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EUDR-Anwendbarkeitsbewertung anlegen

Mit dem vierstufigen Assistenten „Bewertung der Anwendbarkeit der EUDR“ stellen Sie für eine Organisation im gewählten Berichtszeitraum fest, ob die EU-Entwaldungsverordnung greift und ab wann. Anschließend erfassen Sie auf der Bewertungsseite die betroffenen Produkte und legen über deren Herkunft je Produkt Ihre Rolle fest.

Letzte Aktualisierung:

Mit dem geführten Assistenten „Bewertung der Anwendbarkeit der EUDR“ stellen Sie fest, ob die EU-Entwaldungsverordnung für eine Organisation anwendbar ist und ab welchem Datum sie gilt. Die Rolle nach der Verordnung – Marktteilnehmer, nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler – legen Sie danach nicht für das ganze Unternehmen, sondern je Produkt fest. Die Bewertung bildet die Grundlage für die spätere Sorgfaltsprüfung.

Voraussetzungen

  • Im Modul „Organisationen und Einrichtungen“ ist mindestens eine aktive Organisation vorhanden.
  • In der Kopfzeile ist ein aktiver, nicht abgeschlossener Berichtszeitraum gewählt (zum Beispiel „FY 2026“). Die Bewertung gehört zu diesem Zeitraum; in einem geschlossenen Zeitraum lässt sich keine neue Bewertung anlegen.
  • Sie sind an Ihrem Team angemeldet und dürfen im Bereich „Entwaldung“ Einträge anlegen.

Assistenten öffnen

  1. Klicken Sie im linken Menü auf „Entwaldung“ und anschließend auf „EUDR-Konformität“.
  2. Klicken Sie im Abschnitt „EUDR-Bewertungen“ auf „Bewertung starten“.

Der Dialog „Bewertung der Anwendbarkeit der EUDR“ öffnet sich. Die Fortschrittsanzeige am oberen Rand führt durch vier Schritte: „Organisation“, „Rohstoffe“, „Unternehmensgröße“ und „Zusammenfassung“.

Schritt für Schritt

  1. Wählen Sie im Schritt „Organisation“ die zu bewertende „Organisation“ aus und klicken Sie auf „Weiter“. Einen Berichtszeitraum fragt der Assistent nicht ab – es gilt der in der Kopfzeile gewählte.
  2. Wählen Sie im Schritt „Warenprüfung“ unter „EUDR-Rohstoffe“ die für Ihre Geschäftstätigkeit relevanten regulierten Rohstoffe aus: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja oder Holz. Je Rohstoff lässt sich darunter ein Bereich mit den zugehörigen KN-Codes aufklappen. Klicken Sie auf „Weiter“.
  3. Wenn keiner der Rohstoffe zutrifft, aktivieren Sie stattdessen „Keiner der oben genannten Punkte — die EUDR findet keine Anwendung“. „Weiter“ führt dann zur Seite „EUDR nicht anwendbar“, auf der Sie optional eine „Begründung (optional)“ erfassen und die Bewertung mit „Bestätigen“ abschließen.
  4. Beantworten Sie im Schritt „Unternehmensgröße“ die Frage „Gab es das Unternehmen bereits vor dem 1. Januar 2025?“ und erfassen Sie unter „Letztes Geschäftsjahr“ die Werte „Mitarbeiter“, „Umsatz (EUR)“ und „Bilanzsumme (EUR)“. Die Mitarbeiterzahl ist aus dem Organisationsprofil vorbelegt. Bestand das Unternehmen schon vor dem 1. Januar 2025, sind dieselben Angaben auch unter „Vorheriges Geschäftsjahr“ erforderlich. Unter „Ergebnis“ zeigt der Assistent die Größenklasse nach der EU-Bilanzrichtlinie und unter „Die EUDR gilt ab“ den daraus abgeleiteten Anwendungsbeginn samt Begründung. Bei Kleinst- und Kleinunternehmen in einem Land mit geringem Risiko fragt der Assistent zusätzlich, ob Sie nur selbst angebaute oder geerntete Erzeugnisse verkaufen (Kleinerzeuger). Klicken Sie auf „Weiter“.
  5. Kontrollieren Sie im Schritt „Zusammenfassung der Bewertung“ die Angaben „Erfasste Waren“, „Unternehmensgröße“ und „Die EUDR gilt ab“, erfassen Sie optional „Anmerkungen“ und klicken Sie auf „Bewertung bestätigen“. Sie werden auf die Detailseite der Bewertung geleitet; der Bewertungsstatus lautet „Abgeschlossen“.

