Weniger ist mehr: Nicht anwendbare Anforderungen ausschließen – und die SoA automatisch füllen
Anforderungen, die für eine Organisation nicht relevant sind, lassen sich im ISMS Cockpit als „nicht anwendbar" einstufen. Die dabei hinterlegte Ausschlussbegründung wird automatisch in die Erklärung zur Anwendbarkeit (SoA) übernommen. Ausgeschlossene Anforderungen mindern den Erfüllungsgrad nicht und werden in den Kennzahlen separat ausgewiesen.
Nicht jede Anforderung einer Norm trifft auf jede Organisation zu. Anforderungen, die nicht relevant sind, lassen sich im ISMS Cockpit als „nicht anwendbar" einstufen. Das verschlankt nicht nur die Arbeitsliste – die hinterlegte Begründung fließt zugleich in die Erklärung zur Anwendbarkeit (Statement of Applicability, SoA) ein.
Anforderung öffnen und bearbeiten:
Klicken Sie im Reiter „Anforderungen" auf die betreffende Anforderung. In der Detailansicht klicken Sie im Abschnitt „Allgemein" auf „Bearbeiten".
Status auf „Nicht anwendbar" stellen:
Setzen Sie im Abschnitt „Allgemein" das Feld „Status" auf „Nicht anwendbar". Daraufhin erscheint das Pflichtfeld „Ausschlussbegründung".
Ausschlussbegründung und SoA:
Hinterlegen Sie in der „Ausschlussbegründung", warum die Anforderung für Ihre Organisation nicht gilt – etwa weil ein betroffenes Verfahren oder eine betroffene Technologie nicht zum Einsatz kommt. Ein Hinweis unter dem Feld weist darauf hin, dass diese Begründung in der Erklärung zur Anwendbarkeit (SoA) dokumentiert wird – dem zentralen Nachweisdokument für Audits und Zertifizierung. Klicken Sie anschließend auf „Speichern und zurück".
Was das bewirkt: Eine als „nicht anwendbar" eingestufte Anforderung zählt nicht mehr zu den anwendbaren Anforderungen und mindert damit den Erfüllungsgrad nicht. In den Kennzahlen des Cockpits wird sie separat ausgewiesen, sodass jederzeit transparent bleibt, was bewusst ausgeschlossen wurde.
Tipp: Formulieren Sie die Ausschlussbegründung so, dass sie auch für externe Prüfer nachvollziehbar ist – die SoA ist ein prüfrelevantes Dokument.
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Zusammenfassung: Anforderungen, die für eine Organisation nicht relevant sind, lassen sich im ISMS Cockpit als „nicht anwendbar" einstufen. Die dabei hinterlegte Ausschlussbegründung wird automatisch in die Erklärung zur Anwendbarkeit (SoA) übernommen. Ausgeschlossene Anforderungen mindern den Erfüllungsgrad nicht und werden in den Kennzahlen separat ausgewiesen.
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