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Verbundene Dokumente

In preeco | datenschutz und preeco | informationssicherheit können verbundene Dokumente erstellt werden, die die wesentlichen Inhalte des Originaldokuments erben; diese Inhalte sind nur im Originaldokument änderbar. Verbundene Dokumente lassen sich unter anderem in Regelwerken, TOMs, KI-TOMs, Datenverarbeitungssystemen, Informationspflichten, Verarbeitungstätigkeiten, Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag, AV-Verträgen und Audit-Katalogen über "Aktionen > Verbundenes Dokument erstellen" anlegen und einer anderen Organisation zuweisen.

Letzte Aktualisierung: 09.07.2026

In preeco | datenschutz und preeco | informationssicherheit haben Sie die Möglichkeit, mit verbundenen Dokumenten zu arbeiten. Wenn Sie ein verbundenes Dokument erstellen, erbt dieses bei jeder Änderung des Originaldokuments die wesentlichen Inhalte. Die wesentlichen Inhalte können nur noch im Originaldokument verändert werden und nicht im verbundenen Dokument.

Verbundene Dokumente können Sie unter anderem in den Funktionsbereichen Regelwerke, Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), KI-Technische und organisatorische Maßnahmen (KI-TOMs), Datenverarbeitungssysteme, Informationspflichten, Verarbeitungstätigkeiten, Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag, Verträge zur Auftragsverarbeitung und Audit-Kataloge erstellen.


Gehen Sie dazu über "Aktionen > Verbundenes Dokument erstellen" (beim Anlegen auch über "Neu > Verbundenes Dokument erstellen"). Sie können das neu erstellte Dokument auch einer anderen Organisation zuweisen.

Zusammenfassung: In preeco | datenschutz und preeco | informationssicherheit können verbundene Dokumente erstellt werden, die die wesentlichen Inhalte des Originaldokuments erben; diese Inhalte sind nur im Originaldokument änderbar. Verbundene Dokumente lassen sich unter anderem in Regelwerken, TOMs, KI-TOMs, Datenverarbeitungssystemen, Informationspflichten, Verarbeitungstätigkeiten, Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag, AV-Verträgen und Audit-Katalogen über "Aktionen > Verbundenes Dokument erstellen" anlegen und einer anderen Organisation zuweisen.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.