozent senken und Netto-Null erreichen. Viele Unternehmen setzen sich freiwillig frühere Zieltermine. Verbindliche Zwischenziele bis 2030 sind für einen glaubwürdigen Pfad entscheidend.
Unter dem Standard ESRS E1 müssen berichtspflichtige Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen, Reduktionsziele und einen Klimaschutz- bzw. Transitionsplan offenlegen und dessen Vereinbarkeit mit dem 1,5-Grad-Pfad darlegen. Netto-Null-Ziele sind dabei transparent zu beschreiben und durch eine belastbare Methodik zu untermauern, um Greenwashing-Vorwürfe und Prüfungsbeanstandungen zu vermeiden.

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