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Anforderung im ISMS Cockpit bewerten

So öffnen Sie im ISMS Cockpit die Detailansicht einer Anforderung und setzen deren Bewertungsstand – inklusive Reifegrad, Verantwortlichkeit, Frist, Einbeziehungsgrund und Ausschlussbegründung für nicht anwendbare Anforderungen.

Letzte Aktualisierung:

In der Detailansicht einer Anforderung halten Sie fest, wie weit deren Umsetzung ist. Diese Anleitung zeigt, wie Sie die Detailansicht öffnen und den Bewertungsstand einer Anforderung Ihres Anforderungskatalogs (z. B. ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz) setzen.

Voraussetzungen

  • Es ist mindestens ein Anforderungskatalog geladen.
  • Sie verfügen über die Berechtigung, Anforderungen zu bearbeiten.

Detailansicht öffnen

  1. Öffnen Sie das „ISMS Cockpit“ oder die Detailansicht des Anforderungskatalogs.
  2. Klicken Sie auf die Anforderung, die Sie bewerten möchten. Es öffnet sich die Detailansicht mit den Reitern „Inhalt“, „Aktivitäten“, „Dateien“, „Aufgaben“ und „Kommentare“.
  3. Bleiben Sie im Reiter „Inhalt“. Er ist in die Abschnitte „Allgemein“, „Risikoakzeptanz / Ausnahme“, „Norm“, „Nachweise“, „Verknüpfungen“, „Querverweise zu anderen Normen“ und „Berichte“ gegliedert.

Bewertungsstand setzen

  1. Klicken Sie im Abschnitt „Allgemein“ auf „Bearbeiten“.
  2. Wählen Sie unter „Status“ den Bewertungsstand aus, z. B. Nicht bewertet, Nicht erfüllt, Teilweise erfüllt oder Erfüllt.
  3. Ergänzen Sie die übrigen Felder des Abschnitts:
    • „Reifegrad“ – der Umsetzungsgrad der zugehörigen Maßnahmen.
    • „Verantwortliche:r“ – die für die Anforderung zuständige Person.
    • „Frist (umsetzen bis)“ – das Zieldatum für die Umsetzung.
    • „Vertraulichkeitsklasse“ – die Einstufung der Anforderung.
    • „Implementierungsbeschreibung“ – wie die Anforderung konkret umgesetzt ist.
  4. Füllen Sie das Feld „Einbeziehungsgrund“ aus. Es ist erforderlich und wird in der Erklärung zur Anwendbarkeit (SoA) dokumentiert.
  5. Wenn Sie eine Anforderung als „nicht anwendbar“ einstufen, hinterlegen Sie im Feld „Ausschlussbegründung“, warum die Anforderung für Ihre Organisation nicht gilt.
  6. Klicken Sie auf „Speichern und zurück“.

Was danach passiert

  • Der neue Bewertungsstand wird sofort im ISMS Cockpit berücksichtigt.
  • Die Änderung wird in der Aktivitätshistorie der Anforderung protokolliert – nachzulesen im Reiter „Aktivitäten“.

Tipp: Pflegen Sie den „Einbeziehungsgrund“ gleich beim ersten Bewerten mit einem belastbaren Satz. Er wandert unverändert in die Erklärung zur Anwendbarkeit und ist im Audit genau die Stelle, an der nachgefragt wird.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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