Dokument mit einer Anforderung verknüpfen
So hängen Sie ein bestehendes Dokument – etwa ein Regelwerk, eine Maßnahme oder einen Audit – im Abschnitt „Verknüpfungen“ an eine Anforderung aus Ihrem Anforderungskatalog und belegen damit deren Umsetzung.
Eine Anforderung aus ISO/IEC 27001 oder dem BSI IT-Grundschutz gilt im Audit erst dann als belegt, wenn nachvollziehbar ist, welches Dokument sie umsetzt. Über den Abschnitt „Verknüpfungen“ hängen Sie ein bereits im System gepflegtes Dokument – zum Beispiel ein Regelwerk, eine Maßnahme (TOM) oder einen Audit – direkt an die Anforderung, statt es erneut als Datei hochzuladen.
Voraussetzungen
- Es ist mindestens ein Anforderungskatalog geladen.
- Sie verfügen über die Berechtigung, Anforderungen zu bearbeiten.
- Das Dokument, das Sie verknüpfen möchten, ist bereits angelegt.
Schritt für Schritt
- Öffnen Sie das „ISMS Cockpit“ oder die Detailansicht des Anforderungskatalogs und klicken Sie auf die Anforderung, die Sie belegen möchten.
- Bleiben Sie im Reiter „Inhalt“ und scrollen Sie zum Abschnitt „Verknüpfungen“.
- Klicken Sie auf „Neu“.
- Wählen Sie den Dokumententyp und anschließend das zu verknüpfende Dokument aus.
- Bestätigen Sie die Auswahl. Die Verknüpfung erscheint danach in der Liste im Abschnitt „Verknüpfungen“.
Bestehende Verknüpfung anpassen
- Öffnen Sie die Verknüpfung im Abschnitt „Verknüpfungen“.
- Bearbeiten Sie unter „Verknüpfung bearbeiten“ das Feld „Beschreibung“ und halten Sie darin fest, welchen Teil der Anforderung das Dokument abdeckt.
- Speichern Sie die Änderung.
Was passiert anschließend
- Der Vorgang wird in der Aktivitätshistorie der Anforderung protokolliert (Reiter „Aktivitäten“).
- Die Verknüpfung ergänzt die Angaben im Abschnitt „Nachweise“: Dort liegen hochgeladene oder angeforderte Belegdateien, unter „Verknüpfungen“ dagegen die im System gepflegten Dokumente.
Tipp aus der Praxis: Verknüpfen Sie das steuernde Dokument (Regelwerk oder Maßnahme) und nicht jede einzelne Datei daraus. Ein Regelwerk, das mehrere Anforderungen abdeckt, verknüpfen Sie bei jeder dieser Anforderungen – und beschreiben im Feld „Beschreibung“ jeweils, welcher Abschnitt einschlägig ist. So bleibt die Umsetzung nachvollziehbar, auch wenn das Dokument später überarbeitet wird.
Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.