Whistleblowing
Die Meldung von Missständen, Gesetzesverstößen oder ethischem Fehlverhalten innerhalb einer Organisation an eine zuständige Stelle.
Whistleblowing bezeichnet den Akt, bei dem eine Person – meist ein Mitarbeiter oder ehemaliger Mitarbeiter – Kenntnis von rechtswidrigem Verhalten, Missständen oder ernsthaften Ethikverstößen in einer Organisation erlangt und diese Information an eine zuständige interne oder externe Stelle weitergibt. Der Begriff stammt aus dem Englischen und meint wörtlich das „Pfeifen in die Pfeife" als Warnsignal. In der deutschen Rechtsordnung hat Whistleblowing durch das HinSchG eine klare gesetzliche Grundlage erhalten.
Unterschieden wird zwischen internem Whistleblowing (Meldung an eine interne Meldestelle des Unternehmens) und externem Whistleblowing (Meldung an eine zuständige Behörde wie die BaFin, das Bundeskartellamt oder eine Staatsanwaltschaft). Das HinSchG setzt grundsätzlich auf den Vorrang interner Meldewege, ohne externe Meldungen zu verbieten. Eine Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit ist unter strengen Voraussetzungen ebenfalls geschützt.
Für Compliance-Verantwortliche ist es entscheidend, eine Unternehmenskultur zu fördern, in der Hinweisgeber als wertvolle Frühwarner wahrgenommen und nicht als Nestbeschmutzer stigmatisiert werden. Studien belegen, dass ein funktionierendes Whistleblowing-System eines der effektivsten Instrumente zur Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität und Compliance-Verstößen darstellt.
Rechtliche Grundlage
HinSchG, EU-Richtlinie 2019/1937
Praxisbeispiel
Ein Buchhalter eines Pharmaunternehmens bemerkt, dass sein Vorgesetzter systematisch Reisekosten für private Zwecke abrechnet. Er meldet den Vorfall über das interne Hinweisgebersystem des Unternehmens. Die interne Meldestelle leitet eine vertrauliche Untersuchung ein, die den Betrug bestätigt. Der Vorgesetzte wird entlassen – der Buchhalter ist durch das Repressalienverbot des HinSchG vor jeglichen Nachteilen geschützt.
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