Anwendbarkeiten im Audit-Katalog pflegen
Anwendbarkeiten legen fest, ab welchem Schutzbedarfsniveau eine Anforderung im Audit zu beantworten ist. So legen Sie die Stufen Basis, Standard, Hoch und Sehr Hoch in Ihrem Audit-Katalog an, bearbeiten sie und modellieren ihre Hierarchie.
Anwendbarkeiten sind Stammdaten Ihres Audit-Katalogs. Sie beschreiben das Schutzbedarfsniveau, ab dem eine Anforderung gilt – etwa „Basis“, „Standard“, „Hoch“ oder „Sehr Hoch“. Nach dieser Anleitung haben Sie die Stufen Ihrer ISMS-Methodik im Katalog hinterlegt, sodass im Audit je Prüfobjekt automatisch nur die passenden Anforderungen zu beantworten sind.
Voraussetzungen
- Sie haben Zugriff auf den übergeordneten Audit-Katalog.
- Sie verfügen über die Berechtigung, den Audit-Katalog zu bearbeiten.
- Der Katalog enthält mindestens eine „Prüfliste“, denn Anwendbarkeiten werden aus dem Formular einer „Anforderung“ heraus gepflegt.
- Bei Audit-Katalogen im Status „Freigegeben“ erscheint vor jeder Änderung eine Sicherheitsabfrage, weil sie alle laufenden Audits gegen diesen Katalog betrifft.
Übersicht der Anwendbarkeiten aufrufen
- Öffnen Sie die Detailansicht der Prüfliste und dort das Formular zum Anlegen oder Bearbeiten einer „Anforderung“.
- Klicken Sie im Feld „Anwendbarkeit“ rechts neben dem Auswahlmenü auf die Schaltfläche „Bearbeiten“.
- Es öffnet sich die Seitenleiste „Anwendbarkeiten“ mit allen im Katalog gepflegten Stufen.
Neue Anwendbarkeit anlegen
- Klicken Sie in der Seitenleiste „Anwendbarkeiten“ auf „Neu“.
- Tragen Sie unter „Bezeichnung“ den Namen der Stufe ein – Pflichtfeld, maximal 191 Zeichen, zum Beispiel
Standard. - Wählen Sie optional unter „Mit eingeschlossene Anwendbarkeit“ eine bereits vorhandene Stufe aus. Wenn Sie zum Beispiel bei „Standard“ die Stufe „Basis“ einschließen, gelten in einem Audit auf Standardniveau automatisch auch alle Basis-Anforderungen.
- Klicken Sie auf „Erstellen“, um die Anwendbarkeit anzulegen, oder auf „Abbrechen“, um die Eingabe zu verwerfen.
Anwendbarkeit bearbeiten
- Klicken Sie in der Liste „Anwendbarkeiten“ auf eine Zeile, um die Detailansicht zu öffnen.
- Klicken Sie rechts oben auf „Bearbeiten“.
- Ändern Sie „Bezeichnung“ oder „Mit eingeschlossene Anwendbarkeit“ und speichern Sie.
Wirkung im Audit
Die einer Anforderung zugewiesene Anwendbarkeit entscheidet, ob diese Anforderung im Audit zu beantworten ist. Welche Prüflisten überhaupt zur Verfügung stehen, steuern Sie dagegen über den „Erlaubten Prüfobjekt-Typ“ der Prüfliste. Jede Änderung an einer Anwendbarkeit wird in der Aktivitätshistorie des Audit-Katalogs protokolliert.
Tipp aus der Praxis: Bilden Sie die aus dem BSI IT-Grundschutz bekannten Stufen ab – Basis ⊂ Standard ⊂ Hoch ⊂ Sehr Hoch – und modellieren Sie diese Hierarchie explizit über das Feld „Mit eingeschlossene Anwendbarkeit“. Dadurch müssen Sie jede Basis-Anforderung nicht zusätzlich in der Standard- und der Hoch-Stufe pflegen.
Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.