Zum Hauptinhalt springen

EUDR-Anwendbarkeitsbewertung anlegen

Mit dem Assistenten „Bewertung der Anwendbarkeit der EUDR“ stellen Sie je Organisation und Berichtszeitraum fest, ob die EU-Entwaldungsverordnung greift und für welche Produkte. In sieben Schritten erfassen Sie Rohstoffe, Marktaktivitäten, Rolle, KMU-Status und Produkte.

Letzte Aktualisierung:

Mit dem geführten Assistenten „Bewertung der Anwendbarkeit der EUDR“ stellen Sie fest, ob die EU-Entwaldungsverordnung für eine Organisation in einem Berichtszeitraum anwendbar ist – und für welche Produkte. Das Ergebnis ist eine nachvollziehbar dokumentierte Anwendbarkeitsbewertung, die die Grundlage für die spätere Sorgfaltspflichtprüfung bildet.

Voraussetzungen

  • Für die Organisation ist mindestens ein Berichtszeitraum angelegt.
  • Im Modul „Organisationen und Einrichtungen“ ist mindestens eine aktive Organisation vorhanden.
  • Sie sind an Ihrem Team angemeldet und besitzen die Administratorrolle.

Assistenten öffnen

  1. Klicken Sie im linken Menü auf „Abholzung“ und anschließend auf „EUDR-Konformität“.
  2. Klicken Sie im Abschnitt „EUDR-Bewertungen“ rechts oben auf „Bewertung starten“.

Der Dialog „Bewertung der Anwendbarkeit der EUDR“ öffnet sich. Die Fortschrittsanzeige am oberen Rand führt durch sieben Schritte: „Organisation“, „Rohstoffe“, „Marktaktivität“, „Rolle der Entität“, „KMU-Bewertung“, „Produkte“ und „Zusammenfassung“.

Schritt für Schritt

  1. Wählen Sie im Schritt „Organisation“ die zu bewertende „Organisation“ und anschließend den „Berichtszeitraum“ aus – dieses Feld wird erst nach der Auswahl einer Organisation aktiv. Klicken Sie auf „Weiter“.
  2. Wählen Sie im Schritt „Rohstoffprüfung“ unter „EUDR-Rohstoffe“ die für Ihre Geschäftstätigkeit relevanten regulierten Rohstoffe aus, etwa Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Holz, Rinder oder Kautschuk. Je Rohstoff lässt sich ein Bereich mit den zugehörigen KN-Codes aufklappen. Klicken Sie auf „Weiter“.
  3. Wenn keiner der Rohstoffe zutrifft, aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Keiner der oben genannten Punkte - die EUDR findet keine Anwendung“. „Weiter“ führt dann auf die Abschlussseite „EUDR nicht anwendbar“, auf der Sie optional eine „Begründung (optional)“ erfassen und die Bewertung mit „Bestätigen“ abschließen.
  4. Geben Sie im Schritt „Marktaktivität“ je ausgewähltem Rohstoff mindestens eine EU-Marktaktivität an: „Einfuhr in die EU“, „Inverkehrbringen auf dem EU-Markt“, „Auf dem EU-Markt verfügbar machen“ oder „Ausfuhr aus der EU“. Klicken Sie auf „Weiter“.
  5. Prüfen Sie im Schritt „Rolle der Entität“ die automatisch abgeleitete Rolle („Betreiber“, „Händler“ oder „Betreiber & Händler“) samt „Begründung“ und „Zusammenfassung der Verpflichtungen“. Wenn Sie davon abweichen möchten, aktivieren Sie „Klassifizierung außer Kraft setzen“, wählen unter „Override Entity Role“ eine andere Rolle und tragen eine „Begründung“ ein. Klicken Sie auf „Rolle der Entität bestätigen“.
  6. Prüfen Sie im Schritt „KMU-Bewertung“ die aus dem Organisationsprofil vorbelegte „Anzahl der Mitarbeiter“ und passen Sie sie bei Bedarf an. Optional erfassen Sie „Jahresumsatz (EUR)“ und „Bilanzsumme (EUR)“. Der Assistent zeigt daraufhin das Ergebnis sowie die „Frist zur Einhaltung“ an. Klicken Sie auf „Weiter“.
  7. Ordnen Sie im Schritt „Produkt-Mapping“ jedem in den Anwendungsbereich fallenden Rohstoff mindestens ein Produkt zu: Füllen Sie im Bereich „Produkt hinzufügen“ die Felder „Produktname“, optional „Produkt-Identifikator“, „Ware“, „KN-Code“, „Marktaktivität“ und optional „Beschreibung“ aus, aktivieren Sie bei Bedarf „Zur rechtlichen Prüfung kennzeichnen“ und klicken Sie auf „Produkt hinzufügen“. Wiederholen Sie dies für alle relevanten Produkte und klicken Sie auf „Weiter“.
  8. Kontrollieren Sie im Schritt „Zusammenfassung der Bewertung“ die Übersicht aus „Erfasste Waren“, „Rolle der Entität“, „KMU-Status“, „Frist zur Einhaltung“ und „Zugeordnete Produkte“, erfassen Sie optional „Anmerkungen“ und klicken Sie auf „Bewertung bestätigen“. Sie werden anschließend auf die Detailseite der Bewertung geleitet.

Was passiert anschließend

  • Die neue Anwendbarkeitsbewertung wird im gewählten Berichtszeitraum geführt und in der Tabelle „EUDR-Bewertungen“ angezeigt.
  • Ergibt die Bewertung „Anwendbar“, können Sie für die zugeordneten Produkte die Sorgfaltspflichtprüfung beginnen.

Tipp aus der Praxis: Pro Organisation und Berichtszeitraum kann nur eine Anwendbarkeitsbewertung existieren. Wenn Sie eine bereits vorhandene Kombination erneut anlegen, erscheint der Hinweis, dass für diese Organisation und diesen Berichtszeitraum bereits eine Bewertung besteht. Da die Mitarbeiterzahl aus dem Modul „Organisationen und Einrichtungen“ in die KMU-Bewertung einfließt, pflegen Sie das Organisationsprofil am besten vorab.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.