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Stakeholder-Engagement zur Wesentlichkeitsanalyse erfassen

Dokumentieren Sie einen datierten Austausch mit einer Stakeholder-Gruppe als Nachweis für die Klima-DMA: Dialog „Stakeholder-Engagement hinzufügen“ öffnen, Gruppe, Methode und Datum erfassen, Ergebnisse zusammenfassen und das Engagement mit Klimaauswirkungen verknüpfen.

Letzte Aktualisierung:

Ein Stakeholder-Engagement ist ein einzelner, datierter Austausch mit einer definierten Stakeholder-Gruppe – etwa eine Mitarbeiterbefragung, ein Investorengespräch oder ein Workshop mit Lieferanten. Mit diesem Datensatz belegen Sie, dass die Sichtweisen relevanter Stakeholder in die klimabezogene Wesentlichkeitsbestimmung eingeflossen sind.

Voraussetzungen

  • Es existiert eine aktive Berichtsperiode mit gesperrter CSRD-Berichtsgrenze.
  • Die DMA-Bewertung befindet sich im Status „Entwurf“.
  • Sie besitzen das Recht zum Bearbeiten der DMA-Bewertung.

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie über das Menü „Klima → Klima-DMA“ die Seite „Klima Doppelte Wesentlichkeitsbewertung“ und scrollen Sie zum Abschnitt „Engagement der Interessengruppen“.
  2. Klicken Sie rechts oben auf „+ Engagement hinzufügen“. Rechts öffnet sich der seitliche Dialog „Stakeholder-Engagement hinzufügen“.
  3. Füllen Sie den Abschnitt „Details zum Engagement“ aus: „Stakeholder-Gruppe“ (Pflichtfeld, zum Beispiel Employees, Investors oder Suppliers), „Engagement-Methode“ (Pflichtfeld, zum Beispiel Survey, Interview oder Workshop) und „Datum des Engagements“. Das Datum ist mit dem heutigen Tag vorbelegt und darf nicht in der Zukunft liegen.
  4. Wenn Sie als Gruppe „Other“ wählen, erscheint zusätzlich das Feld „Gruppe (bitte angeben)“. Tragen Sie dort die Stakeholder-Gruppe im Klartext ein (maximal 255 Zeichen).
  5. Fassen Sie im Abschnitt „Feststellungen“ unter „Wichtigste Ergebnisse“ zusammen, was die Stakeholder gesagt haben und wie das die Wesentlichkeitsbestimmung beeinflusst. Das Feld ist ein Pflichtfeld und verlangt mindestens 10 und höchstens 5.000 Zeichen.
  6. Wählen Sie unter „Perspektive zur Klima-Wesentlichkeit“ die vom Stakeholder vertretene Einschätzung aus – von Highly Material bis No Opinion. Auch dieses Feld ist ein Pflichtfeld.
  7. Ordnen Sie das Engagement im Abschnitt „Links und Hinweise“ fachlich zu: Über „Unterthemen hervorgehoben“ markieren Sie die betonten ESRS E1-Unterthemen, über „Verknüpfte Auswirkungen“ verbinden Sie das Engagement mit bereits erfassten Klimaauswirkungen. Ergänzende Hinweise erfassen Sie unter „Anmerkungen“ (maximal 2.000 Zeichen).
  8. Klicken Sie unten auf „Speichern“. Nach erfolgreicher Prüfung erscheint die Bestätigung „Engagement-Datensatz gespeichert.“; „Abbrechen“ schließt den Dialog ohne Speichern.

Was passiert anschließend

  • Das neue Engagement erscheint sofort in der Tabelle „Engagement der Interessengruppen“ auf der Klima-DMA-Seite.
  • Der Engagement-Zähler im Abschnitt „Bewertungsstatus“ erhöht sich um eins.
  • Die Empfehlung „Stakeholder Engagement“ in der Vollständigkeitsprüfung gilt als bestanden, sobald mindestens ein Engagement vorhanden ist. Solange sie offen ist, führt Sie im Dialog „Bewertung validieren“ der Link „→ Einbindung von Stakeholdern“ direkt in denselben Erfassungsdialog.
  • Der Vorgang wird in der Aktivitätshistorie protokolliert.

Der Abschnitt „Verknüpfte Auswirkungen“ ist nur sichtbar, wenn die DMA-Bewertung bereits Klimaauswirkungen enthält. Die zuerst markierte Auswirkung wird als primäre Verknüpfung gespeichert und auf der Detailseite des Engagements angezeigt.

Tipp aus der Praxis: Verknüpfen Sie jedes Engagement mit den konkreten Klimaauswirkungen, auf die es sich bezieht. So entsteht eine prüfbare Spur vom Stakeholder-Beitrag zur Wesentlichkeitsentscheidung – das ist gegenüber externen Prüfern deutlich belastbarer als eine pauschale Sammelbegründung am Ende der Berichtsperiode. ESRS 2 und ESRS E1 verlangen ausdrücklich, dass die Wesentlichkeitsanalyse die Sichtweisen relevanter Stakeholder einbezieht.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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