Produkte erfassen und Rolle festlegen

Ihre Rolle nach der EUDR ergibt sich aus der Herkunft des jeweiligen Produkts. Erfassen Sie die betroffenen Produkte deshalb nach dem Assistenten auf der Detailseite der Bewertung.

  1. Klicken Sie im Abschnitt „Erfasste Waren und Produkte“ auf „Hinzufügen“. Der Bereich „Produkt hinzufügen“ öffnet sich.
  2. Erfassen Sie den „Produktname“ und optional die „Produktkennung“. Wählen Sie die „Ware“ und anschließend den passenden „KN-Code“ aus der Liste nach Anhang I der Verordnung.
  3. Beantworten Sie unter „Herkunft“ die Frage „Woher stammt dieses Produkt?“:
    • „Von uns importiert oder hergestellt“ – Sie sind Marktteilnehmer (in der Anwendung: „Betreiber“) und müssen die volle Sorgfaltspflicht erfüllen und eine Sorgfaltserklärung abgeben.
    • „In der EU eingekauft und verarbeitet“ – Sie sind nachgelagerter Marktteilnehmer (in der Anwendung: „Nachgelagerter Betreiber“).
    • „In der EU gekauft und unverändert weiterverkauft“ – Sie sind „Händler“.
    Unter „Ihre Rolle“ zeigt der Bereich die abgeleitete Rolle und die zugehörigen Pflichten an.
  4. Geben Sie unter „Wird dieses Produkt exportiert?“ an, ob Sie das Produkt aus der EU ausführen. Die Ausfuhr ändert Ihre Rolle nicht; das Produkt wird lediglich als ausgeführt gekennzeichnet.
  5. Ergänzen Sie optional eine „Beschreibung“, aktivieren Sie bei Bedarf „Zur rechtlichen Prüfung kennzeichnen“ und klicken Sie auf „Produkt speichern“. Die Produktseite öffnet sich; wiederholen Sie die Schritte für alle betroffenen Produkte.

Was passiert anschließend

  • Die Bewertung erscheint im gewählten Berichtszeitraum in der Tabelle „EUDR-Bewertungen“ mit Anwendbarkeit, Unternehmensgröße und Status.
  • Für Produkte, bei denen Sie Marktteilnehmer sind, legen Sie auf der Produktseite im Abschnitt „Unterlagen zur Sorgfaltspflicht“ die Sorgfaltspflicht-Datensätze an.
  • Für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler entfallen Sorgfaltspflicht-Datensätze und Sorgfaltserklärung; stattdessen erfassen Sie auf der Produktseite im Abschnitt „Lieferkettenaufzeichnung“ Ihre „Lieferanten“ und „Kunden“ mit den erhaltenen Referenznummern, die fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Tipp aus der Praxis: Pro Organisation und Berichtszeitraum gibt es eine Anwendbarkeitsbewertung; brechen Sie den Assistenten nach dem ersten Schritt ab, setzen Sie die begonnene Bewertung beim nächsten Start für dieselbe Organisation fort (Status „In Arbeit“). Ändern sich später Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Bilanzsumme der Organisation, wechselt eine abgeschlossene Bewertung in den Status „In Prüfung“ und die Detailseite weist darauf hin, die Ergebnisse zu bestätigen oder zu aktualisieren.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.