Organisationen einem Benutzer zuweisen
Legen Sie über den Reiter „Zugehörigkeit“ fest, welchen Organisationen ein Teammitglied angehört. So steuern Sie in preeco | hinweisgeber, auf welche Meldungen und organisationsspezifischen Einstellungen eine Person Zugriff hat.
Betreuen Sie mehrere Mandanten in einem Team, bestimmen Sie pro Person, für welche Organisationen sie zuständig ist. Diese Anleitung zeigt, wie Sie die Zugehörigkeit eines Benutzers zu einer oder mehreren Organisationen pflegen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die Berechtigung edit auf das Modul Benutzer:innen.
- Die betreffenden Organisationen sind bereits unter „Einstellungen → Organisationen“ angelegt.
- Die Person ist bereits als Teammitglied vorhanden.
Warum die Zugehörigkeit über den Zugriff entscheidet
Jede Organisation betreibt ein eigenes Hinweisgeberportal mit eigenem Meldeeingang. Wer die Meldungen einer Organisation sehen darf, ergibt sich aus der Rolle und der Organisationszugehörigkeit: Ombudspersonen sehen alle Meldungen der zugewiesenen Organisationen, Sachbearbeiter:innen benötigen zusätzlich eine explizite Zuordnung zu einzelnen Meldungen.
Schritt für Schritt
- Navigieren Sie zur Detailseite der gewünschten Person über „Einstellungen → Benutzer:innen → Person auswählen“.
- Wechseln Sie zum Reiter „Zugehörigkeit“. Der Abschnitt zeigt die aktuell zugewiesenen Organisationen als kommagetrennte Liste.
- Klicken Sie auf „Bearbeiten“. Es öffnet sich ein Seitenpanel mit dem Titel „Zugehörigkeit“, das den vollständigen Namen oder die E-Mail-Adresse der Person als Seitenüberschrift trägt.
- Aktivieren oder deaktivieren Sie im Abschnitt „Zugehörigkeit“ die Kontrollkästchen der gewünschten Organisationen. Jede Organisation des Teams ist als einzelnes Kontrollkästchen aufgeführt; aktivierte Organisationen sind der Person zugewiesen.
- Klicken Sie auf „Speichern“. Das Seitenpanel schließt sich und der Reiter „Zugehörigkeit“ zeigt die aktualisierte Liste.
Wenn Sie die Änderung verwerfen möchten, klicken Sie auf „Abbrechen“ oder schließen Sie das Seitenpanel.
Was anschließend passiert
- Die Zugehörigkeit wird sofort wirksam.
- Meldungszuordnungen, die durch den Entzug einer Organisationszugehörigkeit hinfällig werden, werden automatisch entfernt.
Tipp aus der Praxis
Wenn Sie eine Organisation abwählen, werden die Meldungszuordnungen der Person für Meldungen dieser Organisation automatisch aufgelöst. Bei Sachbearbeiter:innen betrifft das alle explizit zugewiesenen Meldungen in den abgewählten Organisationen. Prüfen Sie deshalb vor dem Entzug, ob eine andere Person die laufenden Fälle übernehmen soll.
Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.