EU-Green-Claims-Richtlinie
Die EU-Green-Claims-Richtlinie ist ein geplantes EU-Regelwerk, das Unternehmen verpflichtet, ausdrückliche Umweltaussagen wissenschaftlich zu belegen und vor ihrer Verwendung unabhängig überprüfen zu lassen, um Greenwashing zu unterbinden.
Die EU-Green-Claims-Richtlinie (Green Claims Directive) ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom März 2023, der erstmals einheitliche Anforderungen an die Belegbarkeit und Kommunikation freiwilliger umweltbezogener Werbeaussagen (sogenannter 'green claims') gegenüber Verbrauchern schafft. Sie ergänzt die bereits verabschiedete Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie) und zielt darauf ab, irreführende und unbelegte Aussagen wie 'klimaneutral', 'umweltfreundlich' oder 'grün' zu unterbinden und so Greenwashing im Binnenmarkt zu bekämpfen.
Kern der Richtlinie ist eine ex-ante-Nachweispflicht: Bevor ein Unternehmen eine ausdrückliche Umweltaussage verwendet, muss diese auf Grundlage anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse, eines Lebenszyklusansatzes (Life-Cycle-Betrachtung) und verifizierbarer Daten belegt und durch einen unabhängigen, akkreditierten Prüfer (Verifier) bestätigt werden. Über die Aussage erhält das Unternehmen eine Konformitätsbescheinigung. Zugleich werden Umweltzeichen reguliert: Neue private Kennzeichnungssysteme müssen behördlich genehmigt werden, und Aussagen müssen klar, nachvollziehbar und ohne unzulässige Kompensationsversprechen kommuniziert werden.
Die Richtlinie befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren; Rat und Parlament hatten 2024 Verhandlungspositionen verabschiedet, im Juni 2025 wurde der Trilog jedoch unterbrochen, sodass der finale Text und die Anwendbarkeit noch offen sind. Für betroffene Unternehmen empfiehlt sich gleichwohl eine frühzeitige Vorbereitung: Sie sollten ihre bestehenden Umweltaussagen inventarisieren, deren Datengrundlage und Methodik (etwa nach PEF, ISO 14021 oder GHG-Protocol) prüfen sowie interne Prozesse für Substantiierung und Verifizierung aufbauen. Verstöße sollen nach nationalem Recht mit Sanktionen wie Bußgeldern von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden können.
Rechtliche Grundlage
Vorschlag der EU-Kommission COM(2023) 166 final (Green Claims Directive); ergänzend Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie); Bezug zur UGP-Richtlinie 2005/29/EG
Praxisbeispiel
Eine Compliance-Verantwortliche eines Kosmetikherstellers prüft die Aussage '100 % klimaneutrale Produktion' auf der Verpackung. Da die Green-Claims-Richtlinie reine Kompensationsversprechen ohne Reduktionsnachweis untersagt, lässt sie die Aussage zurückziehen und durch 'CO2-Emissionen seit 2020 um 35 % reduziert (Scope 1 und 2, verifiziert)' ersetzen. Sie dokumentiert die zugrunde liegende Treibhausgasbilanz nach GHG-Protocol, hinterlegt die Berechnungsmethodik und beauftragt einen akkreditierten Prüfer mit der Verifizierung, bevor die neue Aussage in die Vermarktung geht.
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