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Hinweisgeberschutz

Fallmanagementsystem

Ein Fallmanagementsystem ist eine Software, mit der eingehende Hinweise einer internen oder externen Meldestelle vertraulich erfasst, strukturiert bearbeitet, fristgerecht beantwortet und revisionssicher dokumentiert werden.

Ein Fallmanagementsystem ist die technische Grundlage einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es bündelt den gesamten Lebenszyklus eines Hinweises an einer Stelle: von der Entgegennahme über den Meldekanal, der Vergabe eines Vorgangs- oder Fallcodes, der Plausibilitäts- und Stichhaltigkeitsprüfung bis hin zur Einleitung von Folgemaßnahmen und dem Verfahrensabschluss. Anders als eine reine E-Mail-Bearbeitung gewährleistet ein Fallmanagementsystem, dass jeder Bearbeitungsschritt nachvollziehbar protokolliert wird und nur berechtigte, mit der Fallbearbeitung betraute Personen Zugriff erhalten.

Im Zentrum steht die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Pflichten: Das System unterstützt die Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen sowie die Rückmeldung an die hinweisgebende Person über geplante und ergriffene Folgemaßnahmen innerhalb von drei Monaten. Zugleich sichert es das Vertraulichkeitsgebot und den Identitätsschutz technisch ab, etwa durch Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung und die Möglichkeit anonymer Meldungen sowie eines pseudonymen Postfachs für die geschützte Zwei-Wege-Kommunikation mit anonymen Hinweisgebern.

Darüber hinaus erfüllt ein Fallmanagementsystem die Dokumentationspflicht nach § 11 HinSchG: Alle Meldungen sind dauerhaft und in einer dem Vertraulichkeitsgebot entsprechenden Weise zu dokumentieren und drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens zu löschen. Funktionen wie Aufgabenverwaltung, Fristenmonitoring, rollenbasierte Rechtevergabe, Berichtswesen und Audit-Trails machen das System zugleich zum Nachweisinstrument gegenüber Aufsichtsbehörden und zur Steuerungsgrundlage für eine wirksame, gesetzeskonforme Meldestelle.

Rechtliche Grundlage

§§ 10, 11, 13, 17 HinSchG; Art. 9 EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937

Praxisbeispiel

Bei einem mittelständischen Unternehmen mit 320 Beschäftigten geht über das webbasierte Meldeportal anonym ein Hinweis auf eine mögliche Bestechung im Einkauf ein. Das Fallmanagementsystem vergibt automatisch einen Fallcode, sendet binnen Sekunden die Eingangsbestätigung und startet die Sieben-Tage- sowie die Drei-Monats-Frist. Die beauftragte Person der internen Meldestelle prüft den Sachverhalt im System, stellt über das anonyme Postfach eine Rückfrage an den Hinweisgeber, dokumentiert die interne Untersuchung lückenlos und schließt den Fall mit einer dokumentierten Rückmeldung über die ergriffenen Folgemaßnahmen ab, ohne dass die Identität des Hinweisgebers offengelegt wird.

Häufige Fragen

Das HinSchG schreibt keine bestimmte Software vor, verlangt aber Vertraulichkeit, Fristenwahrung und eine dauerhafte Dokumentation aller Meldungen. Ein Fallmanagementsystem ist der praktikabelste Weg, diese Pflichten nachweisbar und rechtssicher zu erfüllen. Eine manuelle Bearbeitung per E-Mail erfüllt die Anforderungen in der Praxis kaum vertraulich und revisionssicher.
Es muss die Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen nach Meldungseingang und die Rückmeldung an die hinweisgebende Person innerhalb von drei Monaten überwachen. Ein gutes System erinnert die Bearbeiter automatisch an diese Fristen und protokolliert die Einhaltung. So lässt sich ein Verstoß gegen § 17 HinSchG vermeiden.
Nach § 11 HinSchG ist die Dokumentation einer Meldung drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens zu löschen. Eine längere Aufbewahrung ist nur zulässig, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Das Fallmanagementsystem sollte diese Aufbewahrungs- und Löschfristen automatisiert steuern.

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