EUDR Due-Diligence-Erklärung (DDS) generieren
So bündeln Sie freigegebene Sorgfaltspflicht-Datensätze im Assistenten „Due-Diligence-Erklärung generieren“ zu einer DDS, ergänzen die Betreiberangaben und verfolgen anschließend die Einreichung über TRACES.
Aus Ihren freigegebenen Sorgfaltspflicht-Datensätzen erzeugen Sie in preeco | nachhaltigkeit eine Due-Diligence-Erklärung (DDS) und halten anschließend deren Einreichung über das EU-System TRACES nach. Die EU-Entwaldungsverordnung verlangt diese Erklärung vor dem Inverkehrbringen der Ware.
Voraussetzungen
- Mindestens ein Sorgfaltspflicht-Datensatz hat den Status „Genehmigt“ und ist noch nicht mit einer abgeschlossenen DDS verknüpft.
- Sie sind an Ihrem Team angemeldet und besitzen die Administratorrolle.
Assistenten öffnen
- Öffnen Sie „Abholzung → Due-Diligence-Erklärungen“.
- Klicken Sie auf „Neue DDS generieren“.
Alternativ starten Sie den Assistenten direkt aus einem freigegebenen Sorgfaltspflicht-Datensatz über die Aktion „DDS generieren“ auf dessen Detailseite.
Schritt für Schritt
- Markieren Sie im Schritt „Schritt 1: Datensätze auswählen“ die einzubeziehenden freigegebenen Sorgfaltspflicht-Datensätze. Zu jedem Datensatz sehen Sie Ware, Produktionsland und Status; die Anzahl der ausgewählten Datensätze wird mitgeführt. Klicken Sie auf „Weiter“.
- Prüfen Sie im Schritt „Schritt 2: Überprüfen und Fertigstellen“ die Zusammenfassung der Auswahl (Count, Commodities, Countries).
- Erfassen Sie unter „Informationen zum Betreiber“ den „Namen des Betreibers“ und das „Land“, optional „Registernummer“ und „Adresse“.
- Wählen Sie unter „Angaben zur Erklärung“ den „DDS-Typ“. Wenn Sie den Typ
Trader-DDSwählen, erscheint zusätzlich das Feld „Referenced Operator DDS“. - Erfassen Sie das „Datum der Übergabe an den Betreiber“, optional das Datum der Übergabe an den Händler.
- Ergänzen Sie bei Bedarf die „Ergänzenden Angaben“.
- Klicken Sie auf „DDS abschließen“. Mit „Zurück“ kehren Sie zur Datensatzauswahl zurück.
Stehen keine geeigneten Datensätze zur Verfügung, weist der Assistent darauf hin, dass mindestens ein Datensatz mit dem Status „Genehmigt“ vorliegen muss, der nicht bereits mit einer abgeschlossenen DDS verknüpft ist.
Einreichung über TRACES nachhalten
Die neue DDS wird als Entwurf angelegt und in der Tabelle „Due-Diligence-Erklärungen“ geführt. Die eigentliche Einreichung erfolgt im EU-System TRACES; das Ergebnis dokumentieren Sie auf der Detailseite der Erklärung.
- Öffnen Sie die Erklärung über „Abholzung → Due-Diligence-Erklärungen“ mit einem Klick auf den Tabelleneintrag.
- Wählen Sie im Menü „Aktionen“ den Eintrag „EU-Referenz erfassen“ und tragen Sie im Bereich „Aktualisierung des DDS-Status“ die EU-Referenznummer sowie die zugehörigen Angaben ein.
- Bestätigen Sie die Erklärung anschließend über „Als bestätigt markieren“. Der Abschnitt „Status“ zeigt danach den aktualisierten „Status der Einreichung“.
- Dokumentieren Sie im Abschnitt „Weitergabe an nachgelagerte Händler“ über „Neue Weitergabe erfassen“, an wen Sie die Referenznummer weitergegeben haben.
Gut zu wissen
- Eine DDS entsteht ausschließlich aus freigegebenen Sorgfaltspflicht-Datensätzen — prüfen und genehmigen Sie diese daher vor dem Start des Assistenten.
- Solange keine EU-Referenznummer erfasst ist, zeigt die Detailseite „Noch nicht eingereicht“.
- Eine bereits eingereichte Erklärung ziehen Sie über „Aktionen → Zurückziehen“ mit einer „Begründung des Widerrufs“ zurück; dieser Vorgang ist unumkehrbar.
Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.