Anforderungskatalog archivieren und reaktivieren
So archivieren Sie einen abgelösten Anforderungskatalog, ohne Bewertungen und Nachweise zu verlieren, und reaktivieren ihn bei Bedarf wieder – über „Aktionen“ in der Detailansicht des Katalogs.
Wenn eine Norm in einer neuen Fassung erscheint, löschen Sie den alten Anforderungskatalog nicht, sondern archivieren ihn. Der Katalog bleibt mit allen Bewertungen erhalten, wird aber nicht mehr in den aktiven Erfüllungsgrad des ISMS Cockpits einbezogen. Dieser Artikel zeigt, wie Sie einen Katalog archivieren und bei Bedarf wieder reaktivieren.
Voraussetzungen
- Der Anforderungskatalog ist bereits geladen.
- Sie verfügen über die Berechtigung, Anforderungskataloge zu sehen; zum Bearbeiten oder Archivieren benötigen Sie zusätzlich die passende Berechtigung.
Detailansicht öffnen
- Öffnen Sie „Anforderungskataloge“.
- Klicken Sie auf die gewünschte Zeile.
- Prüfen Sie im oberen Bereich die Stammdaten – insbesondere „Norm“, „Version“ und „Status“. Der Status lautet entweder
AktivoderArchiviert.
Katalog archivieren
- Klicken Sie in der Detailansicht des aktiven Katalogs auf „Aktionen“.
- Wählen Sie die Aktion „archivieren“.
- Der „Status“ wechselt auf
Archiviert. Der Abschnitt „Anforderungen“ bleibt vollständig erhalten.
Katalog reaktivieren
- Öffnen Sie die Detailansicht des archivierten Katalogs.
- Klicken Sie auf „Aktionen“.
- Wählen Sie die Aktion „reaktivieren“. Der „Status“ wechselt zurück auf
Aktiv, und die Anforderungen des Katalogs zählen wieder für den Erfüllungsgrad.
Was sich durch die Archivierung ändert
- Bewertungen, Implementierungsbeschreibungen und Nachweise des Katalogs bleiben unverändert erhalten – die Historie geht nicht verloren.
- Die Anforderungen des Katalogs erscheinen nicht mehr im „ISMS Cockpit“ und bestimmen dort auch nicht mehr den Erfüllungsgrad.
- Die Zuordnung unter „Zugehörigkeit → Organisationen“ bleibt bestehen und gilt unverändert, sobald Sie den Katalog reaktivieren.
Tipp aus der Praxis: Laden Sie beim Versionswechsel einer Norm zuerst die neue Fassung als eigenen Katalog und archivieren Sie erst danach die alte. So bleibt der bisherige Bewertungsstand als Nachweis für zurückliegende Audit-Zeiträume nachlesbar, während der aktive Erfüllungsgrad ausschließlich die gültige Normfassung abbildet.
Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.