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Nachhaltigkeit / ESG

Corporate Carbon Footprint (CCF)

Der Corporate Carbon Footprint ist die auf das gesamte Unternehmen bezogene Treibhausgasbilanz eines Geschäftsjahres, die direkte und indirekte Emissionen der Scopes 1, 2 und 3 in CO2-Äquivalenten ausweist.

Der Corporate Carbon Footprint (CCF), auf Deutsch betriebliche oder unternehmensbezogene Treibhausgasbilanz, quantifiziert sämtliche Treibhausgasemissionen, die einer Organisation innerhalb eines Berichtszeitraums – in der Regel eines Geschäftsjahres – zuzurechnen sind. Bezugsgröße ist damit das Unternehmen als Ganzes und nicht ein einzelnes Produkt. Methodisch stützt sich der CCF auf den Greenhouse Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard sowie auf die Norm ISO 14064-1; beide gliedern die Emissionen in Scope 1 (direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, etwa Heizkessel, Prozessanlagen und Fuhrpark), Scope 2 (indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie wie Strom, Wärme, Kälte und Dampf) und Scope 3 (alle übrigen indirekten Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette).

Die Belastbarkeit eines CCF hängt weniger an der Rechenformel – Aktivitätsdaten multipliziert mit Emissionsfaktoren, umgerechnet in CO2-Äquivalente – als an sauber gesetzten Grenzen. Zu bestimmen sind die Organisationsgrenzen (Anteilsansatz oder Kontrollansatz nach finanzieller beziehungsweise operativer Kontrolle), die operativen Grenzen, also welche der fünfzehn Scope-3-Kategorien als wesentlich einbezogen werden, sowie ein konsistentes Basisjahr mit Regeln für dessen Anpassung bei Zukäufen, Verkäufen oder Methodenwechseln. Für Scope 2 verlangt das GHG Protocol zusätzlich die parallele Darstellung nach marktbasierter und standortbasierter Methode. Annahmen, Datenquellen und Unsicherheiten sind zu dokumentieren, damit die Bilanz einer externen Prüfung standhält.

Vom Product Carbon Footprint (PCF) unterscheidet sich der CCF in Bezugseinheit, Systemgrenze und Norm: Der PCF folgt ISO 14067 beziehungsweise dem GHG Protocol Product Standard, betrachtet die Emissionen einer funktionellen Einheit – etwa eines Bauteils oder einer Verpackung – über deren Lebensweg und arbeitet mit lebenszyklusbasierten Prozessdaten. Der CCF ist dagegen eine periodenbezogene Organisationsbilanz. Beide lassen sich nicht ineinander umrechnen, ergänzen sich aber: PCF-Daten aus der Lieferkette verbessern die Qualität der Scope-3-Kategorie „eingekaufte Güter und Dienstleistungen“, während der CCF die quantitative Grundlage der Klimaberichterstattung nach ESRS E1 im Rahmen der CSRD, für wissenschaftsbasierte Reduktionsziele und für den Transitionsplan bildet.

Rechtliche Grundlage

ESRS E1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 zur Richtlinie (EU) 2022/2464 – CSRD); GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard; DIN EN ISO 14064-1; Abgrenzung zum PCF nach DIN EN ISO 14067

Praxisbeispiel

Ein Automobilzulieferer mit vier Werken erstellt seinen ersten CCF. Der Nachhaltigkeitsverantwortliche wählt den operativen Kontrollansatz, sodass ein Gemeinschaftsunternehmen ohne Betriebsführung außen vor bleibt, und legt 2024 als Basisjahr fest. Für Scope 1 zieht er Erdgas-, Heizöl- und Kraftstoffabrechnungen sowie die Nachfüllmengen der Kältemittel heran, für Scope 2 die Zählerdaten und Herkunftsnachweise der Stromlieferverträge, die er markt- und standortbasiert getrennt ausweist. In einem Screening der fünfzehn Scope-3-Kategorien erweisen sich eingekaufte Güter, Transporte und Pendelverkehr als wesentlich; für Stahl- und Aluminiumbauteile fordert er von den Hauptlieferanten produktbezogene PCF-Werte nach ISO 14067 an und ersetzt damit schrittweise die zunächst genutzten ausgabenbasierten Durchschnittsfaktoren. Annahmen und Datenquellen hält er je Kategorie fest, damit die Prüfgesellschaft die Angaben zu ESRS E1 nachvollziehen kann.

Häufige Fragen

Der CCF bilanziert die Emissionen einer Organisation über einen Berichtszeitraum, meist ein Geschäftsjahr, und folgt dem GHG Protocol Corporate Standard sowie ISO 14064-1. Der PCF bezieht sich auf eine funktionelle Einheit eines Produkts über dessen Lebensweg und folgt ISO 14067. Die Werte sind nicht ineinander umrechenbar; PCF-Daten von Lieferanten verbessern jedoch die Qualität der Scope-3-Berechnung im CCF.
Das GHG Protocol verlangt für Scope 3 eine Wesentlichkeitsprüfung aller fünfzehn Kategorien, nicht zwingend deren vollständige Berechnung. Als wesentlich eingestufte Kategorien sind zu quantifizieren, ausgeschlossene Kategorien sind zu benennen und zu begründen. Unter ESRS E1 sind die wesentlichen Bruttoemissionen der Scopes 1, 2 und 3 sowie die Gesamtemissionen anzugeben.
Eine eigenständige Pflicht zum CCF gibt es nicht, wohl aber die Pflicht zu den Klimaangaben nach ESRS E1 für Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD – und diese lassen sich ohne unternehmensbezogene Treibhausgasbilanz nicht erfüllen. Zeitplan und Anwendungsbereich der CSRD werden durch das EU-Omnibus-Paket überarbeitet und sind Stand August 2026 nicht abschließend geklärt. Unabhängig davon verlangen Kunden, Banken und Ratings den CCF zunehmend auch von nicht berichtspflichtigen Unternehmen.

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