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Nachhaltigkeit / ESG

Klimaneutralität

Klimaneutralität bezeichnet einen Zustand, in dem die einem Unternehmen, Produkt oder Prozess zurechenbaren Treibhausgasemissionen durch Reduktion und Ausgleich (Kompensation) per Saldo auf netto null gebracht werden.

Klimaneutralität beschreibt einen Zustand, in dem die Treibhausgasemissionen, die einem Unternehmen, einer Aktivität, einem Produkt oder einer Dienstleistung zugerechnet werden, in der Bilanz netto null betragen. Erreicht wird dies durch eine Kombination aus der konsequenten Vermeidung und Reduktion eigener Emissionen sowie dem Ausgleich nicht vermeidbarer Restemissionen über Kompensationsmaßnahmen. Maßgebliche methodische Grundlage für die Bilanzierung ist das Greenhouse Gas Protocol mit der Unterscheidung von Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen sowie die Norm ISO 14068-1, die seit 2023 erstmals einheitliche Anforderungen an Klimaneutralitätsaussagen definiert.

Begrifflich ist Klimaneutralität sorgfältig von verwandten Konzepten abzugrenzen. Während "Netto-Null" (Net Zero) regelmäßig eine tiefgreifende, wissenschaftsbasierte Reduktion der Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette um typischerweise mehr als 90 Prozent voraussetzt und nur einen sehr begrenzten Ausgleich der unvermeidbaren Restemissionen durch dauerhafte Senken zulässt, kann "Klimaneutralität" in der Praxis auch durch reine Kompensation ohne nennenswerte eigene Reduktion behauptet werden. Genau diese Unschärfe macht den Begriff anfällig für Greenwashing, weshalb die künftige EU Green-Claims-Richtlinie und die bereits verabschiedete Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers) pauschale, allein auf Kompensation gestützte Klimaneutralitätsaussagen gegenüber Verbrauchern untersagen.

An eine glaubwürdige Klimaneutralitätsaussage sind daher hohe Anforderungen zu stellen: eine vollständige und transparente Treibhausgasbilanz über alle wesentlichen Scopes, klar definierte und nachprüfbare Systemgrenzen, ein verbindlicher Reduktionspfad mit Zwischenzielen, der Vorrang von Vermeidung und Verminderung vor Kompensation sowie die Nutzung qualitativ hochwertiger, zusätzlicher und dauerhafter Kompensationszertifikate. Aussagen sollten zudem unabhängig verifiziert und so formuliert sein, dass Bezugsobjekt, Bilanzgrenzen und Anteil der Kompensation eindeutig erkennbar sind. Für berichtspflichtige Unternehmen sind klimabezogene Ziele und Maßnahmen überdies im Rahmen von ESRS E1 der CSRD offenzulegen.

Rechtliche Grundlage

ISO 14068-1; Greenhouse Gas Protocol; ESRS E1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772); Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers Directive); geplante EU Green-Claims-Richtlinie

Praxisbeispiel

Eine Compliance-Verantwortliche eines mittelständischen Herstellers soll die geplante Werbeaussage "klimaneutral produziert" prüfen, bevor sie auf der Produktverpackung erscheint. Sie stellt fest, dass bislang nur die Scope-1- und Scope-2-Emissionen bilanziert sind, die wesentlichen Scope-3-Emissionen aus der Lieferkette jedoch fehlen und die "Neutralität" allein über zugekaufte Kompensationszertifikate erreicht werden soll. Da die Empowering-Consumers-Richtlinie eine solche allein kompensationsgestützte Aussage als irreführend einstuft, empfiehlt sie, die Werbung zunächst zurückzustellen, einen vollständigen Corporate Carbon Footprint einschließlich Scope 3 zu erstellen, einen verbindlichen Reduktionspfad festzulegen und die Aussage extern verifizieren zu lassen.

Häufige Fragen

Netto-Null verlangt eine tiefgreifende, wissenschaftsbasierte Reduktion der Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette (typischerweise über 90 Prozent) und lässt nur einen begrenzten Ausgleich der unvermeidbaren Restemissionen durch dauerhafte Senken zu. Klimaneutralität kann dagegen in der Praxis auch überwiegend durch Kompensation erreicht werden und ist deshalb der schwächere Begriff.
Pauschale, allein auf Kompensation gestützte Klimaneutralitätsaussagen gegenüber Verbrauchern sind nach der Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers) unzulässig und gelten als irreführend. Zulässig bleiben nur belegbare, transparente Aussagen mit klarer Bilanzgrenze, eigenem Reduktionspfad und nachvollziehbarer Methodik, idealerweise extern verifiziert.
Erforderlich sind eine vollständige Treibhausgasbilanz über alle wesentlichen Scopes (1, 2 und 3), klar definierte Systemgrenzen, der Vorrang von Vermeidung und Reduktion vor Kompensation sowie der Einsatz hochwertiger, zusätzlicher und dauerhafter Zertifikate. Die ISO 14068-1 liefert hierfür einen anerkannten methodischen Rahmen.

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