Anforderungen im Audit beantworten
So bewerten Sie am Prüfobjekt jede Anforderung einer zugeordneten Prüfliste: Status setzen, den geprüften Sachverhalt unter „Hinweise zur Umsetzung“ dokumentieren, Nachweise im Reiter „Dateien“ ablegen und Befunde als Aufgabe nachhalten.
Letzte Aktualisierung:
Am Prüfobjekt beantworten Sie jede Anforderung der zugeordneten Prüflisten einzeln: Sie setzen den Status, halten den geprüften Sachverhalt fest und hinterlegen die Nachweise. So entsteht der prüffähige Beleg für die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen nach ISO/IEC 27001, BSI IT-Grundschutz oder CISIS12.
Voraussetzungen
- Sie haben Zugriff auf das Audit über die Organisationszuordnung oder über die Einstellung „Alle Organisationen“.
- Dem Audit ist ein „Audit-Katalog“ zugewiesen und dem Prüfobjekt sind Prüflisten zugeordnet. Für jede Anforderung existiert dann bereits ein Antwort-Eintrag mit dem Status „Nicht bearbeitet“.
- Sie verfügen über die Berechtigung, Audits zu bearbeiten.
Status der Anforderungen
- „Nicht bearbeitet“ – Standardwert beim Anlegen; die Anforderung wurde noch nicht bewertet.
- „Umgesetzt“ – die Anforderung ist erfüllt.
- „Teilweise umgesetzt“ – die Anforderung ist teilweise erfüllt; die Lücke gehört in die Beschreibung oder in eine Aufgabe.
- „Nicht umgesetzt“ – die Anforderung ist nicht erfüllt; Maßnahmen sind erforderlich.
- „Trifft nicht zu“ – die Anforderung ist für dieses Prüfobjekt nicht anwendbar, mit Begründung.
Anforderung bewerten
- Öffnen Sie die Detailansicht des Prüfobjekts und klicken Sie im Abschnitt „Anforderungen“ auf die gewünschte Zeile. Die Ansicht „Audit – Anforderungen“ öffnet sich als Seitenansicht.
- Lesen Sie im Reiter „Inhalt“ unter „Beschreibung“ den Anforderungstext aus dem Audit-Katalog und prüfen Sie die „Anwendbarkeit“, etwa „Relevanz: MUSS“.
- Klicken Sie rechts oben auf „Bearbeiten“.
- Setzen Sie den „Status“ auf den passenden Wert.
- Tragen Sie unter „Befragte Person“ den Namen oder die Rolle der auskunftsgebenden Person ein.
- Beschreiben Sie unter „Hinweise zur Umsetzung“ den festgestellten Sachverhalt: was geprüft wurde, welche Nachweise vorlagen und welche Lücken festgestellt wurden. Wenn Ihr Team Standardformulierungen pflegt, fügen Sie diese als vorbereiteten Textbaustein ein.
- Klicken Sie auf „Speichern und schließen“.
Nachweise und Folgemaßnahmen hinterlegen
- Wechseln Sie in der Anforderungs-Detailansicht in den Reiter „Dateien“ und legen Sie dort die Nachweise ab – Dokumente, Screenshots oder Protokollauszüge.
- Wenn Sie eine Anforderung mit „Nicht umgesetzt“ oder „Teilweise umgesetzt“ bewerten, legen Sie im Reiter „Aufgaben“ direkt eine Aufgabe mit Zuständigkeit und Frist an.
Anforderungen als umgesetzt markieren
- Für eine einzelne Anforderung klicken Sie in deren Detailansicht auf „Aktionen“ und wählen „Als umgesetzt markieren“.
- Für mehrere Anforderungen markieren Sie im Abschnitt „Anforderungen“ die Einträge über die Auswahlboxen, klicken rechts oben auf „Aktionen“ und wählen „Als umgesetzt markieren“.
- Bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage „Möchten Sie diese wirklich als umgesetzt markieren?“ mit „Ja, als umgesetzt markieren“.
Tipps aus der Praxis
- Filtern Sie im Abschnitt „Anforderungen“ über das Suchfeld „Suchwort“ und den Bereich „Filter“ nach Status oder Prüfliste und arbeiten Sie die offenen MUSS-Anforderungen zuerst ab.
- Jede Antwort wird in der Aktivitätshistorie des Audits protokolliert. Sobald eine Anforderung einen abschließenden Status erhält, wird die Fortschrittsanzeige von Prüfobjekt und Prüfliste neu berechnet.
- Antworten mit „Nicht umgesetzt“, „Teilweise umgesetzt“ oder „Trifft nicht zu“ sind der typische Auslöser für eine Aktualisierung Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen.