Zum Hauptinhalt springen

Betroffenenanfragen in preeco | datenschutz bearbeiten

preeco | datenschutz ermöglicht die strukturierte Bearbeitung von Betroffenenanfragen mit zentraler Dokumentation. Neue Anfragen werden unter „Auskünfte und Vorfälle > Betroffenenanfragen > Neu" erfasst; sobald eine E-Mail-Adresse hinterlegt und die Anfrage nicht geschlossen ist, kann über „Per E-Mail antworten" direkt aus der Software geantwortet werden. Die antragstellende Person erhält einen Link auf eine geschützte Seite, über die sie Antwort und Verlauf einsehen und antworten kann.

Letzte Aktualisierung:
Transkript des Videos
In diesem Video zeigen wir, wie Sie in preeco | datenschutz eine Betroffenenanfrage nach Art. 15 bis 22 DSGVO bearbeiten. Unter „Auskünfte und Vorfälle, Betroffenenanfragen“ sehen Sie alle eingegangenen Anfragen mit Art der Anfrage und Bearbeitungsstatus. Öffnen Sie eine Anfrage, um Details wie Status, Fristen und die anfragende Person einzusehen. Über „Bearbeiten“ setzen Sie den Status, weisen die Anfrage einer zuständigen Person zu und dokumentieren Ihre Bearbeitung. Sobald eine E-Mail-Adresse erfasst ist, können Sie über „Per E-Mail antworten“ die Antwort direkt aus preeco | datenschutz versenden. Fertig: Die Anfrage ist dokumentiert und fristgerecht beantwortet — mit KI und Ihrem Team.

In preeco | datenschutz können Sie Betroffenenanfragen strukturiert bearbeiten und direkt aus der Software heraus per E-Mail beantworten.

Neue Betroffenenanfrage anlegen

Eine neue Anfrage legen Sie unter „Auskünfte und Vorfälle > Betroffenenanfragen > Neu" an und tragen alle erforderlichen Angaben ein.

Per E-Mail antworten

In der Detailansicht einer Anfrage steht die Schaltfläche „Per E-Mail antworten" rechts oben zur Verfügung, sobald die Anfrage nicht den Status „Geschlossen" hat und für die antragstellende Person eine E-Mail-Adresse hinterlegt wurde. Über diese Funktion beantworten Sie die Anfrage direkt aus preeco | datenschutz; Sie können dabei Textbausteine einfügen und Dateien anhängen.

Die antragstellende Person erhält eine E-Mail mit einem Link, über den sie Ihre Antwort und den bisherigen Verlauf auf einer geschützten öffentlichen Seite einsehen und dort über das Antwortformular replizieren kann. Geschlossene Anfragen verlieren 14 Tage nach Schließung den öffentlichen Antwort-Link.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.