EUDR-Sorgfaltspflicht-Datensatz anlegen
So legen Sie in preeco | nachhaltigkeit einen EUDR-Sorgfaltspflicht-Datensatz an und erfassen je Charge Herkunft, Geolokalisierungsflächen und Nachweisdokumente – die Grundlage für Risikobewertung und Due-Diligence-Erklärung.
Ein Sorgfaltspflicht-Datensatz dokumentiert je Charge die Herkunft, die Compliance-Erklärungen und die Grundlage für die spätere Risikobewertung. Diese Anleitung zeigt, wie Sie den Datensatz anlegen und anschließend Geolokalisierung und Nachweise ergänzen.
Voraussetzungen
- Für die Organisation ist die EUDR als anwendbar bewertet und es bestehen zugeordnete Produkte.
- Sie sind an Ihrem Team angemeldet und besitzen die Administratorrolle.
Datensatz anlegen
- Öffnen Sie „Abholzung → Sorgfaltspflicht-Datensätze“.
- Klicken Sie auf „Neuer Datensatz zur Sorgfaltspflicht“.
- Wählen Sie im Abschnitt „Informationen zum Produkt“ die „Organisation“ und das „Produkt“ aus. „Ware“ und „KN-Code“ werden automatisch aus dem Produkt übernommen und angezeigt.
- Erfassen Sie im Abschnitt „Informationen zur Herkunft“ das „Produktionsland“ – die „Länderrisikostufe“ wird automatisch ergänzt –, das „Beginn des Produktionsdatums“ und optional das „Ende des Produktionsdatums“.
- Erfassen Sie im Abschnitt „Batch Information“ optional „Chargen- / Sendungsbeschreibung“, „Menge“ und „Mengeneinheit“.
- Aktivieren Sie im Abschnitt „Compliance-Verifizierung“ bei Bedarf „Nachweislich entwaldungsfrei“ und „Einhaltung der Rechtsvorschriften verifiziert“.
- Klicken Sie auf „Datensatz erstellen“.
Der neue Datensatz wird im aktuellen Berichtszeitraum geführt und in der Tabelle der Sorgfaltspflicht-Datensätze angezeigt.
Geolokalisierung und Nachweise je Charge ergänzen
- Klicken Sie in „Abholzung → Sorgfaltspflicht-Datensätze“ in der Tabelle auf den soeben angelegten Datensatz. Die Detailseite trägt den Produktnamen als Überschrift.
- Ergänzen Sie im Abschnitt „Geolokalisierungsflächen“ über „Geolokalisierung hinzufügen“ die Flächen, auf denen die Ware erzeugt wurde. Die erfassten Flächen erscheinen anschließend in der Tabelle des Abschnitts.
- Laden Sie im Abschnitt „Nachweisdokumente“ über „Dokument hochladen“ die Belege zur Charge hoch, etwa zu Herkunft und Legalität.
- Starten Sie im Abschnitt „Risikobewertung“ mit „Risiko einschätzen“ die Bewertung. Solange sie aussteht, erscheint dort der Hinweis „Die Risikobewertung ist noch nicht abgeschlossen.“
- Prüfen Sie im Abschnitt „Vollständigkeits-Checkliste“ den Fortschrittsbalken und die Markierungen „Bestanden“ beziehungsweise „Nicht bestanden“ je Prüfpunkt.
- Klicken Sie auf „Zur Überprüfung einreichen“ und bestätigen Sie im Bereich „Zur Überprüfung einreichen“. Eine prüfberechtigte Person wählt danach im Menü „Aktionen“ „Genehmigen“ oder „Ablehnen“.
Gut zu wissen
- Nach Artikel 8 der EU-Entwaldungsverordnung muss die Sorgfaltspflicht vor dem Inverkehrbringen für jede Charge erfüllt sein – Informationssammlung, Risikobewertung und, bei vorhandenem Risiko, Risikominderung.
- Der Abschnitt „Maßnahmen zur Schadensbegrenzung“ wird nur bei nicht vernachlässigbarem Risiko angezeigt; dort ergänzen Sie über „Maßnahme hinzufügen“ eine Maßnahme.
- Erst nach der Freigabe steht im Menü „Aktionen“ der Eintrag „DDS generieren“ zur Verfügung, mit dem Sie aus dem Datensatz eine Due-Diligence-Erklärung erstellen.
- Sorgfaltspflicht-Datensätze werden je Berichtszeitraum geführt – achten Sie darauf, im richtigen Zeitraum zu arbeiten.
Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.