preeco | hinweisgeber
Kurzanleitungen für preeco | hinweisgeber
Hier finden Sie hilfreiche Anleitungen, Schritt-für-Schritt-Erklärungen und praktische Tipps für das Hinweisgeber-Modul. Von der Einrichtung des Meldekanals bis zur Fallbearbeitung – wir zeigen Ihnen, wie Sie preeco optimal nutzen.
Häufige Fragen zu preeco | hinweisgeber
Häufige Fragen und Antworten
Nach der Aktivierung des Hinweisgeber-Moduls können Sie das Meldeformular konfigurieren. Gehen Sie zu den Einstellungen und passen Sie die Felder an Ihre Bedürfnisse an. Sie können das Formular in bis zu 26 Sprachen verfügbar machen und ein eigenes Logo hochladen. Der Link zum Meldeformular kann dann auf Ihrer Website eingebunden werden.
Hinweisgebende können beim Ausfüllen des Meldeformulars die Option "anonym" wählen. In diesem Fall werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Die Kommunikation erfolgt dann ausschließlich über einen geschützten Bereich mit einer Melde-ID und einem selbstgewählten Passwort. So bleibt die Identität des Hinweisgebenden geschützt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht zwei wichtige Fristen vor: Die Eingangsbestätigung muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen und die abschließende Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten. preeco erinnert Sie automatisch an diese Fristen und zeigt sie im Dashboard an.
Ja, preeco | hinweisgeber unterstützt die Verwaltung mehrerer Mandanten auf einer Plattform. Dies ist besonders nützlich für externe Ombudspersonen, Rechtsanwälte oder Compliance-Dienstleister, die mehrere Organisationen betreuen. Jeder Mandant erhält eigene Einstellungen und ein eigenes Branding.
Sie können einzelne Meldungen oder ganze Berichte exportieren. Unterstützt werden PDF für die vollständige Dokumentation, DOCX für bearbeitbare Berichte und XLSX für Übersichtstabellen. Der Export enthält alle Anhänge und die vollständige Chronologie des Falls.
Alle Daten werden SSL/TLS-verschlüsselt übertragen und AES-verschlüsselt in der Datenbank gespeichert. Das Hosting erfolgt in ISO 27001 zertifizierten Rechenzentren in Deutschland. Es werden keine Zugriffe protokolliert, die Rückschlüsse auf die Identität von Hinweisgebenden ermöglichen würden.