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Bestehende Meldung öffnen – Anmeldung mit Melde-ID und Passwort

Mit Melde-ID und Passwort kehren Sie im Hinweisgeberportal jederzeit zu Ihrer bereits abgegebenen Meldung zurück, sehen den Bearbeitungsstand ein und tauschen Nachrichten mit der Meldestelle aus.

Letzte Aktualisierung:

Wenn Sie beim Absenden Ihrer Meldung ein Passwort festgelegt haben, können Sie jederzeit zu Ihrer Meldung zurückkehren: Sie sehen den Bearbeitungsstand ein und tauschen Nachrichten mit der Meldestelle aus. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie sich dafür anmelden und was die Hinweise unter den Feldern bedeuten.

Voraussetzungen

  • Sie haben zuvor eine Meldung abgegeben und dabei ein Passwort festgelegt – Sie haben also nicht die Option „Ich möchte keinen Zugang zu meiner Meldung anlegen“ gewählt.
  • Sie haben Ihre „Melde-ID“ und Ihr „Passwort“ zur Hand, die Sie beim Absenden der Meldung erhalten haben.
  • Sie rufen die Startseite des Hinweisgeberportals Ihrer Organisation auf.

Schritt für Schritt

Das Anmeldeformular befindet sich auf der Startseite des Portals auf der rechten Seite unter der Überschrift „Login zu bestehender Meldung“.

  1. Geben Sie Ihre „Melde-ID“ in das erste Feld ein.
  2. Geben Sie Ihr „Passwort“ in das zweite Feld ein.
  3. Klicken Sie auf „Meldung öffnen“.

Bei korrekten Angaben werden Sie direkt zu Ihrer Meldung weitergeleitet und können den Verlauf sowie neue Nachrichten der Meldestelle lesen.

Wenn die Anmeldung nicht gelingt

Schlägt ein Anmeldeversuch fehl, erscheint ein Hinweis unterhalb der Felder. Wiederholte Fehlversuche führen jeweils erneut zu einem dieser Hinweise:

  • „Bitte überprüfen Sie Ihre Melde-ID“ – die eingegebene ID ist unbekannt oder falsch. Prüfen Sie die Schreibweise Zeichen für Zeichen.
  • „Bitte überprüfen Sie Ihr Passwort“ – das Passwort stimmt nicht mit der Melde-ID überein.
  • „Diese Meldung ist gesperrt“ – die Meldestelle hat den Zugang zu dieser Meldung gesperrt. Hier hilft nur eine direkte Rückfrage bei der Meldestelle.

Melde-ID oder Passwort verloren

Es gibt bewusst keine Funktion zum Zurücksetzen des Passworts – nur so bleibt Ihr Zugang ausschließlich Ihnen vorbehalten. Wenn Sie Ihre Melde-ID oder Ihr Passwort verloren haben, können Sie Ihre bestehende Meldung nicht mehr aufrufen. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Meldestelle; bei Bedarf geben Sie eine neue Meldung ab und bewahren Melde-ID und Passwort diesmal an einem sicheren Ort auf.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.