Zum Hauptinhalt springen
Nachhaltigkeit / ESG

Product Carbon Footprint (PCF)

Der Product Carbon Footprint ist die Summe aller Treibhausgasemissionen eines einzelnen Produkts über definierte Lebenszyklusphasen, ausgedrückt in CO₂-Äquivalenten und berechnet nach ISO 14067 oder dem GHG Protocol Product Standard.

Der Product Carbon Footprint (PCF) quantifiziert die Treibhausgasemissionen, die einem konkreten Produkt oder einer Dienstleistung entlang des betrachteten Lebenswegs zuzurechnen sind – von der Rohstoffgewinnung über Vorprodukte, Fertigung und Distribution bis hin zu Nutzung und Entsorgung. Anders als der Corporate Carbon Footprint, der die Emissionen einer Organisation in einem Berichtsjahr abbildet, bezieht sich der PCF auf eine funktionelle Einheit oder deklarierte Einheit, etwa "ein Kilogramm Granulat" oder "eine Verpackung mit 500 ml Inhalt". Das Ergebnis wird in CO₂-Äquivalenten angegeben, sodass Methan, Lachgas und fluorierte Gase über ihre Treibhauspotenziale (GWP, in der Regel nach dem aktuellen IPCC-Sachstandsbericht, Zeithorizont 100 Jahre) vergleichbar werden.

Methodisch stützt sich der PCF auf zwei etablierte Regelwerke: die ISO 14067:2018, die als produktbezogene Spezialisierung der Ökobilanz-Normen ISO 14040 und ISO 14044 die Anforderungen an Quantifizierung und Berichterstattung festlegt, sowie den GHG Protocol Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard. Beide verlangen eine explizite Festlegung von Systemgrenzen, Allokationsregeln, Datenqualität und Cut-off-Kriterien. In der Praxis wird zwischen "cradle-to-gate" (Rohstoff bis Werkstor, häufig für Vorprodukte und B2B-Lieferketten) und "cradle-to-grave" (einschließlich Nutzungs- und End-of-Life-Phase) unterschieden. Branchenspezifische Produktkategorieregeln – etwa EN 15804 für Bauprodukte oder das WBCSD-PACT-Rahmenwerk für den Datenaustausch in Wertschöpfungsketten – konkretisieren diese Vorgaben, damit PCF-Werte verschiedener Lieferanten überhaupt vergleichbar und addierbar sind.

Regulatorisch gewinnt der PCF rasch an Bedeutung. Unter ESRS E1 der CSRD sind zwar Unternehmensemissionen und nicht Produktwerte das Pflichtdatum, doch belastbare PCF-Daten sind faktisch die Voraussetzung, um Scope-3-Kategorien wie eingekaufte Waren oder die Nutzungsphase verkaufter Produkte sauber zu berechnen. Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sieht eine verpflichtende Erklärung zum CO₂-Fußabdruck für bestimmte Batterien vor; die konkreten Anwendungstermine hängen an delegierten Rechtsakten und wurden mehrfach verschoben, sodass sie zum Stand August 2026 nicht als gesichert gelten sollten. Auch die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) kann über produktgruppenspezifische Rechtsakte Angaben zum Klimafußabdruck im digitalen Produktpass verlangen. Werbeaussagen wie "klimaneutrales Produkt" auf Basis eines PCF sind zudem lauterkeitsrechtlich heikel: Die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel verbietet ab dem 27. September 2026 Neutralitätsbehauptungen, die allein auf Kompensation beruhen.

Rechtliche Grundlage

ISO 14067:2018; GHG Protocol Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard; ISO 14040/14044; ESRS E1; Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), Art. 7; Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR); Richtlinie (EU) 2024/825

Praxisbeispiel

Ein Hersteller von Kunststoffkomponenten wird von einem Automobilkunden aufgefordert, für zwölf Bauteile einen PCF nach ISO 14067 zu liefern. Die Nachhaltigkeitsbeauftragte legt zunächst die deklarierte Einheit je Bauteil fest und wählt die Systemgrenze "cradle-to-gate" inklusive Transport zum Kundenwerk, wie es die Produktkategorieregeln des Kunden verlangen. Primärdaten zu Strom-, Gas- und Materialverbrauch kommen aus dem ERP- und Energiemanagementsystem, für Vorketten werden Sekundärdatensätze einer anerkannten Ökobilanz-Datenbank herangezogen und der Anteil primärer Daten dokumentiert. Weil der Kunde einen von Dritten verifizierten Wert fordert, wird eine kritische Prüfung nach ISO 14071 beauftragt; die Berechnungsannahmen, Allokationsregeln und Emissionsfaktoren werden versioniert abgelegt, damit die Werte im nächsten Jahr reproduzierbar fortgeschrieben und in die Scope-3-Bilanz des eigenen Unternehmens überführt werden können.

Häufige Fragen

Der Corporate Carbon Footprint bilanziert alle Emissionen einer Organisation für ein Berichtsjahr und folgt dem GHG Protocol Corporate Standard mit Scope 1, 2 und 3. Der Product Carbon Footprint bezieht sich dagegen auf eine funktionelle oder deklarierte Einheit eines einzelnen Produkts und folgt der Lebenszykluslogik nach ISO 14067. Beide Sichtweisen ergänzen sich: PCF-Daten von Lieferanten verbessern die Qualität der Scope-3-Bilanz, dürfen aber nicht einfach aufsummiert werden.
Eine Verifizierung ist gesetzlich nur dort vorgeschrieben, wo ein Rechtsakt sie ausdrücklich verlangt, etwa bei den CO₂-Fußabdruckerklärungen der EU-Batterieverordnung. In der Praxis fordern jedoch viele Großkunden eine kritische Prüfung nach ISO 14071 oder eine Verifizierung nach ISO 14067, bevor sie Lieferantenwerte in ihre eigene Bilanz übernehmen. Für vergleichende Aussagen gegenüber der Öffentlichkeit ist eine unabhängige Prüfung nach den Ökobilanz-Normen ohnehin faktisch unverzichtbar.
Ein PCF quantifiziert Emissionen, er begründet für sich genommen keine Neutralitätsaussage. Die Richtlinie (EU) 2024/825 untersagt ab dem 27. September 2026 Behauptungen, ein Produkt habe dank Kompensation eine neutrale oder positive Klimawirkung. Zulässig bleiben belegbare, konkrete Aussagen zur tatsächlichen Emissionsminderung, die auf einer nachvollziehbaren Berechnung und einem definierten Basisjahr beruhen.

So unterstützt preeco Sie

Erfahren Sie, wie unsere Software Sie bei diesem Thema unterstützt.

Mehr erfahren