Verhaltenskodex anlegen
Wie Sie in preeco | nachhaltigkeit einen Verhaltenskodex mit Version, Geltungsbereich und den ESRS-G1-1-Angaben anlegen – die zentrale Nachweisgrundlage für die Wirtschaftsethik. Nur ein veröffentlichter Kodex zählt für die Vollständigkeitsprüfung.
Der Verhaltenskodex ist der zentrale Beleg für ESRS G1-1. In preeco | nachhaltigkeit erfassen Sie ihn im Slide-over „Neuer Verhaltenskodex“ mit Versionsstand, Geltungsbereich und den ESRS-G1-1-Angaben. Die Anwendung versioniert Kodizes und unterscheidet die Status „Entwurf“ und „Veröffentlicht“ – nur ein veröffentlichter Kodex zählt für die Vollständigkeitsprüfung.
Voraussetzungen
- Für das Team ist mindestens eine aktive Berichtsperiode angelegt.
- Ihnen liegen Version, Datum des Inkrafttretens, Datum der Genehmigung und der Name des Genehmigers vor – diese Angaben sind Pflichtfelder.
Schritt für Schritt
- Öffnen Sie die Seite „Wirtschaftsethik“ über das Menü „Governance → Wirtschaftsethik“.
- Klicken Sie im Abschnitt „Verhaltenskodex“ auf „+ Neuer Verhaltenskodex“. Rechts öffnet sich der Slide-over „Neuer Verhaltenskodex“.
- Füllen Sie den Abschnitt „Dokument“ aus: „Titel“ und „Version“ (Platzhalter
z.B. 1,0), den „Umfang“ (Global,Regionales,EinrichtungsspezifischoderLieferant) und die „Sprache“ – zehn Sprachen stehen zur Auswahl,Englischist vorausgewählt. - Tragen Sie „Datum des Inkrafttretens“, „Datum der Genehmigung“ und „Genehmigt von“ ein. Optional ergänzen Sie die „Dokument-URL“, die „Wichtigen Themen“ (ein Thema pro Zeile) und eine „Beschreibung“.
- Füllen Sie den Abschnitt „ESRS G1-1 Angaben“ aus: Prüfen Sie den standardmäßig aktivierten Schalter „Verfügt über eine Anti-Korruptionspolitik“, beschreiben Sie unter „Korruptionsgefährdete Rollen“ die als korruptionsgefährdet eingestuften Rollen und erfassen Sie die „Schulungsstrategie“ (maximal 500 Zeichen).
- Wählen Sie beim Pflichtfeld „Schutz von Whistleblowern“ zwischen
Ja,NeinundVorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen. Wenn SieJawählen, erscheint zusätzlich das Feld „URL der Whistleblower-Richtlinie“. - Klicken Sie auf „Erstellen“. Mit „Abbrechen“ verwerfen Sie die Eingaben.
Was danach passiert
- Der Kodex erscheint in der Tabelle „Verhaltenskodex“ mit dem Status „Entwurf“. Aktualisieren Sie die Seite, falls der neue Eintrag noch nicht angezeigt wird.
- Veröffentlichen Sie den Kodex anschließend über dessen Detailseite. Erst dann wird er in der Validierung der Wirtschaftsethik als veröffentlichter Kodex gewertet.
Tipp aus der Praxis: Legen Sie für jede Neufassung einen eigenen Eintrag mit fortlaufender „Version“ an, statt einen bestehenden Kodex zu überschreiben. So bleibt nachvollziehbar, welche Fassung in welcher Berichtsperiode in Kraft war – genau das erwartet die Nachweisführung zu ESRS G1-1.
Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.